Hallo Calaratjada2010,
bei einer verspäteten Ankunft am Zielflughafen von mehr als 3 Stunden können als Ausgleichszahlung gem. EU-Verordnung 261/2004 in Verbindung mit den Entscheidungen des EuGH und BGH pro Person 250 Euro von der Airline (nicht vom Reiseveranstalter) verlangt werden. Technische Defekte liegen in der Verantwortung der Fluggesellschaft. Sonstige Erstattungen wären Verpflegung und 2 Telefonate am Flughafen bei der von Dir geschilderten Verzögerung.
Kannst Du aber alles in diesem Thread nachlesen, evtl. mal zurückblättern.
Der Reiseveranstalter wäre ggf. zuständig für einen Tagessatz der Pauschalreise und davon ein prozentualer Anteil.
Gruß privacy