• Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1148090349000

    Das hast Du kurz und prägnant ausgedrückt, Sina. Vollkommen korrekt und rechtlich unantastabar. Die Praxis: im Internet wird die Anerkennung der Bedingungen einfach mit "ja" angeklickt; beim schriftlichen Vertrag kreuzt der Kunde einfach an, daß er die Bedingungen anerkennt. Niemand liest diesen "ganzen Kram". Und dann stehen die Leute im Fall des Falles vor diesem Bedingungswerk, das sie vorher bequemlicherweise abgehakt hatten und wundern sich über die Regreßforderungen....

    Begriffen habe ich nicht, warum die Stornokosten in Österreich 10 % betragen, in Deutschland aber 20 % - die Kosten für den Veranstalter für das Handling - in diesem Fall Neckerman - dürften die gleichen sein. Der gleiche Katalog mit den gleichen Reisepreisen... ich muß Peter nochmal fragen...

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1148118941000

    @Erika1

    Also: Die EU gibt Normen allgemeiner Art vor, manchmal auch genauere Details, die das jeweilige EU-Mitgliedsland in seine eigenen Rechtsnormen übernehmen muss.

    Nun gab es aber bereits vor dem Beitritt Deutschlands und Österreichs in den beiden Ländern allgemeine empfohlenen Reisebedingungen mit darin enthaltenen Stornoregelungen.

    Nach dem Beitritt zur EU wurden in den Staaten die vorhandenen AGB's überprüft, ob sie mit den Vorgaben der EU konform gehen. Was in beiden Ländern der Fall ist.

    So haben sich also aus der Zeit vor dem EU-Beitritt Regelungen in beiden Ländern erhalten.

    Nun kann ein deutsches Unternehmen OHNE Firmensitz in Österreich seine - deutschen - Bestimmungen anwenden, selbst wenn es ein Österreicher in ÖSTERREICH bucht.

    Nicht aber kann ein deutsches Unternehmen mit einem Firmensitz in Österreich seine deutschen Bestimmungen in Österreich anwenden. Es muss vielmehr seine deutschen Bestimmungen an österreichisches Recht anwenden.

    Bis vor einigen Jahren gab es eigene Neckermann Österreich Kataloge. Durch die Umbrüche in der Branche und wohl auch aus kostengründen produziert man nun nicht mehr getrennte Kataloge. sondern integriert die Abflüge ab Österreich und die hier in Österreich geltenden Bestimmungen in einem Katalog. Aber weiterhin gibt es einen Firmensitz in Österreich.

    Hier kann man die für Neckermann Österreich gültigen AGB nachlesen:

    http://www5.neckermann-reisen.at/nec-oes/service_agb.html

    Gruß

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1148119334000

    Noch eine Anmerkung zum Problem mancher, dass sie Stornogebühren bezahlen müssen:

    - Erwachsene dürfen wählen gehen und bestimmen somit die Geschicke ihres Landes

    - viele Erwachsene (auch Jugendliche...) kennen so gut wie alles in der Fußball- und Formel-1-Welt

    - Erwachsene wissen oft exakt ihre Rechte in der Arbeitswelt

    ... und plötzlich, beim Urlaubbuchen stehen sie wie der Ochs vorm Berg und meinen, ja das sei doch wohl nicht zulässig, das hätten sie nicht gewusst, damit hätten sie nicht gerechnet...!

    Der Gesetztgeber verpflichtet Reisebüros - die traditionellen als auch die im Internet - zu einer Reihe von Informationspflichten, Allgemeinen Reisebestimmungen, verbietet eine Reihe ungültiger Vereinbarungen (Klauseln), Versicherungspflicht gegen Konkurs, Pflicht der Garantie und Schadensatz bei mangelhaft erbrachten Leistungen und und und.

    Da ist es wohl recht, wenn der Konsument im Gegenzug das anerkennt, was er unterschrieben hat. Er kann ja vorher lesen!

    meint

    Peter

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1148125173000

    @mosaik

    Angenommen, hier aus Deutschland wird eine Buchung auf der

    Neckermann.at oder tui.at oder its-billa.at - Internetseite getätigt. Da werden dann immer die Stornobedingungen Österreich angezeigt.

    Also 10% bis 30 Tage vor Abflug. Ist das verbindlich?

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1148125291000

    @erika

    die begründung hat dir mosaik ja bestens geliefert.

    ist dir schon mal folgendes aufgefallen: wenn mann z.b. markenkleidung kauft beispielsweise von "esprit", dann klebt dort ein dickes preisschild dran: euro preise für mehrere länder.in den nl würdest du weniger euros zahlen als ind d und in e noch viel weniger. obwohl es ein und derselbe pullover ist.

    da wundere ich mich nicht über verschieden hohe storno gebühren ;)

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1148126747000

    @'Lexilexi' sagte:

    hi bulgarienfan

    ich würde es nicht ganz so streng nehmen, dass viele kostenfrei stornieren wollen.

    ich denke eher, dass sich viele beim abschluss des vertrages nicht bewusst sind, was für kosten im falle einer stornierung auf sie zukommen. die höhe der veranstalter kann ich auch nicht nachvollziehen, aber so sind nun mal die regeln/gesetze.

    ich zum beispiel als versicherungskauffrau habe mir die bedingungen der rrv schon beim abschluss durchgelesen. bin es aber beruflich auch gewohnt, mich mit paragraphen auseinanderzusetzen.

    viele machen das halt nicht, stornieren erst und fragen sich dann, was es kostet bzw. welche möglichkeiten es noch gegeben hätte.

    und dann kommt das dicke ende. dass da manche verärgert sind kann ich verstehen.

    Es mag ja auch manchmal gute Gründe geben, eine Reise nicht anzutreten. Aber warum soll das dann zu Lasten des Veranstalters gehen? Und warum wird keine RRV abgeschlossen?

    Viele Grüße

    Bulgarienfan

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1148127029000

    @bulgarienfan

    ja das frag ich mich auch. ich als verischerungskauffrau kann das nicht verstehen......

    kleiner scherz : ich habe genug anträge ;)

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1148127470000

    @Lexilexi

    Kleiner Scherz zurück: Wenn du deine Steuererklärung bei mir machen lässt.... ;)

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  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1148316229000

    @'emdebo' sagte:

    @mosaik

    Angenommen, hier aus Deutschland wird eine Buchung auf der

    Neckermann.at oder tui.at oder its-billa.at - Internetseite getätigt. Da werden dann immer die Stornobedingungen Österreich angezeigt.

    Also 10% bis 30 Tage vor Abflug. Ist das verbindlich?

    ja, denn Abschlussort = Österreich (durch .at-Endung) ist Grundlage für den Reisevertrag auf der Seite des Anbieters; der Abschlussort für den Konsumenten ist z. B. dann Deutschland und Grundlage für den Reisevertrag einerseits begrenzt deutsches Recht, andererseits die AGB aus Österreich.

    Gruß

    Peter

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