• sreok
    Dabei seit: 1117584000000
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    geschrieben 1147953015000

    Hallo Leute,

    mußte die im Dezember 2005 gebuchte Reise in Höhe von 3748,-€ im Januar 2006 leider stornieren, da meine Frau schwanger geworden ist. Keine Reiserücktrittsversicherung vorhanden. Laut AGB stehen Neckermann 20% Stornokosten zu, wenn der Kunde dem Veranstalter keine geringeren Kosten nachweisen kann. Da die Reise jedoch erst am 23.07.06 beginnen sollte ( also 7 Monate nach Stornierung ) sollte man davon ausgehen, dass Neckermann ohne große Kosten diese Reise noch wieder an den Mann bringen konnte. Die Stornokosten in Höhe von 748,-- € wurde mit meiner Anzahlung verrechnet. Im Übrigen habe ich im gleichen Atemzuge bei Neckermann einen Center-Parc-Urlaub gebucht. Eine Umbuchnung war laut Neckermann nicht möglich. Erfahrungen gleicher Art gemacht?? Wie kann man geringere Kosten des Veranstalters nachweisen???

    ...alle lachen über mich, weil ich anders bin. ...ich lache über Euch, weil Ihr alle gleich seid.
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1147955754000

    @'sreok' sagte:

    Wie kann man geringere Kosten des Veranstalters nachweisen???

    Tja, das ist wohl der springende Punkt. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit zwar vorgesehen, aber der Konsument bleibt alleine.

    Eine Möglichkeit wäre, als Ansatz, einen Tag vor Abflug zu prüfen, ob das Flug- und oder Hotelkontingent des Reiseveranstalters ausgebucht ist.

    Damit wäre zumindest der Anscheinbeweis erbracht, dass für Flug und oder Hotel keine besonderen Kosten verrechnet werden dürften.

    Allerdings ist der Veranstalter berechtigt, seine allgemeinen Prozesskosten (Produktionskosten) zu verrechnen. Das wiederum könnte bedeuten, dass eine bezahlte Stornogebühr - je nach dem wie viel Prozent sie betragen hat - niedriger sein könnte, als der allgemeine Prozesskostenprozentsatz.

    Zu allgemeinen Prozesskosten zählen u.a:

    - Katalogproduktionskosten

    - Vertriebskosten

    - Verwaltungsapparat

    - Personalkosten

    - Zinsaufwände für Vorauszahlungen usw.

    diese werden durch die Gesampassagierzahl pro Jahr dividiert und ergeben dann einen Anteil - das ist jetzt natürlich sehr laienhaft dargestellt - und diesen Anteil darf dann ein Veranstalter im Gegenzug des Nachweises eines Konsumenten in Rechnung stellen.

    Stornogebühren sind auch ein Schutzmechanismus für die Reiseveranstalter. Angenommen, es gäbe sie nicht: man würde bei Erscheinen buchen und irgendwann - stornieren oder doch reisen - der Veranstalter wäre einem unzumutbaren wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt.

    Die Varianten: wenn er es wieder verkauft, könnte er mich doch informieren - wäre viel zu aufwendig, um in der Realität durchzuführen.

    Auch könnte man erst rückzahlen, wenn die Maschine und das Hotel am Abflugtag ausgebucht wären. Denn lediglich eine andere Buchung anstelle einer Stornierung wäre ja auch nicht die wirtschaftliche Gleichstellung des VEranstalters wie vor dem Storno. Durch das Storno hat er aber ja einen wirtschaftlichen Schaden erlitten - er hätte ja jetzt schon zwei Buchungen. Dieser Weg funktioniert also auch nicht.

    Aber grundsätzlich ist das eben so: entweder die vereinbarte Stornogebühr, gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Stornierung oder der Nachweis des Konsumentens von niedrigen Kosten.

    Gruß

    Peter

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1147958619000

    Hallo sreok,

    warum war eine Umbuchung nicht möglich?

    In den vor mir liegenden Reise- und Zahlungsbedingungen steht unter Punkt 5.4.:

    Werden nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart.... usw. vorgenommen, erheben wir bei Flug-, Auto- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt € 28,- je Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 28,- pro Wohnung.

    Meiner Ansicht nach hätte die Buchung des Center Park-Aufenthaltes als Umbuchung gewertet werden müssen. Damit hätte der Vorgang Dich ganze 56 € gekostet.

    An Deiner Stelle würde ich der Sache auf den Grund gehen.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1147959674000

    aber letzten endes ist nix zu löten an der holzkiste.

    da du schon storniert hast ist umbuchen nun nicht mehr möglich.

    und wenn man bis 30 tage vor abreise storniert fallen 20 % des reisepreises an. das ist nämlich auch die höhe der anzahlung, die man bei buchung immer leisten muß.

    schade.....eine reiserücktrittvesicherung hätte nämlich auch bei schwangerschaft "gegriffen". (zumindest die, die ich kenne)

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1147960435000

    Hättest vorher fragen sollen, dann Umbuchen auf einen Wochenend-Aufenthalt am A der Welt mit Fließwasser und Eigenanreise und dann Storno.....das spart viel Geld.....20% von fast nix ist fast nix :bulb:

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • schimmelreiter
    Dabei seit: 1086307200000
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    geschrieben 1147962369000

    Hallo sreck,

    ich glaube nicht, dass Du hier befriedigende Antworten bekommst. Ich hatte einen etwas anderen Fall mit Alltours.

    Wir wollten ebenfalls eine Reise umbuchen, weil nachträglich ein günstigeres Angebot herauskam. Da einer Umbuchung nicht zugestimmt wurde, blieb uns nur die Möglichkeit der Stornierung.

    Alltours, wie auch alle anderen Reiseveranstalter haben in ihren Geschäftsbedingungen gestaffelte Prozentsätze für den Stornierungsfall.

    Diese pauschalen Sätze sind so aber eigentlich nicht gerechtfertigt. Denn der Reiseveranstalter muss die ihm entstandenen Kosten durch eine Stornierung nachweisen.

    Und das wird wohl in Deinem Fall recht schwierig werden, denn er wird weder an die Fluggesellschaft noch an das Hotel schon eine Vorauszahlung geleistet haben.

    Ich habe diese Information von einem Berliner Rechtsanwalt Fachgebiet Reiserecht erhalten. Es ist also sinnvoll einen Fachanwalt einzuschalten, wenn Du hier etwas erreichen möchtest.

    Bei uns war das Problem, dass wir die erste Reise hätten stornieren müssen, gleich die neue buchen und dann hätten wir die erhobenen Stornokosten auf gerichtlichem Weg zurück fordern müssen. Es war uns finanziell aber nicht möglich diesen Weg zu gehen.

    Der Anwalt war sich sehr sicher, dass eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, weil der Reiseveranstalter nachweisen muss, dass ihm schon Kosten entstanden sind. Es ist nämlich nicht so, dass Du ihm etwas beweisen musst.

    Wenn es Dir möglich ist, diesen Fall gerichtlich entscheiden zu lassen, solltest Du es tun. Die Aussichten auf Erfolg sind sehr groß, denn 6 Monate vorher leistet der Reiseveranstalter noch keinerlei Zahlungen.

    Was ich nicht so recht nachvollziehen kann, ist, warum Du jetzt erst im Mai, also 4 Monate später etwas unternehmen möchtest.

    Im Internet gibt es seit einiger Zeit eine Schiedsstelle. Leider ist diese nur für Internetbuchungen zuständig. Vielleicht ist das ja bei Dir der Fall.

    Gruß

    schimmelreiter

  • Holginho
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    geschrieben 1147962927000

    ...der Anwalt war(!) sich recht sicher...?

    Was ist denn aus Deinem Fall geworden?

    Wäre nett, wenn Du in Deinem damaligen thread antworten könntest!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1147966283000

    Ich habe bei Neckermann einmal umgebucht. Es klappte problemlos, berechnet wurden bedingungsgemäß genau diese € 28 pro Person.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1147971245000

    @'schimmelreiter' sagte:

    Diese pauschalen Sätze sind so aber eigentlich nicht gerechtfertigt. Denn der Reiseveranstalter muss die ihm entstandenen Kosten durch eine Stornierung nachweisen.

    nicht ganz korrekt ausgedrückt: die pauschalierten Stornosätze, wie sie allgemein im Reiseveranstalterbereich in Deutschland üblich sind, sind sehr wohl rechtlich genehmigt.

    @'schimmelreiter' sagte:

    Und das wird wohl in Deinem Fall recht schwierig werden, denn er wird weder an die Fluggesellschaft noch an das Hotel schon eine Vorauszahlung geleistet haben.

    ich denke, es wird irgendeine Form der Zahlung sehr wohl geflossenen sein, und wenn es nur eine Sicherheitszahlung war. Bei Fluglinien ist im Fall einer Reservierung einer Maschine sofort eine Anzahlung fällig. Ausnahmen mögen natürlich möglich sein.

    @'schimmelreiter' sagte:

    Der Anwalt war sich sehr sicher, dass eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, weil der Reiseveranstalter nachweisen muss, dass ihm schon Kosten entstanden sind. Es ist nämlich nicht so, dass Du ihm etwas beweisen musst.

    ich wage es zu bezweifeln, weil es in diesem Bereich so gut wie keine positiven Urteile für den Kunden bisher gibt. Dass ein Anwalt Chancen sieht, ist legal - davon lebt er. Genau das ist es ja, was ich stets anzweifle: macht es Sinn zu klagen? Gewinnt wirklich der Konsument? Oder gibt es doch Bereiche, in denen die (gerichtliche) Erfahrung zeigt, dass man nicht gewinnt oder sich vergleichen muss (und auf einem Teil der Kosten wieder sitzen bleibt).

    Ein wesentlicher Puntk für mich:

    Weshalb unterschreibt man Reisebedingungen, wenn man im Nachhinein der Auffassung ist, diese seien ungebührlich oder sittenwidrig?

    Weshalb schließt man keine Reiseversicherung ab - z. B. sind Schwangerschaften meist inbegriffen (versicherungsabhängig)?

    Weshalb will man sich zwar die paar Euros für die Versicherung ersparen, anschließend aber den Klageweg begehen?

    meint

    Peter

  • sreok
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    geschrieben 1147972360000

    Tja, rein rechtlich gesehen gehe ich wohl leer aus. Hätte mich ja nur mal interessiert, ob seitens anderer Gesellschaften schon mal Kulanz ausgeübt wurde. Zumal ich schon häufiger mit Neckermann verreist bin. Anschreiben an Neckermann wurde getätigt und die Problematik dargestellt mit der Bitte um kulante Überprüfung unter Umgehung des Rechtsweges ( evtl. Gutschein für nächste Reise ) Antwort per Telefon bei meiner Frau: Nö, keine RRV. Irgendwie doch schade, oder! :disappointed:

    Ein gutes Geschäft ist immer wenn beide Seiten davon profitieren

    Gruß sreok

    ...alle lachen über mich, weil ich anders bin. ...ich lache über Euch, weil Ihr alle gleich seid.
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