@Der_Bootsmann sagte:
Hallo zusammen..
Wollte mal nachfragen ob das stimmt das man , wenn man im Urlaubshotel im Ausland ein All Inklusiv Armband tragen muß (das nicht abnehmbar bzw. Wiederverschliessbar ist), 5% vom Reisepreis nachträglich vom Reiseveranstalter einfordern kann.
Stimmt das ? Hat schon mal jemand von so etwas gehört ?
Bin auf Eure Antworten schon gespannt..
Bei einer All-Inclusive-Reise stellt die Verpflichtung, während des Urlaubsaufenthalts ein nicht abnehmbares Plastikarmband tragen zu müssen, einen Mangel dar, sofern nicht auf diese Verpflichtung vor Vertragsabschluß hingewiesen wurde
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.8.1999 - 2/24 S 341/98
Wer eine All-Inclusive-Reise bucht, muss bereit sein, Kennzeichnungen wie ein Armband oder einen Ausweis zu tragen. Dies sind zwar Unannehmlichkeiten, aber keine Reisemängel.
Amtsgericht Bad Homburg Aktenzeichen 2 C 276/99
Wegen was alles geklagt wird