• bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1286645380000

    @mannige sagte:

    ...ich kenne den Herrn noch nicht...

    Ich auch nicht :laughing: , allerdings klärt Google über seine profunde Kenntnis der Materie auf ;)

    Zur Idee an sich schreibt privacy sehr zutreffend.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • mannige
    Dabei seit: 1270166400000
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    gesperrt
    geschrieben 1286646083000

    Klares Statement von privacy,

    nur OBI und Eisenkarl nicht vergessen :laughing:

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1286647338000

    ... und schön weiter so, die bekannte Drogeriemarkt-Kette an jeder Ecke nicht vergessen ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • voyagerkoblenz
    Dabei seit: 1258243200000
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    geschrieben 1286805511000

    Bekannte Verspätung rechtfertigt kein späteres Einchecken! So haben wir es gerade erlebt: Durch Zufall erfuhren wir, dass unser X3-Flug TFS-FRA 4 Stunden Verspätung haben würde. Wir machten das Beste daraus -  blieben 4 weitere Stunden im Hotel und genossen den Abend. inkl. Essen. Vier Stunden später im Flughafen (und noch immer 90 Minuten vor dem Start) war es nur einem freundlichen Flughafen-Bediensteten zu verdanken, dass unsere beiden Koffer noch eingecheckt wurden (wir selbst hatten bereits die Bordkarten via Internet). Wir lernten: Die Maschine wird pünktlich abgefertigt - egal wie viel Stunden Verspätung sie haben würde.

    Übrigens: tuifly lieferte gleich 2 Versionen für die Verspätung: Interner Notfall an Bord zwang zu Zwischenlandung in Madrid. Und: Gepäckwagen rammte auf dem vorherigen Airport die Maschine >Ersatzmaschine beschafft. In beiden Szenarien wäre die Airline aus dem Schneider...

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1286807749000

    Die Begründungen, die mündlich geliefert werden: Zunächst mal Anspruch gem. EU-Verordnung anmelden. Schauen, was dann als Begründung schriftlich von der Airline folgt. Letzlich ist diese in der Verpflichtung, das ggf. auch nachzuweisen.

    Aus einem aktuellen Urteil des AG Frankfurt Az.: 29 C 2088/09 ,

    veröffentlicht in der Süddeutschen:

    "Im Interesse des Verbraucherschutzes müsse eine Fluggesellschaft für alle Störfälle einstehen, die mit dem Flugbetrieb in Zusammenhang stehen. Das gelte auch für Vorfälle, die nicht in unmittelbarer Verantwortung der Airline liegen, heißt es in dem inzwischen rechtskräftigen Urteil"

    Im vorliegenden Fall war die Maschine durch ein Fremdunternehmen beschädigt worden. Aber natürlich kann das jeder Richter wieder anders bewerten und urteilen.

    Gruß privacy

    PS: Danke für den Hinweis mit dem Einchecken bei Flugverspätung.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • rockkatze
    Dabei seit: 1202169600000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1287074092000

    Hallo,

    brauche mal euren Rat.

    Hatten super Urlaub in der Türkei. Der Heimflug sollte am 11. 10. 2010 6.00 Uhr gehen. Abholung im Hotel ca. 3.00 Uhr.

    3 Tage vor Abreise lag ein Zettel auf dem Zimmer, Abholung am 10. 10., 23.30 Uhr. Wir wurden einfach auf einen Flieger früher umgebucht.

    Tjereborg hat sich quer gestellt. Auf meinem Hotelvoucher stehen 14 Nächte, aber wenn man 23.30 am Vortag geholt wird, ist dies für mich nicht korrekt. Oder liege ich hier falsch und muss das so akzeptieren.

    Würde mich über eure Antworten und Ratschläge sehr freuen

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1287074453000

    @rockkatze

    Entscheidend sind die Abflugzeiten - da stimmt der Tag der Abreise. Innerhalb des Tages ist das meist - von wenigen Ausnahmen abgesehen, siehe Thread "Flugzeitänderung" etwas unter diesem hier - alleinige Entscheidung des Veranstalters.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Jockelpr
    Dabei seit: 1265155200000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1287134694000

    Guten Morgen zusammen,

    wir haben gebucht vom 23.10-6.11.

    Der Flug sollte am 23.10 um 9.20 Uhr gehen. Dieser wurde gestrichen und wir müssen jetzt am 22.10 fliegen.

    Dadurch das wir schon am 22.10 fliegen entstehen uns hier Mehrkosten.

    Parkplatzres.musste Umgebucht werden,  sowie eine Kostenpflichtige Nummer die wir anrufen müssen zwecks Anmeldung eines Rollstuhles.

    Bei wem machen wir diese Kosten geltend

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1287139821000

    Besser ist es immer, erst dem Veranstalter zu sagen, dass die Vertragsänderung nur akzeptiert werden kann, wenn anfallende Zusatzkosten von dort übernommen werden. Und dann nach der schriftlichen Zustimmung buchen. 

    Aber die Ursache ist nun mal die Termin-/Flugänderung. Würde die Kosten entsprechend

    einreichen. Bin von Veranstalter ausgegangen, ansonsten Fluggesellschaft.

    Gruß privacy

    PS: Bei Verschiebung des Abflugtages ist der ursprüngliche Vertrag nicht mehr gültig.

    Entsprechend wäre auch eine kostenfreie Stornierung möglich gewesen. Aber so wie das zu lesen ist, habt ihr den neuen Termin = neuen Vertrag akzeptiert.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Jockelpr
    Dabei seit: 1265155200000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1287141919000

    @privacy sagte:

    Besser ist es immer, erst dem Veranstalter zu sagen, dass die Vertragsänderung nur akzeptiert werden kann, wenn anfallende Zusatzkosten von dort übernommen werden. Und dann nach der schriftlichen Zustimmung buchen. 

    Aber die Ursache ist nun mal die Termin-/Flugänderung. Würde die Kosten entsprechend

    einreichen. Bin von Veranstalter ausgegangen, ansonsten Fluggesellschaft.

    Gruß privacy

    PS: Bei Verschiebung des Abflugtages ist der ursprüngliche Vertrag nicht mehr gültig.

    Entsprechend wäre auch eine kostenfreie Stornierung möglich gewesen. Aber so wie das zu lesen ist, habt ihr den neuen Termin = neuen Vertrag akzeptiert.

    Das ist die Mail die wir erhalten haben.

    soeben wurde uns von .... eine Änderung bezüglich Ihrer Flugtermine mitgeteilt. Ihr gebuchter Flug am 23.10.10 kann leider nicht wie geplant durchgeführt werden.

    Selbstverständlich ist Ihr Veranstalter bemüht, dass Sie die Reise wie geplant antreten können und hat Sie daher auf folgenden Flug umgebucht:

    22.10.10 STR − AYT AB 1022 22:40−02:55

    06.11 AYT STR SHY 685 0550 0820

    Im Namen von .... entschuldigen wir uns für die entstehenden Umstände und bitten Sie nochmals um Verständnis für die Änderung.

    Sollten Sie mit der Alternative nicht einverstanden sein, haben Sie natürlich die Möglichkeit kostenfrei zu stornieren.

    Als Ihr Reisebüro sind wir verpflichtet, Sie umgehend über Flugänderungen zu informieren.

    Bitte teilen Sie uns in einer kurzen Antwortmail mit, ob Sie mit dem neuen Reisetermin einverstanden sind. Bei Annahme des vorgeschlagenen Termins werden Ihnen in den nächsten Tagen neue Flugtickets per Post zugesendet.

    Für Rückfragen können Sie uns selbstverständlich gerne kontaktieren.

    Müsste die Fluggesellschaft Ihren Gerichtsstand in Deutschland haben ???

    Es handelt sich um SKY Airline

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