Die kurzfristige Flugstornierung innerhalb 14 Tagen vor Abflug ist, auch wenn eine Nicht-EU-Fluggesellschaft ( aber nur für Abflüge ab Deutschland bzw. EU ) startet, auch mit einer Ausgleichszahlung an den Kunden verbunden. Der Knackpunkt ist, ob der Flug von der Airline storniert oder der Veranstalter dich lediglich umgebucht hat.
Im letzteren Fall gibt es meiner Kenntnis nach noch keine endgültigen Urteile.
Forderungen nach der EU-Verordnung, bei der von Dir gewählten Strecke 400 Euro pro Person, können, wenn berechtigt, nur gegen die Airline erhoben werden.
Als Gerichtsstand hat die EU dem Kunden freigestellt, neben den Ankunfts- auch Abflughäfen wahlweise zugelassen. Wäre in dem Fall Stuttgart.
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