Laut Euclaim würde uns jetzt gar keine Erstattung zustehen, wenn der Flug nicht gecancelled wurde. Die Umbuchung wurde ja von Alltours veranlasst. Corendon sagt, wir wären ja gar nicht mit denen zurück geflogen.
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1706546189647
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geschrieben 1706552058930
Ja ist der Flug denn nun gecancelt worden oder nicht?
Euclaim kann ja mühelos Einblick in die Datenlage nehmen, demnach dürfte die Durchsetzung irgendwelcher Ansprüche als ziemlich unwahrscheinlich zu beurteilen sein.
Selbst wenn der Flug gecancelt wurde und alltours euch pflichtgemäß auf die Condor umgebucht hätte bestünden Ansprüche nur gegenüber alltours, und zwar in Höhe von 5% eine Tagessatzes der Reise ab der fünften Stunde der Verspätung und für jede weitere.
Überschlägig komme ich daher auch auf genau 0€
Es ist immer ein Signal, wenn die Inkassounternehmen eine Übernahme der Causa ablehnen. Also schickt euch drein anstatt noch weitere Mühe oder gar Kosten in die Sache zu investieren.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1706552547928
@corendo sagte:
Es war eine Paschaulreise, als wir gesehen haben cancelled
Wo habt ihr das gelesen?
haben wir unseren Reiserveranstalter kontaktiert und dieser hat uns umgebucht auf einen Flug der 4 Stunden später ging mit Condor.
Ist schon ein Unterschied ob 4 oder 18h!?
Das Gericht will nur zahlen, wenn der Flug gecancelled wäre!
Das Gericht zahlt überhaupt nichts! Es verurteilt bestenfalls euren Anspruchsgegner zu Zahlung. Und wieso um alles in der Welt das Gericht, wenn die Sache noch ->
Es ist an Euclaim abgetreten.
... bei Euclaim zur Klärung liegt?
Die fragen nun, ob ich eine SMS oder EMAIL über den gecancelleten Flug habe, was ich leider nicht habe.
Du kannst demnach nicht nachweisen, dass du auf den Flug gebucht warst. Darum geht es.
Im rechtlichen Sinne wart ihr gar nicht betroffen, da euch der Veranstalter bereits umgebucht hatte, und einen nennenswerten Schaden habt ihr auch nicht erlitten.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1706566391645 , zuletzt editiert von vonschmeling
@haberling sagte:
Es ist eigentlich egal ob der Flug cancelled oder verspätet war
Nein, so ganz unerheblich ist das nicht siehe Feedback!
wenn Corendo auf den Link in meinen letzten Post klicken würde, da steht das ihm 250.-€ Entschädigung zustehen.
Erstens hast du keinen Link gesetzt (hier ist er), zweitens steht da "mögliche Entschädigung".
In Betracht der Gesamtsituation scheint eine Forderung genau nicht valide, das ist entscheidend.
- keine Buchung bei Corendon
- Veranstalter hat zeitnah eine Alternative gebucht
- kein Anspruch gegenüber Corendon
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1706567413670
Diese Salamitaktik von Corendo macht mich noch ganz kirre, ich frage mich immer noch wann der Flug vom RV umgebucht wurde und warum? Ein RV Bucht doch nicht mir nix dir nix während des Urlaubs einen Flug um.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1706567924845
Natürlich tut er das ggf. in Kenntnis einer erheblichen Verspätung des vorgesehenen Operatings - spielt jedoch im Hinblick auf die Ansprüche keine Rolle.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1706569692243
Somit wusste Corendo das er, im Rahmen einer Pauschalreise, den Rückflug nicht mit Corendon antreten wird und der neue Flug 4 Std. später ging. Warum man sich dann auf Corendon einschießt, wenn doch dieser Flug vom RV storniert, oder was auch immer, wurde. Vom RV gibt es für eine Flugverlegung von 4 Std. eben 0,0.- Entschädigung und vom neuen LVU auch nichts, da diese Planmäßig geflogen sind.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1706570737089
Ich bezweifle, dass Corendo mehr als den Hinweis zur Streichung seines potenziellen Rückflugs wahrgenommen hat.
Der Hinweis von Corendon er sei auf der Rückreise gar nicht als Pax vorgesehen gewesen hat ihn offenbar auch überrascht.
Einen Anspruch auf das Operating mit Corendon gab es nicht, demnach auch keine valide Forderung auf Kompensation.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.