• Mausebaer120
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    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1283068775000

    Die AGBs findest Du im Reisekatalog Deines Veranstalters, Stella.

    Der erste und letzte Tag eurer Urlaubsreise sind Reisetage und keine Urlaubstage.

    Flugzeiten sind bei Pauschalreisen unverbindlich und können sich bis zu eurer Abreise immer noch ändern .

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • Stella Schultz
    Dabei seit: 1252800000000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1283069228000

    @mirius sagte:

    Auch bei Pauschalreisen kann man sich oft einen Flug aussuchen. Gegen Aufpreis bekommt man eine bessere Flugzeit und/oder Fluglinie. Dann ist es besonders fies wenn die Veranstalter den Flug wieder ändern. Und man hat laut AGBs keinen Rechtsanspruch.

     

    Deshalb buche ich bevorzugt Flug und Hotel getrennt.

     

    Was mich jetzt interessiert ist, ab wieviel Stunden Verschiebung kann man Schadensatz erklären. bei uns sind es ja in dem Fall 13 Stunden und ein Ganzer Urlaubstag fällt weg.

    ???

  • papaya46
    Dabei seit: 1269734400000
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    geschrieben 1283071715000

    @kiotari sagte:

    Das steht in den AGB !

    Wieso hast Du drauf gezahlt ?

    LG

    Hallo,

    wir haben auch drauf gezahlt.

    Gebucht wurde Pauschalreise  mit dem Flug : Berlin-Cancun. Es gab 2 Optionen , mit Airberlin + 90; € Zuschlag oder mit Martinair : -120 ; € Abschlag . Wir haben die erste Möglichkeit gewählt, aber als wir unsere Unterlagen bekommen haben - da stand einfach Martinair . Der RV hat uns umgebucht ohne die Preisdifferenz an uns weiterzugeben.

    Seitdem buchen wir unsere Flüge nur selbst und hatten noch nie solche Probleme.

     

    mfG.

    Peter

    ***suum cuique***
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1283072538000

    @papaya

    Üblicherweise erstattet der Veranstalter den Differenzbetrag, hast du dich darum bemüht?

    Ob nun "selbst gebucht" oder über einen Vermittler - bei Pauschalreisen hat man wenig Handhabe, wenn es Änderungen bezüglich des Carriers oder der Flugzeiten gibt.

    @Stella Schultz

    Hast du nicht gelesen, was Mausebär schrieb: Der An- und Abreisetag wird nicht als Urlaubstag betrachtet. Bei rechtzeitiger Ankündigung der Flugzeitverschiebung hast du gar keinen Anspruch.

    Nach meiner Erfahrung erreicht man mit einem höflichen Schreiben an den Veranstalter hin und wieder, dass ein halber Tagespreis des gebuchten Hotels erstattet wird.

    Das ist dann aber auch schon das Hohe Lied der Kulanz!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • GoGo007
    Dabei seit: 1282780800000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1283081000000

    Hallo,

    noch mal zur meiner Geschichte:

    Ich war im Juni 1 Woche auf Madeira. Der Urlaub war super, aber der Rückflug war eine Katastrofe.

    Erstens hat das Flugzeug mit über drei Stunden Verspätung gestartet, dann dürfte es wegen nächtlichen Flugverbot in Hamburg nicht landen. So sind wir nach Hannover geflogen worden und von dort nach Hamburg mit Bus gebracht.

    Am Ende hatten wir fast sechs Stunden verspätung. Ach ja, wichtig: wir sind mit Condor geflogen.

    Ich habe gelesen, dass ab drei Stunden verspätung steht eine Entschädigung zu. Ich habe Condor angeschrieben, als Antwort kam, dass in meinem Fall gibt es keine Entschädigung, ganz ohne Begründung warum nicht.

    Ich habe dort angerufen, mir würde gesagt, Condor ist nicht verpflichtet dazu, mir irgendwelche Informationen in meiner Sache zu geben. Ende, fertig, Schluß!

    Dann habe ich die absolut unfreundliche und großkotzige Angestellte etwas geärgert. Leider es nutzt mir nichts.

    Sag mal Leute, wie ist es so, habe ich da überhaupt eine Chance oder soll ich einfach aufhören mit Condor zu fliegen?

    Hallo,

    ich war im Juni 1 Woche auf Madeira. Der Urlaub war super, aber der Rückflug war eine Katastrofe.

    Erstens hat der Flugzeug mit über drei Stunden gestartet, dann dürfte es wegen nächtlichen Flugverbot in Hamburg nicht landen. So sind wir nach Hannover geflogen worden und von dort nach Hamburg mitBus.

    Am Ende hatten wir fast sechs Stunden verspätung. Ach ja, wichtig: wir sind mit Condor geflogen.

    Ich habe gelesen, dass ab drei Stunden verspätung steht eine Entschädigung zu. Ich habe Condor angeschrieben, als Antwort kam, dass in meinem Fall gibt es keine Entschädigung, ganz ohneBegründung warum nicht.

    Ich habe dort angerufen, mir würde gesagt, Condor ist nicht verpflichtet dazu, mir irgendwelche Informationen in meiner Sache zu geben. Ende, fertig, Schluß!

    Dann habe ich die absolut unfreundliche und großkotzige Angestellte etwas geärgert. Leider es nutzt mir nichts.

    Sag mal Leute, wie ist es so, habe ich da überhaupt eine Chance oder soll ich einfach aufhören mit Condor zu fliegen?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1283081694000

    Es steht dir natürlich frei, künftig auf den Condor Flugdienst zu verzichten, was allerdings das Risiko, derlei noch einmal zu erleben, nicht sonderlich verringert.

    Leider hast du den Grund für den verspäteten Abflug nicht erwähnt - es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass es sich um einen regressfähigen Sachverhalt handelt.

    Wie deine "Chancen" stehen, hast du ja bereits ausgelotet - nach meiner Erfahrung kommt in einem wie von dir geschilderten Fall nichts mehr nach - schon gar nicht Kulanz!

    Es ist übrigens nicht sonderlich wichtig, ob du mit Condor oder einer anderen Gesellschaft geflogen bist, in dem Bereich sind die ABB´s der Airlines ziemlich austauschbar.

    Schon gar nicht sooo wichtig, dass die Geschichte gleich zweimal nachzulesen ist ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Stella Schultz
    Dabei seit: 1252800000000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1283087193000

    Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt ! Ein @ + Name reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag auf der gleichen Seite antwortet !

    ====

    Hi,

     

    ich hab sonst immer alles Online gebucht und selber zusammen gestellt und da gab es nie Probleme. Nun dachte ich mal ich probiere es mal mit einem Reisebüro. ( Werd ich auch nie wieder machen )

     

    lg grüße

    stella

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1283090591000

    @Stella Schultz

    Mit Verlaub, das Reisefüro verantwortlich zu machen ist ja nun aber völlig neben dem Thema!?

    :shock1:   :frowning:

    Damit du außer dem Schaden auch noch ein bisschen Erfahrung mitnimmst, wäre es sicher ratsam, die Beiträge zu deiner Frage (du hast sie schließlich gestellt!?) hier aufmerksam zu lesen.

    Es ist völlig gleichgültig, ob du im Kopfstand vor dem Rechner buchst, oder mit der Beratung eines Reisebüros - derlei Probleme kann es immer geben und zwar nicht nur im Luftverkehr.

    Wir hatten schon auf einem Flug MUC-DUS 8h delay, weil alles zusammenkam, was nicht zusammenkommen sollte.

    Bei der Tendenz teutonischer Urlauber, jeden Flohpups für eine Schadenersatzforderung heranzuziehen, muss man sich nicht wundern, dass die ABB´s und AGB´s 99% aller auch nur ansatzweise wahrscheinlicher Störungen regressfrei stellen!

    :disappointed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • GoGo007
    Dabei seit: 1282780800000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1283111720000

    @vonschmeling sagte:

    ......................

    Leider hast du den Grund für den verspäteten Abflug nicht erwähnt - es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass es sich um einen regressfähigen Sachverhalt handelt.

    ......................

    Schon gar nicht sooo wichtig, dass die Geschichte gleich zweimal nachzulesen ist ...

    ;)

    Ja, den Grund für die Verspätung habe ich vergessen zu erwähnen. Uns wurde gesagt, es waren technische Gründe. Eine der Turbinen war nicht funktionsfähig und musste in Hamburg repariert werden.

    Na ja, und ich wollte es gar nicht zwei mal vortragen. Bei ersten mal wurde mein Beitrag geschlossen.

    selber ;)

    Ich frage mich trotzdem. Sollte Condor die Absage nicht begründen?

    Ich denke, Condor begründet nicht um den Kunden nicht einen Grund zu liefern. Denn da der Grund eine technische Panne war und nicht die höhere Gewalt, müssten sie normalerweise zahlen. Wenn sie nichts schreiben, hat der Kunde auch nichts in der Hand. Ist das richtig?

    Im Moment hätte ich so richtig Lust die etwas zu pisaken, Frage nur wie?

    Mal schreiben und nach Begründung verlangen?

  • bernhard707
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    Beiträge: 25346
    geschrieben 1283199264000

    Pisacken? Viel Spass dabei, die zuständige Abteilung bei Condor hat die weitaus besseren Nerven als Du.

    Für die ist das Tagesgeschäft mit standardisierten Antworten.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
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