• wuppiandre
    Dabei seit: 1555349012515
    Beiträge: 127
    geschrieben 1561282738078

    Ist schon klar ,aber wie sieht es denn aus wenn die Fluglinie dann behauptet bei uns lag der Fehler nicht ,

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1561284446092 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Dann wendest du dich an die SÖP.

    Schließlich muss das LVU sich substantiiert exkulpieren.

    Im Übrigen wüsste ich nicht, wer außer dem LVU den Flug überbucht haben sollte ... :smirk:

    Wenn man zum Ziel kommen will nimmt man die Vorschläge wahr und führt Beschwerde wegen Nichtbeförderung beim Operator.

    Wenn man es besser zu wissen glaubt beschwert man sich beim Veranstalter und wird mit einem Reisegutschein über 100 Tacken abgespeist.

    Your choice!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wuppiandre
    Dabei seit: 1555349012515
    Beiträge: 127
    geschrieben 1561287439969

    Ggenau das ist ja der Punkt, Bernhard 7777 vermutet eine Überbuchung ,weiß es aber nicht und nun muss er den Schuldigen suchen.Darum gebe ich ihm Recht ,das mein VertragsPartner mein erster Kontakt wäre,der mir die Umstände der Verschiebung nennt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1561291170693

    Kannst du machen. Nur wird der Vertragspartner auf den Erfüllungsgehilfen verweisen, da dies von der EG Verordnung so definiert ist. Forderungen gem VO 261/04 interessieren den Veranstalter nicht.

    Wie gesagt - meinethalben könnt ihr euch recht geben soviel ihr wollt, mir reicht es vollkommen recht zu haben.

    Wie kommt ihr denn auf die Idee, den Schuldigen finden zu müssen?

    Fest steht die Mitnahme wurde verweigert. Also führe ich Beschwerde beim LVU welches die Mitnahme verweigert hat.

    Wenn man es hingegen kompliziert haben möchte kann man selbstverständlich rumfragen wer denn wohl freundlicher Weise die Schuld auf sich nehmen möchte.

    Wohl an ... :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Bernhard7777
    Dabei seit: 1561211060249
    Beiträge: 5
    geschrieben 1561386762475

    Es scheint wohl wirklich so zu sein, dass der Veranstalter keine Zahlung machen wird, da er dieser VO(EG)261/04 nicht unterliegt, wohl aber das LVU. Allerdings greift die EG-Richtlinie wiederum nicht, da der Flug außerhalb der EU gestartet ist und das LVU nicht in der EU ansässig ist. Somit gilt die Türkische Fluggastordnung. Diese scheint jedoch wohl auch ähnlich der EU Fluggastordnung zu sein. Somit schreibe ich jetzt die SunExpress mit Kundencenter in Frankfurt an, mit der 400€-Forderung zzgl. der entgangener Sitzplatzgebühr. Ich hoffe, dass die sich dann nicht mittels irgendwelchen Hintertürchen ihrer eigenen Richtlinie herauswinden können.

    Gleichzeitig reklamiere ich bei der TUI den entgangenen 1/2 Urlaubstag. Ich weiss allerdings nicht, ob die mir darauf mehr zahlen, als die vor Ort angebotenen 100 EUR. Eigentlich müssten es ja mehr sein, es waren ja 12 Stunden weniger als gebucht! Außerdem sind wir jahrelange treue TUI-Kunden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1561388386863

    Wie du meinem Link entnehmen kannst ist sunexpress Mitglied der SÖP Trägerschaft und hat durchaus einen Sitz in Deutschland (EU) (2 Seiten zurückblättern).

    Die Reisepreisminderung vom Veranstalter beläuft sich auf 40-50% eines Tagessatzes des Reisepreises, ggf. wird diese mit der Erstattung gem. VO(EG)261/04 aufgerechnet.

    (Gern geschehen ... :smirk:!!)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Bernhard7777
    Dabei seit: 1561211060249
    Beiträge: 5
    geschrieben 1561390150300

    Ok, ich nenne einfach beide Fluggastordnungen, dann mache ich wohl nix falsch :smile:. Die Entschädigungsbeträge sind ja praktischerweise identisch.

    Somit vielen Dank an dich vonschmeling, für deine Hilfe :thumbsup:. Das Forum hier ist wirklich ein Segen und ohne die Hilfe hier, wäre ich in dieser kurzen Zeit nicht so schnell zum Ziel gekommen!

  • vonNebenan
    Dabei seit: 1480723200000
    Beiträge: 330
    Verwarnt
    geschrieben 1561391729090

    ..., doch! GOOGLE. ✌

  • Bernhard7777
    Dabei seit: 1561211060249
    Beiträge: 5
    geschrieben 1561394234670 , zuletzt editiert von Bernhard7777

    Was heißt das? ................ doch: Google??

    Auf welche Aussage bezieht sich das?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1561396005405

    vonNebenan meint du hättest dir das auch selbst zusammengurgeln können - so isser halt! :smirk:

    Ich sehe das nicht ganz so und freue mich, dass die community hilfreich für dich war.

    Falls du noch Fragen hast gerne auch per PN, dann wird das hier nicht zu umfangreich für "Otto Normalgecancelt" :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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