• Markus230975
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    geschrieben 1288037627000

    Aufgrund einer Verpätung von rund 100 Minuten fuhren in Wien die Airportshuttle und CAT nicht mehr und wir mussten ein Taxi zum Hotel nehmen. muss die Fluggesellschaft für die Kosten aufkommen?

    Hughada 2x jährlich, kenne einige Hotels dort :) Bei Fragen sprecht mich an, helfe euch gerne August/September 2024 Steigenberger Pure Lifestyle - Oktober 2024 Steigenberger Pure Lifestyle - Januar 2025 Steigenberger Pure Lifestyle
  • bernhard707
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    geschrieben 1288051323000

    Wenn Airportshuttle/CAT nicht Bestandteil Deiner Flugbuchung war Nein, warum auch?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
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    geschrieben 1288053995000

    @Markusxxy

    Ich bin befremdet ... welche Sparvarianten abgesehen von vergiftetem Abkömmling und verpasstem CAT möchtest du eigentlich noch testen??

    Wenn ich mir die Bermerkung auch nicht erlauben darf:

    SYMPATHISCH macht dich dieser Diskurs nicht!!! :disappointed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Markus230975
    Dabei seit: 1258070400000
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    geschrieben 1288079162000

    von Schmeling unser Ablauf war genaustens geplant, ich hatte mich im Vorfeld darüber informiert.

     

    Taxifahrt kostete nunmal 45 Euro Airportshuttle 30 hin un zurück.

     

    Finde es daher schon angebracht, da ich nun für hin und zurück das doppelte zahlte dies anzusprechen, zumal die Versopätung schon vom Vormittag stammte und uns niemand darüber informierte, dann hätte ich das Late-Checkout welches ich nämlich dazubuchte auch länger auskosten können als 3 stunden.

     

    Aber egal, es war nur eine Frage angewiesen bin ich nicht darauf.

     

    Achso, durch die Verspärtung, hätte ich mir die Übernachtung in Wien ebenfalls sparen können und hätte einen anderen Flug genommen, nämlich den ersten weil dies hätte dann Sinn gemacht wenn es mir aufs Geld ankommen würde.

     

     

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  • bernhard707
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    geschrieben 1288097808000

    Es gibt nicht mal ansatzweise einen Anspruch an die Airline, weder für Dein individuell gebuchtes Late-Checkout, Taxikosten anstelle Cat oder die gebuchte Übernachtung. Denn nichts davon war Bestandteil Deiner Reisebuchung.

    Wie auch beim Thema Cola Light  kannst Du Eigenverantwortung nicht auf andere abschieben und dann auch noch nach Entschädigung rufen wenn etwas schiefgeht.

    Deine Reaktion auf korrekte Hinweise dazu ist in der Tat nicht angemessen und "Wünsch Dir Was" war nur eine TV-Show.

    Es gibt auch sowas wie ein Lebensrisiko so ganz ohne Vollkasko-Versicherung.

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  • mannige
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    gesperrt
    geschrieben 1288103540000

    @Markus230975 sagte:

    .........Aber egal, es war nur eine Frage angewiesen bin ich nicht darauf.

     

    wer in verschieden Foren fragt was evtl. als Entschädigung zu bekommen ist, nehme ich nicht ab, das es nicht aufs Geld ankommt.

    Keiner hat was zu verschenken und Fragen nach möglichen Ersatzansprüchen finde ich legetim.

    Nur wer fragt, sollte dann auch schon akzeptieren, wenn es nicht nach Wunsch läuft.

    Nenne das mal wenn es nicht wie gewünscht, keine Forderungen gelten gemacht werden können,   PP. ;)

    Hoffe für Dich das  Dein Anwalt heute morgen etwas positiveres, als Du hier gelesen hast,  verkündet hat.

  • Lugansk
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    geschrieben 1288113071000

    Hallo!

     

    Bei Flugverspätungen gibt es Schadensersatz frühestens nach 3 bzw 4 Stunden.

     

    Auch ich habe hier den Eindruck das man versucht aus jedem kleinen Fxrz Geld zu schlagen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1288132654000

    @Markus230975

    Ich empfehle dir einfach, vor deiner nächsten Reise die einschlägigen Informationsquellen zu Schadenersatzzansprüchen zu recherchieren und deine persönlichen Katastrophen ggf. daran anzupassen.

    Die Ideen, die du vorträgst sind einfach nur bizarr und entbehren jeglicher sachlichen Grundlage. Zwar mögen dir die Einlassungen dazu wenig gefallen, aber die recht einheitlichen Reaktionen sollten dir doch zu denken geben?!

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sandra1971
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    geschrieben 1288268254000

    Hallo,

    nach langer Zeit mal eine Frage von mir:

    meine Mutter war vor 3 Wochen von Luxemburg aus in die Türkei geflogen. Der Flug hatte aufgrund "Technischer Probleme" (Autopilot defekt) 7 Stunden Verspätung. Am Flughafen haben sie 14 Euro Verpflegungsgeld bekommen. Sie hat sich aber nach einem Telefonat von mir eine Bestätigung geben lassen von Luxair mit der Dauer der Verspätung und dem Grund.

    Meiner Meinung nach hat sie und ihre Freundin ja Anspruch auf je 400,- Euro nach dem EU Recht, oder liege ich da falsch??

    Die Freundin hat unabhänging von meiner Mutter über einen Freund, der Flugarzt bei der Luxair ist, diese Ausgleichszahlung angefordert. Mit dem Ergebnis, dass ihnen angeblich nichts zustehen würde, weil sie ja a) Geld für Verpflegung b) die Fluggesellschaft eine "Karenzzeit" von 3 Stunden bei techn. Problemen hätten und sie c) noch nicht einmal Anspruch hätten, wenn die FG ihnen ein Hotelzimmer gestellt hätte, wenn die Verspätung noch länger gewesen wäre. Meiner Meinung nach sind diese Aussagen absoluter Käse!

    Wie kann man Rechtsmittel einlegen, wenn der Flug aus einem EU Staat stattgefunden hat und die FG dort ihren Sitz hat? Bräuchte man ggfs einen Auslandsrechtschutz?

    VG

    Sandra1971

  • privacy
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    geschrieben 1288272966000

    Hallo Sandra,

    du siehst das im Wesentlichen schon richtig. Allerdings wird diese Verspätungs- regelung in Europa unterschiedlich abgehandelt. Weil sie leider nicht im Originaltext der EU-Verordnung drin steht. Sondern ergänzend vom EU-Gerichtshof bei mehr als

    3 Stunden Verspätung, soweit keine aussergewöhnlichen Umstände, gleich bewertet wurde wie eine Annullierung. Technische Probleme muss sich die Airline zurechnen lassen.

    Aktuell wird nach meiner Kenntnis in Deutschland gezahlt, wenn auch je nach Airline  nur unter massivem Druck, teilweise unter Einschaltung der Gerichte. In England hat das oberste Gericht das Ganze nochmal zur Prüfung an die EU zurückverwiesen. Den aktuellen Stand zu Luxemburg kenne ich nicht.

    Empfehlenswert ist es, die Flugaufsichtsbehörde in Luxemburg davon zu unterrichten, falls die Airline die Ausgleichszahlung verweigert. Zusätzlich, wenn kein Rechtsschutz vorhanden, den Vorgang mal bei euclaim einreichen. Die verrechnen nur einen Anteil der Ausgleichszahlung im Erfolgsfall, ansonsten ist das kostenfrei.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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