• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1385836954000

    @Mettigelmädchen

    Maßgeblich für deinen Anspruch ist die Ankunft an der gebuchten Destination DUS.

    Du wurdest stattdessen - nach über 6h? - auf einen Rückflug nach FRA gesetzt?

    Ohne eigenes Verschulden warst du vermutlich noch weitere 2h unterwegs - nee, nee ... so geht´s dann auch nicht!?

    :?

    Ab der fünften Stunde kannst du dem Veranstalter diese und jede weitere (angebrochene) als Verspätung vorrechnen und den Ausgleich entsprechend beziffern.

    Davon unbenommen:

    Lass die Beschwerde bei der Airline laufen. Man hat dich immerhin mit gültigen Reisedokumenten stehenlassen - das ist auch nicht im Sinne der VO(EG)261/04 ...

    Ggf. werden die Entschädigungen sowieso verrechnet - insofern ist eine doppelte Beschwerde  vollkommen legitim!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mettigelmädchen
    Dabei seit: 1302739200000
    Beiträge: 4224
    Zielexperte/in für: Düsseldorf
    geschrieben 1386696768000

    Eurotours bleibt bei dem ersten Angebot.

    Von TUIfly habe ich noch nichts gehört.

    Werde es aus persönlichen Gründen annehmen....leider.

    @vonSchmeling

    :kuesse:

    Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben
  • Foxy22698
    Dabei seit: 1264032000000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1386743756000

    Hallo ihr Lieben, nun brauche auch ich Hilfe was das Thema angeht. 

    Wir haben über hc eine Pauschalreise bei XNEC nach Zypern gebucht. Abflug ab Frankfurt. Vom 2.4.14-11.4.14, zwei Erwachsene, zwei Kinder. Flugzeiten Frankfurt-Larnaca 21:40-, Larnaca-Frankfurt 3:40-knapp 7:00. Es gibt Flughäfen, die näher an unserem Wohnort liegen, jedoch war der Abflug ab Frankfurt damals (August) die einzige Verbindung ohne Zwischenstop und Preis/Leistung am Besten bei dem Angebot. Von den Flugzeiten her war eine Bahnverbindung zum Flughafen und zurück kein Problem. 

    Das erste Problem ergab sich schon kurz danach: auf der Reisebestätigung/Rechnung war der Rückflug richtig am 11.4. angegeben, jedoch war der Aufenthalt im Hotel vom 2.-10.4. angegeben. Wurde dann geändert auf den 11.4. Alles gut. 

    Nun habe ich durch Zufall vor zwei Tagen auf der Seite von Lufthansa gesehen, das der Rückflug unter der genannten Flugnummer so gar nicht stattfindet, sondern unter einer anderen Flugnummer erst um 15:50 Uhr. Daraus ergibt sich für uns das Problem, das wir keine Bahnverbindung mehr nach Hause bekommen und ein Hotelzimmer nehmen müssten.  Der Rückflug, der im Angebot angegeben war, findet am Donnerstag statt. 

    Haben gestern eine Mail an HC geschickt, uns wurde nur mitgeteilt, das sich die Flugzeiten geändert hätten und wir keinen Anspruch auf Übernahme der Hotelkosten hätten.

    Können wir da irgendwas machen? Ich habe dann just gestern vom neuen BGH-Urteil gehört. 

    Die voraussichtlichen Zusatzkosten trüben grad doch ein wenig die Urlaubsfreude, ist die Reise ja nun doch kein Schnäppchen mehr :(

    Vielen lieben Dank euch.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1386769827000

    Ich halte es für "eher unwahrscheinlich" das das gestrige BGH-Urteil für zeitlich zurückliegende Vertragsabschlüsse gilt.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1386771546000

    Das BGH Urteil besagt zudem keinesfalls, dass Flugzeitenänderungen nicht mehr "rechtmäßig" sind, sie können nur nicht mehr mittels der AGB quasi generalamnestiert werden und bedürfen der Angemessenheit sowie einer Begründung.

    Ein Anspruch auf die Erstattung zusätzlicher Kosten besteht m.E. nicht, und auch nicht in Zukunft, sofern die Maßgaben gem. dem aktuellen Urteil befolgt werden.

    Der einzige Unterschied ist zunächst einmal, dass aus der Mitteilung "Ihre Flugzeiten haben sich geändert Punkt." die Formulierung "Ihre Flugzeiten haben sich geändert, weil ..." wird.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • rumsstein
    Dabei seit: 1375574400000
    Beiträge: 4950
    geschrieben 1386773701000

    Na prima, da man ja wieder einmal das Schwein mit dem Schinken erschlagen...

    Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben. (Alexander Freiherr von Humboldt)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1386774299000

    @foxy

    bis april sind es ja noch ein paar monate.

    vielleicht wechselt die abflugzeit bis da hin noch ein paar mal.

    ich würde mir da zum jetzigen zeitpunkt erst einmal keinen kopf machen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1386789902000

    Das ist allerdings nicht sehr wahrscheinlich, Lexilexi - sofern es sich um ein LH Operating handelt.

    Die Oberfläche "Buchung" einer Airline ist im Übrigen nicht geeignet, um die Durchführung eines Fluges zu verifizieren - er könnte ja auch schlicht ausgebucht sein.

    Dagegen spricht die Auskunft von foxy´s Vermittler (hier HC), dass tatsächlich eine Änderung vorgenommen wurde.

    Zum einen würde dies - falls verbindlich - so rechtzeitig mitgeteilt worden sein, dass sich schon allein deshalb keine Ansprüche ergeben.

    Zum anderen hat die BGH Entscheidung auf den Sachstand insofern keine Auswirkung, als die Änderung plausibel begründet und durchaus zumutbar wäre.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Foxy22698
    Dabei seit: 1264032000000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1386796580000

    Danke für eure Antworten. Ich denke, in unserem Fall ist es wirklich keine Flugzeitenänderung, sondern ein Fehler des Veranstalters. Denn den im Angebot/Bestätigung angegebene Flug gibt/gab es so nicht an unserem Abreisetag. Ich hatte ja beschrieben, das die Hotelbuchung erst nur vom 2.-10.4. ausgewiesen war. DANN würde das mit dem Flug/der Flugnummer/den Abflugzeiten passen.

  • Mettigelmädchen
    Dabei seit: 1302739200000
    Beiträge: 4224
    Zielexperte/in für: Düsseldorf
    geschrieben 1387309805000

    Nachtrag:

    -Geld von Eurotours ist noch nicht eingegeangen, ok., ist erst heute 1 Woche her.

    Mitlerweile habe ich von TUI einen Brief erhalten:

    -...Fehler von der Agentur, für mich wurde seitens von 1 A Vista ein Flug für den 12.11. gebucht und bestätigt, aber in keinsterweise für den eigentlichen Abflugtag am 19.11.....

    Ich solle mich an den RV wenden....

    Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!