• privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1287143226000

    Die kurzfristige Flugstornierung innerhalb 14 Tagen vor Abflug ist, auch wenn eine Nicht-EU-Fluggesellschaft ( aber nur für Abflüge ab Deutschland bzw. EU ) startet, auch mit einer Ausgleichszahlung an den Kunden verbunden. Der Knackpunkt ist, ob der Flug von der Airline storniert oder der Veranstalter dich lediglich umgebucht hat.

    Im letzteren Fall gibt es meiner Kenntnis nach noch keine endgültigen Urteile.

    Forderungen nach der EU-Verordnung, bei der von Dir gewählten Strecke 400 Euro pro Person, können, wenn berechtigt, nur gegen die Airline erhoben werden.

    Als Gerichtsstand hat die EU dem Kunden freigestellt, neben den Ankunfts- auch Abflughäfen wahlweise zugelassen. Wäre in dem Fall Stuttgart.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • arne1411
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    geschrieben 1287339113000

    Folgender Fall:

    Wir hatten eine Pauschalreise in die Türkei über HolidayCheck bei LMX gebucht.

    Geplanter Abflug ab Nürnberg am 02.10.2010 um 19:30Uhr, kurz vor der Abfertigung stellte sich heraus das der Flieger (Pegasus Airline) überbucht wurde. Ein Bestätigung wurde uns von den Flughafenmitarbeitern ausgehändigt.

    Dieses Schicksal teilten wir mit ca. 50 Urlaubern.

    Nachdem wir eine ganze Weile im Unklaren gelassen wurden erhielten wir inklusive der Kinder (7 und 10 Jahre) einen Verzehrgutschein in Höhe von 15 €(Jeder) und die Mitteilung wir fahren mit dem Bus ab 23:30 Uhr von Nürnberg nach Friedrichshafen. Die Nacht haben wir im Bus mit der Fahrt nach Friedrichshafen verbracht, von dort sind wir ohne weiter Verpflegung um 7:30 Uhr abgeflogen.

    Uns fehlt also definitiv eine Übernachtung im gebuchten Hotel.

    Da unsere Rechtsschutzversicherung kein Reiserecht beinhaltet sind meine Fragen -Welche Reisepreisminderung und Entschädigung kann geltend gemacht werden?

     

    Gruß

    Enra

     

    PS:

    Der Urlaub hat die Strapazen der Anreise ausgleichen können

     

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1287339506000

    Der Reiseveranstalter kann aufgrund der Reisemangelliste einen anteiligen Tag vom Gesamtreisepreis vergüten. Das ist aber in der Regel ein minimaler Betrag.

    Viel wichtiger ist es, aufgrund der bereits bestätigten Überbuchung bei der Airline ( und nur dort möglich ) eine Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 anzufordern, die bei der Flugstrecke  Euro 400 pro Person beträgt.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • arne1411
    Dabei seit: 1270944000000
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    geschrieben 1287344704000

    @privacy sagte:

    Der Reiseveranstalter kann aufgrund der Reisemangelliste einen anteiligen Tag vom Gesamtreisepreis vergüten. Das ist aber in der Regel ein minimaler Betrag.

    Viel wichtiger ist es, aufgrund der bereits bestätigten Überbuchung bei der Airline ( und nur dort möglich ) eine Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 anzufordern, die bei der Flugstrecke  Euro 400 pro Person beträgt.

    Gruß privacy

    Danke privacy,

     

    ich stell mich bestimmt etwas duselig an, aber den Vertrag habe ich doch mit dem Reiseveranstallter geschlossen, kann ich jetzt trotzdem direkt die Fluggesellschaft ansprechen?

     

    Gruß Enra

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
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    geschrieben 1287345467000

    Ja! Das sind zweierlei Sachen.

  • privacy
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    geschrieben 1287348824000

    Hallo arne1411,

    im Prinzip hast Du Recht, dass der Reiseveranstalter für alles rund um die Reise eigentlich der Ansprechpartner und Vertragspartner ist.

    Aber die EU-Verordnung 261/2004 regelt es so. Kunden, die die Forderung an den RV gerichtet hatten, sind vor Gericht deswegen abgewiesen worden.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • HC-Mitglied628740
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    gesperrt
    geschrieben 1287417058000

    Hallo Leute,

     

    ich habe am 17 Oktober einen Beitrag von @ Moscau gelesen, es geht um die Flugannullierung .

    wo-hin wurde es verschoben?  mich interesiert die Frage , aber vorallem die Antworten.

     

    Danke.

    LG.

    jomi

  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1287417403000

    ...der wurde nicht verschoben sondern ist noch hier zu finden. Das Thema soll allerdings hier in diesem Thread diskutiert werden, wie Du den Hinweisen dort entnehmen kannst... ;)

  • magda
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    geschrieben 1287787531000

    Hallo,

    wir 2 Erwachsene + Kleinkind fliegen im November nach Singapore und weiter nach Krabi, da wir die Insel Koh Lanta erreichen wollen.

    Der Hauptflug ist schon gebucht + Stoppoverhotel und auch der Flug von Singapore nach Krabi mit Tiger Air(alles bestätigt und bezahlt). Gestern bekommen wir eine e-mail von Tiger Air, dass sie die Flugzeiten einfach ändern, die uns natürlich nicht passen, da sie mit den gebuchten Hotels nicht kompatibel sind.

    Wie sind eure Erfahrungen mit der Airlinie? Wie sollen wir uns jetzt verhalten? Wie sieht es mit Gelderstattung aus?

    Wenn wir jetzt einen neuen Flug buchen mir Air Asia, kann es uns dann wieder passieren, dass die Zeiten einfach so geändert werden oder arbeiten sie zuverlässiger?

    Danke und Grüsse

    Magda

  • bernhard707
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    geschrieben 1287788472000

    Zu asiatischen Billigfliegern kann ich nichts aus Erfahrung sagen. Air Asia ist zwar nicht immer pünktlich wie ich gelegentlich schon auf Airports mitbekommen habe, aber Flugtage verschieben sie eher nicht.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
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