• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1283729629000

    @Tappy

    Paro = Bhutan , oder doch Faro = Portugal? :frowning:

    Ein Tagessatz ist der Preis des Hotels für einen Tag - grade bei Robinson ist das doch recht eindeutig geregelt!?

    @Worldtravellers

    "Ausfall der Klimaanlage" klingt zunächst mal banal ... ist aber fatal. :?

    Ohne ist es am Boden nur heiß, in Reiseflughöhe jedoch wäre kein Pax mehr in der Lage, darüber nachzudenken.

    Grundsätzlich hast du einen Anspruch, aber zu den Möglichkeiten der Durchsetzung mag ich mich nicht mehr äußern!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1283740608000

    @Tappy sagte:

    Das mit der Frankfurter Tabelle habe ich schon gelesen, verstehe aber nicht, was das konkret heißt - was ist ein Tagessatz? Und wie berechne ich das bei den acht Stunden? Außerdem habe ich mein Zug zum Flug Ticket aufgrund der frühen Abflugzeit nicht nutzen können und die Fahrt zum Flughafen + Parkgebühren gehabt...also finde ich es schon nicht wenig ärgerlich, ob der Tag nun offiziell ein Urlaubstag ist oder nicht (wobei das hotel für den ganzen tag ja bezahlt war, daher ist mir nicht ganz klar, wie es dann nicht zählen kann). Außerdem geht es bei einer Entschädigung ja auch um die "nervliche" Ebene...wir bekamen keine lounge und gar nichts angeboten, die leute von tuifly sind einfach nicht zum von ihnen angegebenen zeitpunkt erschienen und all so sachen...wie auch immer...hat jemand erfahrung mit ansprüchen bei einer so langen verspätung?

    Hallo!

     

    Das Hotel bezahlst Du nicht für den ganzen Tag bezahlt, sondern pro Übernernachtung. Am Anreisetag hast Du normalerweise erst ab 15 00 Uhr ein Anrecht auf Dein Zimmer. Am Abreisetags must Du das Zimmer bis 10 00 Uhr morgens räumen.

  • christina2912
    Dabei seit: 1219104000000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1284218755000

    Hallo,

    ich hab im Forum gesucht, aber leider bin ich nicht fündig geworden.

    Wir (3 Frauen) möchten ein langes Wochenende (3 Übernachtungen) in die Türkei fliegen. Die Flugzeiten waren so angegeben, dass wir am Freitag vom FMO  abfliegen um ca. 15:00 Uhr in Antalya landen und damit also auch noch ein ganzen Abend haben. Jetzt kommen die Unterlagen und nun haben wir keinen Nonstopflu mehr, sonder fliegen von Münster hoch nach Hamburg, sollen dort 1 Stunde Aufenthalt haben und dann weiter nach Antalya fliegen. Wir würden ca. 22.00 Uhr landen.

    Wir wären dann um ca. 1:30 Uhr am Samstagmorgen im Hotel. Müssen wir uns das gefallen lassen?

    Für einen schnellen Rat wären wir sehr dankbar.

     

  • steveatten
    Dabei seit: 1106611200000
    Beiträge: 131
    geschrieben 1284220275000

    Hi,

    Ich hätte eine Frage betreffend einer Flugannulierung/Umbuchung seitens einer Airline.

    In meinem Fall waren die Flüge bei KLM gebucht.

    Die Buchung sah wie folgt aus:

    Hinflug: Luxemburg - Amsterdam, Amsterdam - San Francisco ( Ankunft 13h20 )

    Weil der Zubringerflug annuliert wurde, hat man mich auf eine andere Strecke

    (Luxemburg - Paris, Paris - Los Angeles, Los Angeles - San Francisco) umgebucht.

    Diese Flüge waren +/- pünktlich nach Plan, jedoch war die Ankunft 20h30. Dadurch war eine halber Urlaubstag verloren.

    In Luxemburg meinte man dass ich eine Entschädigung anfragen könnte.

    Gibt es da eurer Meinung nach eine Chance auf eine Rückzahlung?

    Danke

    Steve

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1284230005000

    Hallo christina2912!

     

    Der erste und letzte Tag einer Reise sind keine Urlaubstage sondern Reisetage. Bei Pauschalreisen darf der Veranstalter Fluggesellschaften und Flugzeiten am gleichen Tag wechseln, ohne das sich daraus Ansprüche des Reisenden ergeben.

     

    Bei Kurzreisen ist das aber nicht erlaubt.

     

    In Eurem Fall würde ich sagen das Ihr kostenlos stornieren könnt.

     

    Aber Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen ist immer noch eine andere Sache!

  • Anni1973
    Dabei seit: 1185062400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1284328512000

    Anspruch auf Transfer bei Flughafenänderung?

    ´

    Hallo liebe Forums-Mitglieder,

    mein Mann und ich haben heute eine unglaubliche Geschichte mit GTI-Travel und Sky-Airlines erlebt und würden gern eure Meinung wissen...

    Wir waren in der Türkei und unser Flug sollte um 15.30 Uhr zurück nach Hannover gehen. Am Vorabend sahen wir dann, dass der Flug auf 6.15 Uhr vorverlegt wurde, was jetzt nicht schön war, aber noch hinnehmbar erschien.

    Am nächsten Morgen beim Abholen wurden wir vom Reiseleiter gefragt, ob wir denn wüssten, wo wir landen. Tja, wir gingen von Hannover aus. Dem war allerdings nicht so: unser Zielflughafen war plötzlich Münster (ca. 180 km von Hannover entfernt!!). Als "Entschädigung" sollten wir pro Person 20 Euro bekommen und dann zusehen, wie wir nach Hause kommen!!! Gleichzeitig mit der Annahme der "Entschädigung" sollten wir unterschreiben, dass wir keine weiteren Ansprüche an den Reiseveranstalter stellen. Dies haben wir natürlich nicht getan und haben somit auch keine 20 Euro erhalten. Am Flughafen Münster angekommen, standen wir dann tatsächlich blöd da.... Ein Anruf bei GTI ergab, dass wir ja erst einen Bus zum Hbf Osnabrück und dann einen Zug nach Hannover nehmen könnten (geschätzte Dauer: 4 Stunden!!!! und das Ganze mit ziemlich viel Gepäck!!). Diese Kosten würden uns dann gnädigerweise erstattet.

    Zurückgekommen sind wir dann letztendlich durch die Hilfe von Freunden, die uns mit dem Auto abgeholt haben....

    Jetzt meine Frage an euch: Wie seht ihr das? Ist der Reiseveranstalter nicht dafür verantwortlich, dass man wieder an seinem gebuchten Heimathafen ankommt?

    Habt ihr sowas auch schon erlebt? Vielen lieben Dank für eure Meinungen!

    p.S. Urlaub in Kumköy, Hotel Sidekum, war uneingeschränkt empfehlenswert, wir waren bereits zum 2. Mal da! Allerdings bestimmt das letzte Mal mit GTI!!!!!

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1284366729000

    Hallo Anni 1973,

    in einem ähnlichem Fall hat das AG Düsseldorf Urlaubern (gelandet statt in Hannover in Paderborn) als Schadensersatz einen vollen Tagessatz der Urlaubsreise zugestanden.

    Aktenzeichen: 58 C 14546/01

     

    Hinweis:

    Jedes Gericht ist frei in seiner Urteilsfindung und kann auch zu anderer Bewertung   kommen, da auch die Einzelheiten jeweils anders liegen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • travelmind
    Dabei seit: 1211241600000
    Beiträge: 492
    gesperrt
    geschrieben 1284377415000

    @Anni1973 sagte:

    unser Zielflughafen war plötzlich Münster (ca. 180 km von Hannover entfernt!!). Als "Entschädigung" sollten wir pro Person 20 Euro bekommen und dann zusehen, wie wir nach Hause kommen!!!  Ein Anruf bei GTI ergab, dass wir ja erst einen Bus zum Hbf Osnabrück und dann einen Zug nach Hannover nehmen könnten (geschätzte Dauer: 4 Stunden!!!! und das Ganze mit ziemlich viel Gepäck!!). Diese Kosten würden uns dann gnädigerweise erstattet.

    Immer diese Übertreibungen :frowning:   ok, ärgerlich ... aber mittleiweise animieren diese

    Beschwerden zum... *gäääääähn*

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1284400052000

    "...dass wir ja erst einen Bus zum Hbf Osnabrück und dann einen Zug nach Hannover nehmen könnten... Diese Kosten würden uns dann gnädigerweise erstattet..."

     

    Richtig, die wären auch sicher erstattet worden. Allerdings wird es bei

    "...Zurückgekommen sind wir dann letztendlich durch die Hilfe von Freunden, die uns mit dem Auto abgeholt haben..."

    etwas schwieriger.

    privacy

    Ok beim AG Düsseldorf und der Hinweis ist sehr treffend. Aber lohnt sich der ganze Terz wegen eines Tagessatzes von vielleicht € 100 für 2 Personen?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1284402511000

    Hallo!

     

    Finaziell lohnt das kaum. Aber es sollte um das Prinzip gehen. Wenn sich keiner beschwert werden die in Zunkunft das immer so machen und auch keinen Schadensersatz bezahlen.

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