Nein, ich habe diese Info aus der sehr angesehenen Zeitung SZ. Und es gab danach Informationen, wonach sich anfänglich eine Klage nur gegen die allgemeine Formulierung in den AGB bezogen hat ( Flugzeiten sind unverbindlich ), die nicht eindeutig klar genug formuliert waren. Demnach wurde folgerichtig geklagt, das die Unverbindlichkeit der Flugzeiten klar und unmissverständlich im Reisevertrag hervorgehoben werden müssen. Meine letzten gelesenen Informationen waren aber, das es eine verbindliche Festlegung der Flugzeiten in der Reisebetätigung zu geben hätte. Mehr weiss ich zur Zeit auch nicht.
Gruss Gabriela