Hallo sunny-1980!
Ich würde sagen das man hier Entschädigungszahlungen nach der EUVO Fluggastrechte verlangen kann, da ein technischer Defekt vor lag. Ansprechpartner ist die Lufthansa.
Es bestehen (falls es eine Pausschalreise war) Ansprüche gegen die TUI. Für jede Stunde Verspätung über 4 Stunden gibt es 5% des Tagessatzes.