• Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1282507036000

    Hallo!

     

    Deine Schilderung ist leider nicht richtig zu verstehen.

     

    Was ist denn nun genau passiert?

     

    Ich gehe einmal davon aus das es sich um eine Pauschalreise handelte. Die Daten auf dem Ticket sind dann ohne Belang und können vom Veranstalter geändert werden. Habt ihr rechtzeitig das Fax mit den neuen Flugdaten erhalten?

  • kepre1211
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    geschrieben 1282739962000

    Hallo, bin hier ziemlich neu

    wird sicher auch schon zig`mal besprochen sei. Wir sind Anfang August als 4 köpfige Familie in den langherbeigesehnten Urlaub nach Ägypten gereist. Leider hatten wir schon am Anfang einen schlechten Urlaubsstart. Nachdem wir fast 2 Stunden mit nörgelnden Kindern im Flugzeug ausharten, wurde unsmit geteilt, es gäbe einen Defekt und die Maschine müsse repariert werden. Alle mußten aussteigen und zurück zum Fluggebäude. Auch dort konnte man kaum eine Mitteilung erhalten, wie den die Reise weitergeht. Einige Familien wurden auf andere Flughäfen verteilt, was eine allgemeine Unruhe provozierte, den der Rest der Reisenden erhielten weiter keine Infos!. Nach ca.1 weiteren Stunde wurden dann doch alle aufgerufen, es sei ein Ersatzflugzeug gefunden und endlich konnte die Reise beginnen. Nach über 3 Stunden Wartezeit, fast ohne laufende Informationen, ohne Ess- und Trinkmöglichkeiten obwohl die Mittagszeit schon weit überschritten war, die Kinder vor Frust und Ungeduld, auch Hunger weinten,kein Entschuldigung oder Getränkeservice von der Airline. Und im Flugzeug trotz 6stündigem Flug nur ein mageres Brötchen, bezahlbares Essen war schon in den vorderen Sitzreihen ausverkauft. Nun meine Frage, kann man bei einer Pauchalreise von den Airlines Ersatzforderungen stellen, wie mache ich dies und hat man überhaupt einen Erfolgausicht???

    Wäre toll, wenn sich nochmal jemand dieMühe macht und meine Fragen beantworten könnte.

    Vielen Dank kepre

    kepre1211
  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
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    geschrieben 1282751708000

    Hallo!

     

    Genau Angaben der Fluggesellschaft und der geplanten und tatsächlichen Urzeiten von Start und Landung wären nicht nicht schlecht.

     

    Bei längerer Wartezeit muß die Fluggesellschaft Getränke und Mahlzeiten (oder Gutscheine dafür) zur Verfügung stellen.

     

    Für schlechte Information und dürftige oder teurere Verpflegung an Bord gibt es keinen Schadensersatzanspruch.

     

    Bei Pauschalreisen mit einer Flugverspätung von über 4 Stunden gibt es einen kleinen Schadensersatz vom Reiseveranstalter laut Frankfurter Tabelle (wenige € pro Person).

     

    Bei Flugverspätungen über 3 Stunden bei Flügen von der EU oder mit EU Fluggesellschaften können je nach Fluglänge 200 - 600 € pro Person direkt von der Fluggesellschaft gefordert werden. Dieses bestehende Recht aber in der Praxis durchgesetzt zu bekommem, ist sehr schwierig.

     

     

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
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    geschrieben 1282751898000

    Hallo!

     

    Eventuell hilft das?

     

    http://www.euclaim.de/

     

    http://www.flightright.de

     

     

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1282812160000

    @Lugansk sagte:

    Bei Flugverspätungen über 3 Stunden bei Flügen von der EU oder mit EU Fluggesellschaften können je nach Fluglänge 200 - 600 € pro Person direkt von der Fluggesellschaft gefordert werden. 

     

    Die Ausgleichszahlungen sind gestaffelt mit 250 - 400 - 600 Euro je nach Entfernung.

    Auch wichtig: Bei Verspätungen zählt nicht die Abflugzeit, sondern die Ankunft am Zielflughafen. Diese muß sich um mehr als 3 Stunden gegenüber der planmässigen Ankunftszeit verzögert haben.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Stella Schultz
    Dabei seit: 1252800000000
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    geschrieben 1282984778000

    Hallo,

    ich hab auch ein Problem mit meinen Flugzeiten und möchte das auch nicht so hin nehmen. Wir haben eine 2 wöchige Pauschalreise gebucht. Nun kurz bevor es los gehen soll kamen die Unterlagen und ich dachte ich schau nicht recht " Abflug 18.35 Uhr". Wir hatten extra draufgezahlt damit wir morgens um 5 Uhr fliegen können und nicht erst um 18:35 Uhr damit wir noch was vom Tag haben. Wir wurden nicht darauf hingewiesen weder schriftlich noch mündlich das sich die Zeiten verschieben können.

    Antwort vom Reisebüro ja da haben sie nun Pech gehabt!!!.

    Vielleicht hat jemand eine Idee was wir hier machen können. Bin für alle Vorschläge offen. Danke schon mal im vorraus.

  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
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    geschrieben 1282987404000

    Das steht in den AGB !

    Wieso hast Du drauf gezahlt ?

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • mirius
    Dabei seit: 1179878400000
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    geschrieben 1283002467000

    Auch bei Pauschalreisen kann man sich oft einen Flug aussuchen. Gegen Aufpreis bekommt man eine bessere Flugzeit und/oder Fluglinie. Dann ist es besonders fies wenn die Veranstalter den Flug wieder ändern. Und man hat laut AGBs keinen Rechtsanspruch.

     

    Deshalb buche ich bevorzugt Flug und Hotel getrennt.

  • kepre1211
    Dabei seit: 1148860800000
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    geschrieben 1283025925000

    @Lugansk sagte:

    Hallo!

     

    Eventuell hilft das?

     

    http://www.euclaim.de/

     

    http://www.flightright.de

     

     

    Danke

    deine Seite hat uns sehr geholfen.3 Stunden Verspätung bedeutet , die Ankunft am Urlaubsort. Dadurch hatten wirkeinen Anspruch auf Schadensersatz.

    Mit freundlichen Grüßen Kepre1211

    kepre1211
  • Stella Schultz
    Dabei seit: 1252800000000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1283068021000

    @kiotari sagte:

    Das steht in den AGB !

    Wieso hast Du drauf gezahlt ?

    LG

    Wir hatten beim buchen keine AGB s auf dem Vordruck.

     

    Wir haben draufgezahlt weil wir ja nicht um 18:35 fliegen wollten sondern um 5 Uhr.

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