• Armin1601
    Dabei seit: 1249430400000
    Beiträge: 34
    geschrieben 1288024599000

    @bernardo2001

     

    ....man sollte zumindest lesen können, ggf. auch eine Urteilskette, dann würde man nicht selbst das Gesicht verlieren. Das vor mir liegende Urteil vom 25.10.2007 bezieht sich einzig auf Zwischenübernachtungen und nichts anderes. Was soll also diese Lüge???

    Im übrigen wirfst du mir vor, ich hätte frech dreist gelogen. Kannst du mir also bitte meinen Beitrag nennen, in welchem ich behauptet hätte, dass meinen Reiseunterlagen die Flugzeiten Bangkok - Koh Samui zu entnehmen sind???

    Diese standen einzig und allein in dem Fax vom 24.09.2010.

     

    ... und übrigens, ich kann und habe meine Urlaube bisher sehr genossen und gehe zur Reiseleitung nur sehr ungern und äußerst selten, da ich die Erfahrung machen durfte, dass sich Reiseleiter zu reinen Ausflugsverkäufern entwickelt haben.

     

    Gruß

    Armin

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1288026047000

    Das sind genau so die Details, die bei jedem Einzelfall anders liegen, auf die es aber zwingend ankommt. 

    2-24 S 82/07 bezieht sich auf eine erhebliche Beeinträchtigung durch zwei Zwischenübernachtungen bei einer Kurzreise nach Teneriffa.

    Bei einer Kurzreise nach Teneriffa sind Zwischenübernachtungen eher unüblich. Bei einem Langstreckenflug nach Koh Samui eher nicht. Du kannst doch nicht einfach für dich passende Teile des Urteils auf deinen Sachverhalt übertragen. Das funktioniert einfach nicht.

    Die Möglichkeit einer Zwischenübernachtung ist bei einer Fernreise ganz sicherlich nicht geeignet, den Inhalt der ganzen Reise erheblich zu verändern. Diese Möglichkeit dürfte bei einer Fernsreise auch weder vollkommen unbekannt noch unerwartet sein.Es liegen hier vollkommen andere Voraussetzungen als bei einer Kurzreise nach Teneriffa vor. Sorry, aber das passt nicht. Meines Erachtens hast du hier schlechte Karten.

    Im übrigen hat der Kläger in diesem Fall gerade einmal 20% des Tagesreisepreises für zwei Reisetage bekommen. Bei dir wäre es nur ein Reisetag und 20% wären aufgrund des vollkommen anderen Zuschnitts der Reise komplett illusorisch... lohnt sich das? Ich meine, wir reden hier maximal vom zweistelligen Eurobereich.

    Übrigens:

    Kannst du mir also bitte meinen Beitrag nennen, in welchem ich behauptet hätte, dass meinen Reiseunterlagen die Flugzeiten Bangkok - Koh Samui zu entnehmen sind???

    Dazu dein eigener Beitrag von Seite 1:

    Und nein, aus den Reiseunterlagen ist ganz klar Weiterbeförderung am selben Tag nach Koh Samui vereinbart, mit Angabe zu den Flugzeiten etc.

    Es wäre schon ganz hilfreich, wenn man wenigstens die eigenen Beiträge lesen kann :(

  • bernardo2001
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    geschrieben 1288109900000

    @Armin1601

    Im Gegensatz zu Dir bin ich in der Tat in der Lage zu lesen und / oder Zusammenhaenge richtig einzuschaetzen.

    Von Anfang an hast Du bestritten, dass man als Reisender im Katalog/Info-/Preisteil bei ITS nicht darauf hingewiesen wird, dass eine Zwischenuebernachtung in BKK moeglich sei. Du sprichst zweifelsfrei davon, dass Du Dich getaeuscht fuehlst, da auf dem Fax der Reiseleitung an das Hotel zu erkennen war, dass die Zwischenuebernachtung bereits laenger als 24 Stunden vor Landung in BKK geplant war.

    Daraus habe ich kausal abgeleitet, dass Du Dich in dem von Dir zitierten Gerichtsurteil auf den im Urteil, wie ich finde, durchaus berechtigten Abschnitt beziehst, in dem der Richter darauf verweist, dass wesentliche Informationen in den Ausschreibungen dort zu stehen haben, wo sie der Reisende auch problemlos wahrnehmen kann. Und in dem von mir zitierten Urteil ging es um rege Baustellenarbeiten in der Naehe des Hotels und im Ort ueberhaupt. Hier wurde tatsaechlich nicht im Katalog, weder in der Beschreibung zum Ort noch zum Hotel auf derartige Maengel hingewiesen, sondern 'fernab' irgendwo im Preisteil.

    Bei ITS steht der Hinweis zur Zwischenuebernachtung im Kapitel 'Transferhinweise', wo sollte er auch anders stehen...... Auch kannst Du Dich nicht darauf berufen, dass Du ueber die Zwischenuebernachtung nicht informiert warst, weil Du ja behauptest: .....Auf meinen mehrfachen Hinweis, dass dies eben der Hoteltransfer sei und dies auch dem Reisekatalog so zu entnehmen ist,...... Wenn Du jetzt behauptest, dass Du von einer Zwischenuebernachtung aber überhaupt keine Ahnung hattest, das waere dann gelogen. Denn genau in dem von Dir im Reisebuero zitierten Hoteltransfer steht das ja auch mit der moeglichen Zwischenuebernachtung.

    Die von Dir weiterhin angefuehrten Urteile gehen zumindest beim Urteil des AG Duesseldorf Az: 21 C 15471/00 vioellig an der Realitaet vorbei, so dass ich es mir erspart habe, die weiteren Urteile zu recherchieren.

    Du solltest es endlich einsehen, dass Dein Versuch, hier Hinweise zu ergattern, wie Du Deinen naechsten Urlaub vorfinanzierst, klaeglich gescheitert ist, da hier keine Dummerchen rumhaengen, sondern solche Leute, die sehr schnell erkennen und einschaetzen koennen........ Und Bruecken hast Du genug gebaut bekommen!

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • papaya46
    Dabei seit: 1269734400000
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    geschrieben 1288112909000

    Hallo,

     

    wenn man seine Pauschalreise in einem RB bucht , dann kann man doch erwarten daß man alle mögliche Info. bekommt mit Flugzeiten aber auch mit event. Zwischenübernachtungen.

    Ich glaube nicht , daß man Armin darauf hingewiesen hat.

     

    mfg.

    ***suum cuique***
  • Lugansk
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    geschrieben 1288113681000

    Hallo Armin!

     

    Die Mitarbeiter des Reisbüros warten immer  V O R  dem Zoll oder am Ausgang.

     

    In den Zollbereich dürfen die natürlich gar nicht herein. Den Zollbereich mußt Du ja auch verlassen, da Du ja keinen Transitflug machst sondern einen Inlandflug.

  • svabri
    Dabei seit: 1125187200000
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    geschrieben 1288114195000

    @papaya46

    Die hat er doch erhalten. Er schreibt doch auf seite 1

    "...aus den Reiseunterlagen ist ganz klar Weiterbeförderung am selben Tagnach Koh Samui vereinbart, mit Angabe zu den Flugzeiten etc...."

  • papaya46
    Dabei seit: 1269734400000
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    geschrieben 1288120454000

    @svabri

     

    Hallo,

    ja, das habe ich auch gelesen. Aber ich meinte was anderes , wenn es vorkommt daß man auch in BKK  1 Nacht bleiben muß ( der Armin war bestimmt nicht der erste und letzte ) dann sollte es  ein gutes RB  ( mit Beratung ) das auch seinen Kunden weitergeben.

    Wie auch immer , mit

    Grüssen

     

    papaya46

     

     

     

    ***suum cuique***
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1288134894000

    @Lugansk

     

    Nein, bei einem Weiterflug nach Koh Samui oder z.B. auch Phuket, muss man in Bangkok den Zollbereich nicht verlassen.

     

    Zumindest nicht wenn man die E-Ticket Nummer schon vorher bekommt und das Gepaeck bis Samui durchchecked.

     

    Fuer alle Reiseveranstaltergeplagten, denen man das Ticket erst in BKK uebergeben will, empfehle ich einen Anruf bei der Inlandsfluggesellschaft und dort nach der E-Ticket Nummer fragen. Falls man die bekommt kann man in Europa bereits bis zum Zielflughafen durchchecken und dem Mitarbeiter des RV's in BKK den virtuellen Stinkefinger zeigen. ;)

     

    Ausserdem gibt es an verschiedenen Flughaefen durchaus Meet and Greet Service der einem direkt am Ankunftsgate abholt. Z.B. in Hong Kong oder Dubai kannst du dich an der Flugzeugtuer abholen lassen und dann wirst du zur Passkontrolle gefahren, ein Gepaecktraeger wartet fuer dich an der Gepaeckausgabe und danach wirst du in die bereitstehende Limo oder ein Taxi gesetzt.

    Das gleiche gibt es jeweils auch fuer den Abflug.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1288141001000

    Alles richtig, nur setzt es eben eigenständiges Denken und Initiative zur Information voraus.

    Es gibt sogar RV's die dem Kunden bereits vorab diese Infos zukommen und Umwege ersparen lassen, allerdings auch im Vorlauf sichere Flight-Connections einplanen.

    Bei diesem Veranstalter lief es nun anders mit vorsorglich gegebenem Hinweis auf eine mögliche Zwischenübernachtung.

    Der Veranstalter ist damit aus der Nummer raus und das Flugarrangement ist vermutlich geschuldet dem günstigen Reisepreis.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1288146685000

    Ich gebe dir da auch voellig recht und habe mich deshalb aus der Diskussion um die Shuldfrage auch schon vor laengerer Zeit verabschiedet. ;)

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