Qui bono? Jedes AG Urteil ist ein Einzelurteil und juckt Veranstalter/Airlines mal herzlich wenig.
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1284402808000Life is too short to limit your vision ... indeed
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geschrieben 1284402877000
Hallo travelmind!
Die Fahrzeit von 4 Stunden zwischen den Flughäfen von Münster und Hannover ist durchaus realistisch. Allein die Fahrzeit der Expressbuses zum Hbf Osnabrück beträgt 35 Minuten und der Bus fährt nur stündlich. Der Bus kostet pro Person schon alleine 9 €. Vom HBf Hannover muß man dann ja noch zum Flughafen Hannover.
Ich persönlich hätte mir einen Mietwagen genommen und dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
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geschrieben 1284404903000
Vielen Dank für die Antworten! Und ja: die Fahrtzeit von 4 Stunden ist realistisch, danke Lugansk!!
Mietwagen hätten wir auch gern genommen, nur hatten wir beide unsere Führerschein zu Hause liegen...blöd gelaufen...
Und zu travelmind: ob du es auch zum gähnen finden würdest, wenn man dir sagt: sieh mal zu, wie du nach Hause kommst, wage ich zu bezweifeln!! Wollen wir nur mal hoffen, dass es dir nicht auch mal so geht...
Den anderen trotzdem vielen Dank für die Antworten!!
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geschrieben 1284712971000
kdschubln 16.09.10:
Hallo, wer weiß Bescheid,
mit Air Berlin sollten wir von Teneriffa abgeholt werden, Abflugzeit 16.50 Uhr. Um 15.00 Uhr hieß es am Airport, die Machine hat 3 Std. Verspätung. Gegen 20.45 traf dann die Maschine ein. Bis dahinkeine keine Information. Die Maschine wurde dann betankt und beladen. Wir rechneten mit baldigen Abflug. Gegen 22.oo Uhr wurde die Machine entladen und es hieß wir müssen unser Gepäck wiederübernehmen. Es folgte eine Busfahrt und eine kostenlose Hotelübernachtung.Bis hier hatten wir einen Verzehrgutschein über 6,00€ erhalten.Am nächsten Morgen wurden wir zum Flughafen gebracht , dasGepäck eingescheckt und. gegen 10.oo Uhr traten wir den Rückflug an,
Im Flieger teilten uns der Kapitän mit, dass er von den spanischen Behörden keine Starterlaubnis bekommen hat. wegen angeblicher Flugzeitüberschreitung der Crew
Welche Entschädigung kann geltend gemacht werden, nach welchem Recht?
Liebe Grüße
Klaus
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Hallo Klaus,
so wie geschildert greift die EU-Fluggastverordnung 261/2004. Probleme mit der Crew hinsichtlich Einsatzzeiten gelten meiner Meinung nach nicht als ausser-gewöhnlicher Umstand und liegen demnach in der Verantwortung der Airline.
In Verbindung mit den Urteilen des EU-Gerichtshofes und des BGH können bei mehr als 3 Stunden Flugverspätung in Verbindung mit der Flugentfernung 400 Euro pro Person als Ausgleichszahlung bei der Fluglinie ( und nur dort, nicht beim Veranstalter) angefordert werden.
Die entsprechenden Urteile findest Du in diesem Thread weiter vorne verlinkt.
Momentan sperren sich etliche Airlines aber sehr gerne in Bezug auf die Verspätungsregelung. Weil sie hoffen, doch noch eine für sie günstigere gesetzliche Regelung zu erhalten. Da laufen aktuell aus Grossbritannien noch Bemühungen auf europäischer Ebene, an die man sich gerne anhängen möchte. Du solltest Dich also auf Durchsetzungsprobleme und längere Korrespondenz einrichten. Die Hinzunahme von fachlicher Hilfe wie Fachanwalt für Reiserecht oder euclaim könnte vorteilhaft sein. Zumindest bei Ablehnung der Ansprüche.
Die Betreuung vor Ort incl. Hotel und Verpflegungsgutschein vor der Rückreise dürfte wohl angemessen gewesen sein.
Gruß privacy
Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970) -
geschrieben 1284734825000
Hallo!
Einen Verzehrgutschein von 6,- € für ein Abendessen und Getränke halte ich angesichts der hohen Preise an den Flughäfen für nicht angemessen.
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geschrieben 1284860848000
Der Geschädigte wurde in ein Hotel verbracht; es sollte vorher geklärt werden, zu welchen Bedinungen.
Ich gehe davon aus, dass der Verzehrbon von 6€ nur über eine kleine Verspätung trösten sollte!?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1285712425000
Hallo, wir hatten vor 2 Wochen unseren Rückflug von unserer Pauschalreise Mallorca nach Düsseldorf. Als wir am Flughafen angekommen sind teilte uns Airberlin mit, dass der Flug nicht um 9 Uhr morgens sei sondern wegen eines Flugzeugdeffekts erst um 17 Uhr abends. Wir mussten also einen Tag am Flughafen verbringen. Zur Krönung mussten wir sogar nochmal eine Stunde im Flugzeug sitzen, weil sich einige Fluggäste wohl für einen anderen Flug entschieden haben, jedoch sich nicht abgemeldet haben. Mir ging als Freiberufler ein ganzer Arbeitstag flöten ausserdem musste ich ständig mit Kunden telefonieren, weil die ja dachten ich wäre wieder in Deutschland. Was kann man denn nun als Entschädigung von Airberlin für die Verspätung verlangen und wie mache ich das geltend?
Gruss Lars
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geschrieben 1285714002000
@ Lars
Ich habe gerade ein Déjà-vu
Kann es sein, dass du es zum 3. mal postest?
En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959 -
geschrieben 1285714147000
Gründlich ist er ja! Das muss der Neid ihm lassen!
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geschrieben 1285720442000
@tina1312 sagte:
Gründlich ist er ja! Das muss der Neid ihm lassen!
ja habt ihr doch selber vorgeschlagen!!
eine kompetente anwort was den schadenersatz angeht wäre mir allerdings lieber.