Sorry für die Erbsenzähler - ich hab das noch nicht einmal genau auf diesen Fall gemünzt sondern ist es ein ziemlich allgemeiner Stoßseufzer.
Selbstverständlich darf man enttäuscht sein, wenn ein so elementares Reiseziel ersetzt wird, das möchte ich gar nicht in Abrede stellen. Nur geht es hier nicht um Befindlichkeiten sondern um Ansprüche / Rechte der Reisenden in solchen Fällen. Ganz spezifisch um die Möglichkeiten beim Versäumen des Einschifftermins bei eigenmächtig gebuchter Anreise, und die sind nun leider einmal nicht sehr variantenreich.
Dabei spielt die Routenänderung eine ganz untergeordnete Rolle.
Dennoch ist anzumerken, dass man bei einer solchen Änderung keine Regressforderungen im Nachhinein stellen kann. Man könnte unterstellen, die Lage in Istanbul sei vorhersehbar unsicher gewesen und man habe wissen müssen, dass die Route nicht wie vorgesehen befahren werden kann. Das ist bei politischen Unruhen mit sehr wenig vorhersehbarer Entwicklung jedoch zweifelhaft und hätte wohl kaum Bestand bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Auch bleibt diese Entscheidung eine Ermessensfrage des Verantwortlichen, AA hin oder her. Entscheidet also der Kapitän, dass er die Verantwortung für einen Landgang nicht übernehmen möchte, so wird er nach reiflicher Erwägung ggf. eine neue Route wählen, selbst wenn er das Vorhaben erst während der Reise aufgibt.
Man kann nicht aus vorangegangenen Änderungen schließen, dieses Vorhaben sei generell für die Kreuzfahrten mit der geplanten Route aufgegeben worden und somit die Aussage dazu eine bewusste Irreführung der Passagiere - was du jedoch genau tust, omali.
Ich halte das nicht für einen "Denkanstoß" sondern für eine ziemlich vage Unterstellung.
Nun ist die Routenänderung nur ein Nebenkriegsschauplatz und die Kernfrage des Threads ja die nach Kompensation für eine reichlich vergurkte Anreise.
Hier erwägt die /der t.o. die Turkish Airline in Anspruch nehmen zu wollen für versäumte Reisetage, zusätzliche Kosten etc. In ganz engem Rahmen käme eine Erstattung im Rahmen des MÜ in Betracht, jedoch nur für den Fall, dass die Verspätung des tatsächlich wahrgenommenen Fluges >3h gewesen wäre. Soweit ich den Beitrag interpretiere ist dies nicht der Fall.
Alle Entscheidungen ab dem Start in Berlin nach IST anstatt nach SAW haben die Passagiere selbst getroffen, dazu gehört auch der Flug zu einem späteren Anlegehafen. Aus meiner Sicht fehlt demnach jede Grundlage für das Verlangen einer Kompensation, sei es für versäumte Schiffstage oder zusätzlich entstandene Kosten im Rahmen der Anreise.
Natürlich ist es ausgesprochen ärgerlich, dass entgegen der Zusicherung eben nicht auf die Fluggäste gewartet wurde beim Weiterflug, nur spielt das rechtlich gesehen eben keine Rolle.
Vermutlich ist der /dem t.o. inzwischen selbst aufgegangen, dass die zeitliche Pufferzone zu knapp bemessen war, und sie /er wird sich nicht viel aus Hinweisen dazu machen.
Mein ganz persönlicher Rat: Setzt ein sachliches Schreiben an den Veranstalter auf, schildert kurz und bündig das Geschehene ("wegen mehrerer Flugverspätungen bei der Anreise haben wir x Schiffstage versäumt") und bittet um die Prüfung einer Kulanzgutschrift.
Mehr kann man m.E. nicht machen ...