• de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
    Beiträge: 297
    geschrieben 1404663199000

    @Breitbach

    Es gibt eine Definition für "Pauschalreisen". Natürlich ist dort auch nicht alles erlaubt aber in bestimmten Rahmen schon. Ändert die Airline, kann der Rv auch nichts dagegen tun und dem Kunden eine Alternative anbieten.

    Das hat nix mit Internet zu tun sondern war auch vorher schon so.

    Der Kunde hat immer die Möglichkeit , SEINE Entscheidung zu treffen.

    Möchte er es preiswerter und relativ bequem - ohne sich selber um alles kümmern zu müssen, nimmt er es pauschal und ist einverstanden mit den AGBs.

    Will er das nicht, bucht er Linie oder nimmt den Privatjet....

    Man darf sich immer vorher informieren, recherchieren und selbst entscheiden....hat nix mit "systemimmanent" zu tun.......diese Wortschöpfung ist eh überstrapaziert.....

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • Breitbach
    Dabei seit: 1113868800000
    Beiträge: 83
    geschrieben 1404664030000

    nochmal, derVertragspartner des Kunden ist derRV. Er wird beurteilt nach der Art und Weise seiner Leistungserbringung und - im Fall - einer Leistungsstörung - nach der Effizienz seines Beschwerdemanagements.

    Alles weitere ist Prosa.

  • de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
    Beiträge: 297
    geschrieben 1404670255000

    @Breitbach

    Glaubst du tatsächlich, dass nur ein RV auf der Maschine ( hier Sunexpress nach Kos) war?

    Sind dann eventuell auch andere RV von der "Leistungsstörung" betroffen?

    Der RV hat in diesem Fall doch korrekt gehandelt oder soll er noch einen Privatjet nach Kos einsetzen? Welche Vorstellungen hast du da?

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1404671772000

    @Breitbach

    Zum einen verbiete ich mir völlig themenirrelevante Anspielungen bezüglich der Zahl meiner Beiträge - und zwar ausdrücklich, Ende der Durchsage! - zum anderen behalte ich mir vor, nach meinem Ermessen zu einer Thematik sachlich beizutragen.

    Hierzu gehören die Fakten "Leistungsänderung liegt nicht in der Sphäre des Veranstalters" und "Offenbar noch nicht ausgeschöpfte Möglichkeiten der Nachverhandlung bezüglich der weiterführenden Reise zum gebuchten Endziel".

    Insofern ist ungefähr alles was du hier beiträgst spekulativ und der Termin nur ein winziger Teilaspekt, mit dem der Betroffene ggf. beim Vertragsgeber argumentieren wird.

    Soweit hat eben der (Betroffene) sich aber nicht mehr zum Sachverhalt geäußert und bleibt es demnach bei den rechtlich gesicherten Optionen, die da wären Kündigung oder Akzeptanz des Alternativangebotes.

    Im Übrigen wäre die Situation auch dann nicht signifikant anders, wenn der betreffende Flug im EPV der Airline gebucht worden wäre - insofern braucht man gar nicht groß auf die Form der Buchung - hier pauschal - abzuheben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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