Ganz recht, Alfred_Tetzlaff, der Veranstalter wird sich auf seine Fürsorgepflicht für die Kreuzfahrer berufen, und damit ist dieser Fisch schon mal geputzt.
Selbstverständlich kann ein Ersatz für die versäumten Schiffstage nicht gefordert werden.
Lediglich für durch die Verspätung/ Annullierung zusätzlich aufgebrachte Kosten (Nachweis) kann momajo den Luftfrachtführer in Anspruch nehmen.
Für eine Kompensation gem. VO(EG)261/04 reicht die tatsächliche Ankunftsverspätung nicht aus, sie war nur für das besondere Vorhaben von momajos quasi "letal".
Auch wenn man´s nicht gerne hört: Man muss sicherlich bei einer Ablegezeit 23 Uhr nicht schon am Vortag anreisen, eine geplante Ankunft um 19 Uhr ist allerdings recht sportlich ...
Zweifellos darf das Verhalten beim Check-In für den Weiterflug aus Sicht der Dienstleistungsbereitschaft als bedauerlich gelten, rein rechtlich gesehen jedoch verwirkt der Fluggast mit dem verspäteten Erscheinen von einer Minute eben leider genauso seinen Anspruch auf Boarding wie bei einer Stunde oder mehr.