• privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1285754603000

    Hallo Calaratjada2010,

    bei einer verspäteten Ankunft am Zielflughafen von mehr als 3 Stunden können als Ausgleichszahlung gem. EU-Verordnung 261/2004 in Verbindung mit den Entscheidungen des EuGH und BGH pro Person 250 Euro von der Airline (nicht vom Reiseveranstalter) verlangt werden. Technische Defekte liegen in der Verantwortung der Fluggesellschaft. Sonstige Erstattungen wären Verpflegung und 2 Telefonate am Flughafen bei der von Dir geschilderten Verzögerung.

    Kannst Du aber alles in diesem Thread nachlesen, evtl. mal zurückblättern.

    Der Reiseveranstalter wäre ggf. zuständig für einen Tagessatz der Pauschalreise und davon ein prozentualer Anteil. 

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1286306512000

    @ privacy

    Nur leider zahlen die Airlines meist trotzdem nicht freiwillig ...  da kann man so viele Briefe schreiben wie man will ... betrifft auch sehr große DEUTSCHE Airlines ...

    die lassen es darauf ankommen, dass man vor Gericht zieht ... dann folgt (habe ich zumindest schon mehrfach gehört) kurz vor dem Urteil ein außergerichtlicher Vergleich (denn ein Urteil zu ihren Ungunsten wollen die Airlines nicht).

     

    Da viele Fluggäste wegen ein paar hundert Euro nicht klagen, lohnt sich diese Strategie für die Airlines sehr.

     

    Dass ein technischer Defekt keine höhere Gewalt ist, sondern in der Verantwortung der Airlines liegt, ist doch gerichtlich festgestellt, oder? Frage an die Anwälte hier im Forum: Kann man eigentlich Airlines auch abmahnen, wenn sie (berechtigte) Forderungen ihrer Fluggäste einfach abweisen und die Fluggäste für dumm verkaufen wollen?  

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • bahama247
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1286310123000

    Du kannst eine Beschwerde beil Luftfahrtbundesamt machen. Da gibt es ein Formular. Dieses macht dann ggf. die Abmahnung und kann auch ein Bußgeld festsetzen. Als Privatperson bekommst Du i.d.R. allerdings nicht gesagt, ob Deine Eingabe erfolgreich war. Außerdem türmen sich beim LBA angeblich schon diese Beschwerden besonders gegen manche Airlines.

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1286311535000

    Diese ganze EU-Verordnung zu den Fluggastrechten ist das Papier (fast) nicht wert, auf dem sie steht, da die Airlines sich nicht daran halten ...

     

    Bei Überbuchung zahlen die Airlines meist sehr kulant, da können sie sich auch nicht rausreden ...  bei technischen Defekten zahlen sie im Normalfall einfach nicht, auch wenn das Gesetz was anderes sagt ...

     

    Mich würde mal interessieren, welche Forenmitglieder, die hier gerne die Zahlen in Euro nennen, die einem Geschädigten theoretisch zustehen, tatsächlich schon mal nach einer berechtigten schriftlichen Forderung wegen einer Verspätung aufgrund eines technischen Defekts OHNE Einschaltung eines Anwalts eine Entschädigung von einer Airline nach der EU-Verordnung erhalten haben ...

     

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Bakterie
    Dabei seit: 1149638400000
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    geschrieben 1286352547000

    Dann hier nochmal ...

     

    Hallo,

    Ich habe eine Frage zu folgendem Problem:

    Am Mi. 8.9.2010 fiel mein gebuchter Flug Iberia von FRA-MAD aus.

    Da ich deshalb mein Anschluss MAD-Lima mit Iberia verpasste, wurde ich auf Air Canada FRA-YYZ-LIM umgebucht um meinen Rundreisebeginn (9.9.) nicht zu verpassen.

    a) Durch die Umbuchung auf Air Canada kam ich statt um 17:30 Uhr erst um 23 Uhr in Lima an. Kann ich deshalb von Iberia eine Entschädigung verlangen?

    b) Wo kann ich erfahren weshalb der Flug FRA-MAD ausgefallen ist?

    c) Wie verhält sich Iberia gegenüber Entschädigungsansprüchen allgemein?

    Danke

    Michael

    Nächste Reise: ??? Im Hinterkopf schwebt Brasilien (Pantanal und Iguazu) rum.
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1286356592000

    Hallo Michael,

    a) ja, nach EU-Verordnung ist die Verspätung am Zielflughafen massgebend und die liegt hier vor. Ist aber abhängig von der Ursache.

    b) Die Nachweispflicht wegen des Flugausfalls liegt bei der Airline. Vielleicht kannst Du selbst über flightstats etwas herausfinden.

    c) eher unkooperativ, zumindest war das schon zu erfahren.

    Wird also kein Selbstläufer. Evtl. Hilfe durch Fachanwalt für Reiserecht im 2. Schritt dazunehmen oder beispielsweise euclaim.

    Gruß privacy

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  • mannige
    Dabei seit: 1270166400000
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    gesperrt
    geschrieben 1286636660000

    Lese gerade den Artikel:

    zitiere:....Er forderte, das Beschwerdeverfahren deutlich zu vereinfachen, weil es viele Kunden abschrecke: Künftig müsse es „Anlaufstellen an Flughäfen geben, die sofort Abhilfe schaffen“, so Tressel.

    kann ich nur befürworten. ;)

  • bernhard707
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    geschrieben 1286639874000

    Na, die Bl..- Zeitung sowie der allseits bekannte und renommierte Tourismusexperte Markus Tressel müssen es schliesslich wissen

    Bemerkenswert ist schon die nicht zutreffende Aussage "...Ausgleichszahlung von 250 bis 500 Euro".

    Bei Langstrecke sind es 600 Euro.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • mannige
    Dabei seit: 1270166400000
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    gesperrt
    geschrieben 1286640132000

    @ Bernhard707

    ich kenne den Herrn noch nicht, :laughing: aber ich würde genau, wie wahrscheinlich jeder Betroffene für eine Vereinfachung im Umgang mit Beschwerden stimmen.

    Da wär eine Anlaufstelle am Air-Port doch ideal , oder ?

  • privacy
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    geschrieben 1286642877000

    Ähm, Flug ausgefallen - und dann extra deswegen zum Flughafen?

    Empfehle Einrichtung an jeder Poststelle, bei Ikäa und Aldy  ;)

    Gruß privacy

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