• omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1332775671000

    Rechtlich gesehen ist durch die Veranstalter-AGB´s definitiv alles abgedeckt.

    Habe trotzdem noch eine Frage dazu.

    Oft genug (auch im konkreten Fall) werden bei Pauschalreisen verschiedene Flugverbindungen am gleichen Tag mit teilweise doch erheblichen Preisdifferenzen angeboten.

    Viele sind für ihre "Wunschzeiten, Wunsch-Airline" gern bereit, den höheren Preis zu bezahlen. 

    Warum dann diese unterschiedlichen (Flug)-Preise für die identische Pauschalreise, wenn gemäß AGB jederzeit eine Änderung möglich ist?

    Geflogen wird dann in vielen Fällen dennoch gemeinsam mit denen, die die billigere Abflugzeit gewählt hatten.

    Wie verhält es sich dann mit der Preisdifferenz derjenigen, die mehr bezahlt haben, nun aber im preisgünstigeren Flug einchecken müssen?

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1332780353000

    Rechtlich ist es so, das Du neben dem grundsätzlichen "Transport"die Möglichkeit(!) dieser Flugzeiten und Flugverbindungen buchst und bezahlst...nicht mehr und nicht weniger!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
    Beiträge: 1514
    geschrieben 1332782537000

    Wenn nur die Möglichkeit dieser unterschiedlichen Flugzeiten besteht, sollten auch die entsprechenden Preise erst einmal eine Möglichkeit darstellen.

    Findet der dem Preis ursprünglich zugeordnete Flug nicht statt (egal aus welchem Grund), sollte auch der entsprechende (Mehr)Preis hinfällig sein.

    Und genau das ist aber nicht der Fall. 

    Insofern wundert es nicht, wenn so mancher Betroffene hinsichtlich dieser Flugzeitangebote "gewisse Vermutungen" anstellt.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1332782786000

    @kekili

    herzlich willkommen im forum.

    wie die rechtliche seite ausschaut, hat man dir bereits ausführlich erklärt.

    du schilderst, dass du mit deiner reiseberaterin direkt auf dem bildschirm geschaut hast.

    mich wundert dabei wirklich eines:

    wir user sind sind mehr oder weniger laien auf dem gebiet des reisens.

    und vielen hier sind gängige dinge aufrgund der erfahrungen bekannt.

    warum zum teufel hat dein reiseverkäufer denn zu diesem zeitpunkt keinen ton davon gesagt?

    ich an deiner stelle würde genau dort hin gehen und meine wut und enttäuschung dort zum ausdruck bringen. denn schade finde ich, dass derartige dinge nicht im verkaufsgespräch angesprochen wurden.

    das würde ich dieser buchungsstelle auf jeden fall mitteilen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1332782789000

    Wo willst Du denn da die Grenze ziehen? Nicht jede Flugänderung muß real eine Verschlechterung darstellen...auch subjektiv betrachtet nicht! Und was machst Du umgekehrt, wenn auf einen teureren Flug umgebucht wird? Nachbelasten (wäre dann die logische Konsequenz wenn Du andersherum eine "Gutschrift" verlangst)?

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1332784890000

    @Kekili sagte:

    Ein Versehen im Reisebüro ist also nicht möglich.

    Es ist ergo davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Buchung noch ein Non-Stop Operating vorgesehen war. Zudem berichtet @Kekili, dass sich auch die Airline geändert hat. Derlei kann die Beraterin im Reisebüro im Vorwege kaum wissen, das teilt einem der Veranstalter relativ lapidar mit, wenn es bereits entschieden ist. 

    Aus meiner Sicht bringt ein Rabbatz im Reisebüro nichts ein und wäre wohl auch nicht sonderlich angemessen.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1332789434000

    @Holginho

    Ich meine keinesfalls die Flugänderung hinsichtlich einer zeitlichen Verschlechterung, die auf jeden Fall immer subjektiv betrachtet wird.

    Mir geht es ausschließlich um die Preisunterschiede der angebotenen Flüge, deren Durchführung ja von vornherein nur unter Vorbehalt gegeben ist.

    Wenn die ursprünglich angebotene Möglichkeit des Fluges nicht stattfindet, bezahlt doch auch der RV diese Plätze nicht, oder doch?

     

    Wo Grenzen ziehen?

    Die mir bisher bekannten Fälle der Flugänderungen haben eigentlich eher das Merkmal, im billigeren Preissegment angesiedelt zu sein (Ausnahme: Insolvenz einer Billigairline, also Umbuchung auf eine teuere notwendig). 

    So gesehen dürfte dem RV eher im seltensten Fall ein höherer Kostenaufwand entstehen. Und wenn doch, so hat er dann auch wieder  vom AGB her so seine Möglichkeiten. ;)

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1332793467000

    @vonschmeling sagte:

    Es ist ergo davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Buchung noch ein Non-Stop Operating vorgesehen war. Zudem berichtet @Kekili, dass sich auch die Airline geändert hat. Derlei kann die Beraterin im Reisebüro im Vorwege kaum wissen, das teilt einem der Veranstalter relativ lapidar mit, wenn es bereits entschieden ist. 

    Aus meiner Sicht bringt ein Rabbatz im Reisebüro nichts ein und wäre wohl auch nicht sonderlich angemessen.

    :?

     

    wir wissen doch alle, dass im rahmen von pauschalreisen die airline und die flugzeit nicht fix sind.

    wenn die buchungswillige im reisebüro extra einen besonderen flug sucht, mit bequemen abflugzeiten, sollte doch an dieser stelle der beratung der hinweis kommen, dass dieser part der reise nicht fix ist.

    das würde ich zumindest von einer guten beratung erwarten. und den kunden eben nicht im glauben lassen, dass er genau und exakt auch das bekommt, was er sich da gerade ausgesucht hat.

    die konsequenz aus dem schweigen des reisebüros ist , dass sich frust aufbaut.

    der (in manchen fällen und nicht explizit auf den to gemünzt) im forum kompensiert wird und nicht selten genug mit den worten "nie wieder" endet.

    hätte to im internet gebucht, hätte man ihm/ihr gesagt, dass er/sie sich nicht richtig informiert hätte.

    in diesem speziellen fall hätte man aber richtig informieren können.

    genau da liegt der fehler.

    da finde ich konstruktive kritik an die buchungsstelle mehr als angemessen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1332794150000

    Ich vertrete die Auffassung, dass ein Kunde, der explizit beispielsweise ein CONDOR Operating bucht und dafür einen Aufpreis inkaufnimmt, auch einen vertraglichen Anspruch auf einen CONDOR Flug hat. Kann dieser nicht wie angeboten durchgeführt werden, ist ein Vertragsbestandteil nicht erfüllt (eine wichtige Leistung wird nicht wie gebucht erbracht) und der Vertrag insgesamt anfechtbar.

    Derlei Vereinbarungen müssen jedenfalls schriftlich im Leistungsumfang erwähnt sein, um den Vertragspartner dafür in Anspruch nehmen zu können.

    Üblicherweise berechtigt der Wechsel zu einer anderen Airline (nehmen wir an, es handelt sich um den Rückflug und die Option einer Kündigung besteht somit nicht) bei solchen Verträgen zu einer Reisepreisminderung zwischen 5-25%.

    Betreffend den akuten Fall: Derlei vertragliche Bindung an ein bestimmtes Luftverkehrsunternehmen bei der TUI sind mich nicht bekannt und insbesondere auf Kurz- und Mittelstrecken auch unüblich. 

    Mich würde ein konkretes Beispiel interessieren, bei dem am Flugtag X im Rahmen von Pauschalreisen verschiedene Flugverbindungen zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden - leider kenne ich so etwas nicht, Pauschalreisen sind nicht grad meine "Kernkompetenz" ...

    Ich gebe zu bedenken, dass Kunden u.U. einen Flugtag der CONDOR wählen und irrtümlich annehmen, dass der an diesem speziellen Tag höhere Preis einen Anspruch bedinge, mit eben dieser Airline befördert zu werden. Das ist natürlich nicht gegeben, wenn nicht eindeutig diesbezüglich vereinbart wurde.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
    Beiträge: 4482
    geschrieben 1332794191000

    30 Minuten für einen Zwischenstop finde ich ein wenig arg wenig! Wie soll das gehen, in 30 Minuten landen, zum Gate (oder auf die Parkposition) fahren, Leute einsteigen lassen und Gepäck einladen, nach Freigabe zur Startbahn fahren und wieder starten? Soweit ich weiß wird normalerweise mit wenigstens 45 Minuten kalkuliert, oder? Lasse mich aber gern korrigieren.

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