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  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1287928281000

    Ja, wenn der Flieger pünktlich landet, das Gepäck durchgeroutet und die Tickets für PG im Transit an deren Schalter abgeholt werden können.

    Diese Möglichkeit ist bei Buchungen direkt bei Emirates und auch bei manchen Reiseveranstaltern gegeben, jedoch nicht wie in diesem Fall bei ITS.

    No Chance bei durch die allgemeine Immigration, Gepäck vom Band holen und mit den Tickets wieder neu einzuchecken in dieser Zeit. Exakt dieser Ablauf ist im Infoteil von ITS ersichtlich, darum auch der Hinweis auf mögliche Zwischenübernachtung.

    So schwer kann es doch nicht zu verstehen sein :frowning:

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Armin1601
    Dabei seit: 1249430400000
    Beiträge: 34
    geschrieben 1288004842000

    Es ist schon merkwürdig, warum sich manche Forumsteilnehmer (bernardo2001 und bernhard707) köstlich über ein Anliegen amüsieren können (Schornstein), selbst aber eigentlich nichts Relevantes zum Thema beitragen können. Wer schon mehrere tausende Beiträge verfasst hat, sollte etwas mehr als heisse Luft anbieten können.

     

    Zum Einwand der Preisteil-Info und des dummen Reiseteilnehmers, der ja nicht mal richtig lesen kann, bitte ich folgende Urteile zu Zwischenübernachtungen  zu beachten:

     

    Der Reiseveranstalter hat seine Prospektbeschreibung so zu gestalten, dass die für den Reiseinteressenten wichtigen Informationen an solchen Stellen im Prospekt abgedruckt sind, an denen der Reiseinteressent nach Treu und Glauben eine entsprechende Information erwarten darf. Gegen diese Pflicht verstößt ein Reiseveranstalter, wenn er wichtige Informationen nicht bei dem betreffenden Objekt abdruckt, sondern sie in einem von Hauptprospekt getrennten Preisteil aufnimmt. In diesem Fall wird eine solche Information nicht rechtsverbindlicher Inhalt des Reisevertrags (LG Frankfurt vom 25.10.2007, 2-24 S 82/07 und 26.01.1987, 2-24 S 207/86).

     

    Um es mit den Worten von bernardo2001 auszudrücken: da gröhl ich mir einen...

     

    Im übrigen haben diverse (teils höchstrichterliche Rechtsprechung) Urteile gezeigt, dass selbst die AGB`s der Reiseveranstalter nicht unumstösslich sind, da diese stets einseitig den Veranstalter auf Kosten des Kunden bevorteilen.

     

    Wer sich gern zum Spielball der Reiseveranstalter machen lassen will, kann so manche Kröte schlucken. Muss jeder für sich selbst wissen.

    Anliegen von Forumsteilnehmern lächerlich zu machen ist natürlich einfacher, als konkrete Lösungsvorschläge zu liefern oder ggf. selbst für seine Rechte einzustehen.

     

    Gruß

    Armin

     

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1288014785000

    @armin

    ich kann verstehen, dass du wegen der unannehmlichkeiten sauer bist.

    jedoch finde ich es auch ungerecht, die beiträge von bernhard und bernardo so abzuqualifizieren.

    sie haben dir beide lösungsansätze geboten und beide recht sachlich die sache aus ihrer sicht geschildert.

    wenn auch sicherlich ein paar antworten dabei waren, die du so inhaltlich nicht hören wolltest (aber damit muß man rechnen, wenn man um rat fragt), haben sich beide deiner recht intensiv angenommen.

     

    einen kleinen vorwurf muß man dir ja auch machen, dass du dich trotz diverser zwischenfragen erst jetzt wieder zur frage äußerst.

    daher vermutlich der kleine exkurs mit dem schornstein.

     

    du hast ja ein urteil gefunden, dass dich darin bestärkt, gegen die beschreibungen bzw. den va vorzugehen.

    die entscheidung liegt bei dir, ob du was draus machst.

    wie auch immer du dich entscheidest, ich wünsche dir viel erfolg.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1288016214000

    @Armin1601

    Es ist zwar kalt, aber immerhin schönes Wetter draussen. Wenn Dir langweilig ist, warum gehst Du nicht ein bisschen raus zum Spielen?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • svabri
    Dabei seit: 1125187200000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1288017157000

    Also wirklich Armin1601, wenn die die Äußerungen der hier Schreibenden nicht passsen, dann solltest du nicht weiter nachhaken.

    Und wenn du dir so sehr sicher bist, dass deine Nachforderung an den VA von Erfolg gekrönt wird - anhand der Frankfurter Tabelle - dann viel Erfolg bei deinem Einspruch!

    Nur frage ich mich dann, warum du hier Fragen stellst und Antworten suchst.

    Deinen verbalen "Angriff" auf Bernhard und Bernardo werte ich mal so, dass die beisen wohl recht haben und du wahrscheinlich deine Reisebeschreibung wohl etwas besser hättest lesen sollen. Vielleicht solltest du es dir mal selbst eingestehen, als immer nur auf den VA drauf zuhauen und auf die Forenschreiber, die dir das hier schon nahe gelegt haben.

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1288017456000

    @Armin1601 sagte:

    Der Reiseveranstalter hat seine Prospektbeschreibung so zu gestalten, dass die für den Reiseinteressenten wichtigen Informationen an solchen Stellen im Prospekt abgedruckt sind, an denen der Reiseinteressent nach Treu und Glauben eine entsprechende Information erwarten darf. Gegen diese Pflicht verstößt ein Reiseveranstalter, wenn er wichtige Informationen nicht bei dem betreffenden Objekt abdruckt, sondern sie in einem von Hauptprospekt getrennten Preisteil aufnimmt. In diesem Fall wird eine solche Information nicht rechtsverbindlicher Inhalt des Reisevertrags (LG Frankfurt vom 25.10.2007, 2-24 S 82/07 und 26.01.1987, 2-24 S 207/86). 

    Ich befürchte, du wirst dabei dennoch schlechte Karten haben. Denn ich bezweifle, dass die genaue Flugverbindung eine "wichtige Information zum betreffenden Objekt" (=Hotel) ist. Nicht jede Information gehört in den Hauptprospekt - dann hätte der nämlich irgendwann den Umfang des Berliner Telefonbuchs.

    Es kommt schließlich bei diesen Urteilen auf so viele Dinge (=Details) und auch die ganz genaue Formulierung und die Kataloggestaltung im Einzelfall an, so dass die von dir zitierten Urteile m.E. wenig nützen werden... zumal du davon ausgehen kannst, dass auch dein RV die angeführten Urteile kennt und seine Beschreibungen entsprechend formuliert hat.

    Da du dir so sicher bist, wirst du sicherlich dein Glück versuchen. Selbst wenn du gewinnen oder per Vergleich zumindest einen Teilbetrag zugesprochen erhalten solltest - was ich für eher unwahrscheinlich halte -, dann dürfte die ganze Sache kaum in einem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen, da das absolute Maximum ein (kleiner) Prozentsatz eines einzigen Tagespreises wäre.

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1288020058000

    @Armin1601

    .....sollte etwas mehr als heisse Luft anbieten können......

    Da stellt sich doch glatt die Frage - wer produziert denn hier 'heisse' Luft.

    Wenn Du meinst Gerichtsurteile zu zitieren, die sich ganz klar auf Bauarbeiten am gebuchten Hotel beziehen, hast Du natuerlich schlechte Karten. In Thailand nennt man so etwas uebrigens 'Gesicht verlieren'.

    Aber ich gebe Dir in einem Punkt voellig recht: Das Gericht argumentiert absolut korrekt, dass der RV .....Gegen diese Pflicht verstößt ein Reiseveranstalter, wenn er wichtige Informationen nicht bei dem betreffenden Objekt abdruckt,....... Informationen dort geben muss, wo diese Informationen zum allgemeinen Verstaendnis fuer den Reisenden beitragen.

    Bei der Vielzahl der moeglichen Fluege und der damit natuerlich auftretenden unterschiedlichsten Ankunftszeiten muss der Hinweis auf eine moegliche Zwischenuebernachtung dort stehen, wo sie sinnvoll ist, also da, wo die angebotenen Fluege (Flugtage und unterschiedliche Fluggesellschaften) dargestellt werden. Und das ist nun mal nicht im Katalog, wo fast ausschliesslich die Hotels ausfuehrlich behandelt werden, sondern im Preis- und Infoteil.

    Und ich hatte doch gefragt, ob Du sicher bist, dass diesbezueglich nirgendwo Infos zur Zwischenuebernachtung stehen. Du bist auch noch so dreist frech zu behaupten, dass die Flugzeiten fuer den Flug von BKK nach USM in Deinen Reiseunterlagen verbindlich standen, was so auch nicht der Fall war. Und  dann erwartest Du wahrscheinlich auch noch Informationen von Forenmitgliedern, wie man am besten den RV flachlegt.

    Du bist genau so ein Kunde, den ich 3 Jahrzehnte als Reiseleiter so geliebt habe. Ueber jeden Mist meckern, zu jeder Infostunde im Hotel aufkreuzen und rumnoehlen, aber den Urlaub geniessen, das ist sekundaer - allerliebst, solche Zeitgenossen.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1288020634000

    Nur mal zu den Spielregeln:

    Ab dem wievielten Eigentor muss man sich eigentlich nen neuen Verein suchen?? :frowning:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • santamarineIIo
    Dabei seit: 1286755200000
    Beiträge: 348
    geschrieben 1288021400000

    M.W. nach behalten sich alle Veranstalter - aus gutem Grund übrigens - bei Weiterreisen von den internationalen Flughäfen mit Inlandsflügen oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Festland vorgelagerte Inseln im Kleingedruckten eine Zwischenübernachtung vor.

     

    Zumindest bei den von mir favorisierten Inseln ist das so - und das ist immerhin in Europa. Umsomehr gilt das für jede andere Weltregion eben auch.

     

    Wo ist denn nun auch das Problem, ob ich nun abends um 23 Uhr in meiner finalen Destination bin oder, nach einer Zwischenübernachtung, eben morgens um 10? Sofern da nicht gravierende weitere Dinge dazu kommen, so wie z.B. ein Nichtverfügungstellen eines Zwischenhotels, da muss einem doch schon der gesunde Menschenverstand sagen, dass das Reisen eben - zum Glück - immer noch ein bißchen mit Abenteuer verbunden ist. Auch wenn die Werbung anderes suggeriert.

     

    A propos, morgen streikt die Bahn. Viele Abenteuer sind da wieder zu erwarten, und das mitten unter uns!

     

    Also, entspann dich mal.

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