• vonschmeling
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    geschrieben 1561130934216

    Na klar, du hättest die Kosten für den alternativen Flug erstattet bekommen (Sachstand), allerdings bestand tatsächlich das Problem der Verfügbarkeit nach STR ...

    Bisher sieht es so aus als ginge euer ursprünglich geplanter Flug nach STR, daher könnten sich für euch Ansprüche auf Kompensationszahlungen ergeben.

    Erst mal guten Flug - melde dich doch nochmal wenn ihr heile zuhause angekommen seid.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1561140796321 , zuletzt editiert von vonschmeling

    j.f.y.i. :

    Der Flug XQ 450 von Bodrum nach Stuttgart wurde heute planmäßig durchgeführt und ist um 23 Uhr in STR gelandet.

    Folglich wurde euch die Mitnahme verweigert (vermutlich überbucht) und ihr habt Anspruch auf eine Kompensation gem. VO(EG)261/04 in Höhe von 400€ pro Ticket.

    Dieser kann gemindert werden, wenn ihr nicht mehr als 2h verspätet an euer Endziel gelangt (50%), das ist allerdings nicht zu erwarten.

    Die Forderung ist regelmässig an das LVU zu richten, da die Kommunikation allerdings nur über den Veranstalter lief würde ich diesem höflich mitteilen, dass ihr diesen Anspruch geltend macht und fragen, ob er bei der Erlangung der Erstattung mitwirkt.

    Offenbar wurde euch nämlich nicht mitgeteilt, dass ihr wegen einer Überbuchung auf ein anderes Operating ausweichen müsst, und das geht gar nicht.

    Ich halte es für vollkommen unprofessionell zu sagen "können wir nix machen", den tatsächlichen Grund aber nicht rund heraus zu nennen!?

    Wenigsten sollte euch der Veranstalter bestätigen, dass das gegenständliche Operating überbucht war, damit ihr ohne großes Aufhebens zu eurer Erstattung kommt.

    Immerhin erlebe ich XQ immer wieder als recht mitwirkungsaffin in solchen Fällen, und last not least wäre da dann auch noch die SÖP, die euch im Falle einer Weigerung kostenlos unterstützen würde.

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  • mkfpa
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    geschrieben 1561175034804

    Verständnissfrage zur EU261 Ausgleichszahlung.

    Ist SunExpress (XQ) eine EU Fluggesellschaft oder sind die, als Firma, in der Türkei registriert?

    Denn nur weil LH Anteile hält werden die ja wohl kaum automatisch eine EU Fluggesellschaft.

    Und Zweite Frage: Gab es nicht, für ähnliches Ungemach, 100% Rückerstattung des Reisepreises von einem deutschen Gericht zugestanden? Habe das aber nur ganz vage im Hinterkopf und kann mich noch nicht mal mehr erinnern wo ich das gelesen habe.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1561184817710

    Hier klicken.

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  • Bernhard7777
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    geschrieben 1561211856358 , zuletzt editiert von Bernhard7777

    Meine Frau und ich sind gerade von einer 1-wöchigen Pauschalreise (TUI) aus der Türkei zurückgekommen. Hin- und Rückflug Stuttgart/Antalya. Auto stand in Stuttgart-Flughafen im Parkhaus. 3 Tage!! vor Rückflug lag abends ein Brief der TUI im Hotelzimmer, dass der ursprünglich geplante Rückflug mit SunExpress nach Stuttgart (Abflug 17:45 Uhr) nach Frankfurt mit Condor um 10:25 Uhr geändert wurde und dass wir uns am nächsten Abend um 17:00 Uhr beim TUI-Vertreter im Hotel melden sollten. 

    Für uns natürlich Schock total! Wie kommen wir von FRA nach STR - d.h. 7 Stunden am Urlaubsort verloren und dann ca. 4 Stunden zusätzlich von FRA nach STR mit Bus/Bahn!! Der Abend und der ganze nächste Tag waren für uns natürlich total verdorben. 

    Abends hat uns dann der TUI-Vertreter gnädigerweise angeboten, statt dem Condorflug nach FRA wieder mit der SunExpress nach STR zu fliegen, allerdings um 5:15 Uhr morgens!!!! Der ursprünglich vorgesehene Flug um 17:45 fand im Übrigen auch statt, wir hatten für diesen Flug sogar ein Sitzplatzreservierung von SunExpress schon bei der Reisebuchung vorgenommen und bestätigt bekommen. Es handelt sich somit eindeutig um eine Überbuchung seitens des Veranstalters.

    Der TUI-Vertreter bot uns als Kompensation einen Tagesausflug, oder 100 EUR oder eine VIP Lounge am Flughafen an. Wir fanden das einen Witz und haben abgelehnt.

    Wenn wir uns jetzt bei der TUI beschweren und um Kompensation bitten, was kann man denn erwarten?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1561220453530

    Einen Reisegutschein und eine kostelose Kaffeefahrt nach Antalya ... :smirk:

    Beschwerden mit dem Gegenstand "Nichtbeförderung" (wg. Überbuchung) sind an das LVU zu richten (sunexpress).

    Im Falle einer Weigerung könnt ihr euch an die SÖP wenden.

    Pro Ticket steht euch eine Entschädigung von 400€ zu.

    Bitte beachte auch die Beiträge der letzten beiden Seiten zu einer sehr ähnlichen Problematik (samt hilfreichen Links!).

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  • Bernhard7777
    Dabei seit: 1561211060249
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    geschrieben 1561222416172

    Danke für die Antwort!

    Aber warum soll ich mich denn an die SunExpress richten, mit der habe ich doch kein Vertragsverhältnis! Gebucht habe ich einen Pauschalurlaub bei der TUI und an die habe ich den kompletten Reisepreis (Hotel+Flug) bezahlt. Wenn der Flug überbucht ist, dann ist es doch nicht meine Aufgabe zu klären, WER hat überbucht. Somit gehen meine Forderungen an die TUI und die muss mit dem von ihnen gebuchten LVU klären, wer Schuld ist. Aber zahlen muss doch die TUI. Sie kann sich ja dann bei eigener Nichtschuld das Geld von der SunExpress zurück holen. Dass ich bei der SunExpress direkt noch Sitzplätze reserviert habe, ist doch nicht von Belang.

    Oder habe ich hier einen totalen Denkfehler!

  • Frankenstephan
    Dabei seit: 1119312000000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1561229454106

    Warum dies so ist, kannst du z.B. hier nachlesen.

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • wuppiandre
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    geschrieben 1561268595854

    Gguten Morgen , sehe das auch so wie Bernhard7777, warum er nicht mitgenommen wurde weiß er eigentlich doch nicht . Sein Reiseleiter wird ihm wohl kein Schriftstück unterschreiben wegen Überbuchung.Was wäre denn wenn TUI ein Fehler gemacht hätte? Wer gibt seinen Fehler zu? Eigenartig ist auch der Umstand das man Passagiere die Sitze Gebucht haben, dann nicht mitnimmt, und andere dann schon, eigenartig .

  • vonschmeling
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    geschrieben 1561276464286 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nein, das ist nicht eigenartig, bei einer Überbuchung wird höchsten Rücksicht auf Eltern mit kleinen Kindern genommen, alle anderen werden willkürlich aussortiert.

    Wie ihr das seht bleibt euch überlassen, und natürlich könnt ihr die Forderung an den Veranstalter richten ... eine Ausgleichszahlung auf der Grundlage der VO(EG)261/04 wird von ihm jedoch nicht fließen, ganz unbeachtlich eurer Ansichten zum Sachverhalt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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