j.f.y.i. :
Der Flug XQ 450 von Bodrum nach Stuttgart wurde heute planmäßig durchgeführt und ist um 23 Uhr in STR gelandet.
Folglich wurde euch die Mitnahme verweigert (vermutlich überbucht) und ihr habt Anspruch auf eine Kompensation gem. VO(EG)261/04 in Höhe von 400€ pro Ticket.
Dieser kann gemindert werden, wenn ihr nicht mehr als 2h verspätet an euer Endziel gelangt (50%), das ist allerdings nicht zu erwarten.
Die Forderung ist regelmässig an das LVU zu richten, da die Kommunikation allerdings nur über den Veranstalter lief würde ich diesem höflich mitteilen, dass ihr diesen Anspruch geltend macht und fragen, ob er bei der Erlangung der Erstattung mitwirkt.
Offenbar wurde euch nämlich nicht mitgeteilt, dass ihr wegen einer Überbuchung auf ein anderes Operating ausweichen müsst, und das geht gar nicht.
Ich halte es für vollkommen unprofessionell zu sagen "können wir nix machen", den tatsächlichen Grund aber nicht rund heraus zu nennen!?
Wenigsten sollte euch der Veranstalter bestätigen, dass das gegenständliche Operating überbucht war, damit ihr ohne großes Aufhebens zu eurer Erstattung kommt.
Immerhin erlebe ich XQ immer wieder als recht mitwirkungsaffin in solchen Fällen, und last not least wäre da dann auch noch die SÖP, die euch im Falle einer Weigerung kostenlos unterstützen würde.