• girly895222
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    geschrieben 1371067110000

    hat alles wunderbar geklappt. Fliege jetzt 2 Tage später von Cöln nach Enfidha.Airline gewechselt, sehr gute Abflugzeiten von köln 16.50 ab und zwei Wochen später von Enfidha freitags zurück nach köln ab 13.00. alles mit Nouvel-Air. Und habe noch zusätzlich kostenlos ein Rail and Fligth ticket bekommen. der alte Reisepreis ist praktisch geblieben. Alles Änderungen telefonisch übers Reisebüro.  Habe jetzt Tagesflüge und brauche nicht mitten in der Nacht aufzustehen, sowohl bei Hin- und Rückflug. Habe dadurch auch 2 Reisetage mehr. 

    Danke für eure Tipps.

    lg

    girly89
  • Vierkinder
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    geschrieben 1371234942000

    Beziehe mich auf meine Frage in diesem Thread:

    http://www.holidaycheck.de/thema-Storno+Pauschalreise+wg+Insolvenz+der+Fluggesellschaft+und+Aenderung+Flughafen+Ersatzflug+moeglich-id_233233.html

    Reiseveranstalter ist X-ITS und dort finde ich nichts zu meiner Frage (kostenlose Stornierung) in den AGB.

     

    Der Reiseveranstalter ändert ja nicht willkürlich den Flughafen, sondern es liegt eine Insolvenz des Flugunternehmens vor und der Reiseveranstalter bietet einen Ersatz an. Fällt das nun unter "höhere Gewalt"?

    Ist der Flug von Frankfurt ein adäquater Ersatz, den ich annehmen müsste?

    (Zudem sind die neuen Flugzeiten so bescheiden, dass mir zwei der 14 Tage Urlaub fehlen, da sie komplett für An- und Abreise wegfallen)

    Ich suche nach einer Rechtsgrundlage.

    Denn wir planen nun stattdessen ganz kurzfristig eine Autoreise in die Niederlande. Die Zeit läuft aber davon, da das meiste natürlich schon ausgebucht ist.

    Reisebeginn wäre in genau 5 Wochen.

    Aber ohne 100% sicher zu sein, dass ich wirklich ohne Kosten stornieren kann, kann und will ich keine andere Reise buchen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1371237424000

    @Vierkinder

    Ich mal wieder...  ;)

    Wie ich dir schon geschrieben habe: Egal wie die Situation sich darstellt - und auch wenn es ohne Verschulden des RV zu einer Änderung des Hotels, des Abflughafens oder zu einer sonstigen "wesentlichen Leistungsänderung" kommt - du kannst kostenfrei stornieren.

    Ich kopiere dir mal ein Posting von Seite 1 hier rein:

    @'vonschmeling' sagte:

    ...  Du hast eine Reise ab HAM gebucht, nicht ab HAJ - Abflugort und -tag sind unbedingter Vertragsbestandteil...

    Wesentliche Leistungsänderung - Nichterfüllung des Vertrages - neuer Vertrag, dem du zustimmen kannst oder nicht. Falls nicht - kostenfreie Stornierung möglich.

    ______________________________________________

    Du kannst einzig nicht kostenfrei stornieren, wenn nur die Flugzeiten sich ändern, der Streckenverlauf eine Änderung erfährt oder die gebuchte Airline durch eine andere ausgetauscht wird.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1371239231000

    P.S.:

    Es ist richtig, dass die AGB nur von "wesentlichen Leistungsänderungen" sprechen, nicht präzisieren, dass es sich dabei um eine Hotelumbuchung, um ein geändertes Reisedatum, einen geänderten Abflughafen, etc. handeln kann.

    Ich bezweifle, dass du Präziseres / eine "Rechtsgrundlage" diesbezüglich finden wirst.

    Zur Frage "Was ist zumutbar und was nicht ?"

    Zumutbar wäre ev. im Falle eines Rechtstreites der Flughafen Köln / Bonn - statt DUS.

    In deinem Fall geht es allerdings um "ab FRA hin und nach Köln/Bonn zurück" - statt DUS ab und zurück.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Vierkinder
    Dabei seit: 1346284800000
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    geschrieben 1371239591000

    Ok, nochmal danke!

    Hatte Seite 1 gelesen :) aber dachte aufgrund der Insolvenz handelt es sich ggfs. um einen Sonderfall, da darauf der Reiseveranstalter ja keinen Einfluss hat. Quasi "höhere Gewalt" zulasten des RV.

    Also hätten wir sogar theoretisch schon stornieren können, als der Flug von Köln/Bonn nach Düsseldorf verlegt wurde.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1371239994000

    DUS statt Köln / Bonn ? Ist ja direkt nebenan... demzufolge eher unverständlich.

    Das könnte schon - wie auch oben geschrieben - unter "zumutbar" fallen, wenn's zu einem Streit käme.

    Und ich wünsch dir einen schönen Urlaub in den Niederlanden.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Platelkatel
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    geschrieben 1372003232000

    Könnt ihr mir helfen?

    Eigentlich sollten wir am 27.06. mit German Wings von Hannover nach Izmir fliegen Flugzeit 22:40.

    Rückflug Izmir-Hannover 12.07. 03:20.

    Nun hat uns Öger Tours 5 Tage vorher darüber informiert, dass der Flug ab Hannover mit German-Wings nicht voll war und sie haben uns nach Hamburg Abflug 14:55 mit Sun Express umgebucht.

    Der Rückflug soll um ca. 7:10 am 11.07. sein (also einen Tag früher als geplant. Dieses war sowieso ein abweichender Rückflugtag, da wir ja am Anreisetag nicht mehr im Hotel ankommen, sondern erst einen Tag später!!)

    D.h. wir wohnen ziemlich dicht am Flughafen Hannover (ca. 30 min), nun müssen wir mit dem Zug nach Hamburg (Öger will hierfür das Zugticket übernehmen). Dafür müssen wir obwohl wir erst 14:55 fliegen aber schon um vor 8 morgens das Haus verlassen. Und da der Rückflug ja schon früh morgens ist, haben wir außerdem hier auch noch einen Tag verloren.

    Uns wurde natürlich eine Stornierung angeboten. Aber das kommt ja auch nicht in Frage, denn wir wollen ja auf alle Fälle in den Urlaub.

    Kann uns Öger aber einfach so auf einen anderen Flughafen umbuchen? Kann man eine Reisepreisminderung fordern oder was anderes?

    Das ist alles sehr Schade, man hat den Flughafen fast vor der Haustür und nun ist man "gezwungen" so einen weiten Umweg in Kauf zu nehmen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1372003989000

    @Platelkatel

    Hi,

    ich habe eine Frage:

    Ihr habt vom 27.6. bis 11.7. gebucht - wobei der Rückflug am 12.7. um 3.20 Uhr stattfinden sollte / ihr das Zimmer bis 12 Uhr am 11.7. hättet räumen müssen.

    Ist das richtig ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Platelkatel
    Dabei seit: 1367193600000
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    geschrieben 1372021320000

    @Kourion,

    sorry, dass ich jetzt erst antworte.

    Ja, du hast Recht wir hätten das Zimmer am 11.7. mittag räumen müssen.

    Das finde ich aber nicht so schlimm. Wir packen dann immer fertig, lassen die Badesachen und was Frisches draußen. Dann kann man noch den ganzen Tag nutzen. Zum duschen findet sich immer was.

    Jetzt fliegen wir irgendwann morgens gegen 7:00. D.h. wir werden evtl. morgens geg. 3:00 abgeholt.

  • Platelkatel
    Dabei seit: 1367193600000
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    geschrieben 1372251489000

    Schade,

    dass mir jetzt hier niemand mehr geantwortet hat. :(

    Aber da unser Flug morgen geht, hat sich jetzt alles erledigt.

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