@Armin1601
.....sollte etwas mehr als heisse Luft anbieten können......
Da stellt sich doch glatt die Frage - wer produziert denn hier 'heisse' Luft.
Wenn Du meinst Gerichtsurteile zu zitieren, die sich ganz klar auf Bauarbeiten am gebuchten Hotel beziehen, hast Du natuerlich schlechte Karten. In Thailand nennt man so etwas uebrigens 'Gesicht verlieren'.
Aber ich gebe Dir in einem Punkt voellig recht: Das Gericht argumentiert absolut korrekt, dass der RV .....Gegen diese Pflicht verstößt ein Reiseveranstalter, wenn er wichtige Informationen nicht bei dem betreffenden Objekt abdruckt,....... Informationen dort geben muss, wo diese Informationen zum allgemeinen Verstaendnis fuer den Reisenden beitragen.
Bei der Vielzahl der moeglichen Fluege und der damit natuerlich auftretenden unterschiedlichsten Ankunftszeiten muss der Hinweis auf eine moegliche Zwischenuebernachtung dort stehen, wo sie sinnvoll ist, also da, wo die angebotenen Fluege (Flugtage und unterschiedliche Fluggesellschaften) dargestellt werden. Und das ist nun mal nicht im Katalog, wo fast ausschliesslich die Hotels ausfuehrlich behandelt werden, sondern im Preis- und Infoteil.
Und ich hatte doch gefragt, ob Du sicher bist, dass diesbezueglich nirgendwo Infos zur Zwischenuebernachtung stehen. Du bist auch noch so dreist frech zu behaupten, dass die Flugzeiten fuer den Flug von BKK nach USM in Deinen Reiseunterlagen verbindlich standen, was so auch nicht der Fall war. Und dann erwartest Du wahrscheinlich auch noch Informationen von Forenmitgliedern, wie man am besten den RV flachlegt.
Du bist genau so ein Kunde, den ich 3 Jahrzehnte als Reiseleiter so geliebt habe. Ueber jeden Mist meckern, zu jeder Infostunde im Hotel aufkreuzen und rumnoehlen, aber den Urlaub geniessen, das ist sekundaer - allerliebst, solche Zeitgenossen.
Viele Gruesse
bernardo2001