• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1225829001000

    Danke, maximax,

    wenigstens Einer !!!

    Ich hatte am letzten Samstag in einem anderem thread und in einem anderen Zusammenhang schon auf dieses Urteil hingewiesen, und in der sich daraus ergebenden Diskussion u.a. Günter eine Wette angeboten, das ab Montag ( Dienstbeginn ) das "Imperium in geballter Kraft" zurückschlagen würde.

    Wenn Günter die Wette angenommen hätte ( hat er aber nicht !! ) wäre sie verloren gewesen. Ich bin sowas von erstaunt, das sich keine Reaktionen ergeben. Das bedeutet nach alter Marineregel: Treffer mittschiffs !

    Gruss Gabriela

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1225829407000

    Maximax ist immer gerne dabei, wenn es um ein paar Seitenhiebe gegen die Reisefraktion geht, gell lieber Wolfgang ;)

    Ich hab die Wette deswegen nicht angenommen, weil ich mir darüber im Klaren war, dass das alles ein wenig hochdiskutiert und aufgebauscht wurde. Insbesondere auch von einem anderen User, der hier noch nichts geschrieben hat, aber gerne auch lustvoll gegen die Branche wettert.

    Also, cool down, die Revolution findet nicht statt. :shock1:

    Trotzdem ganz interessant gewesen...

  • Bernat
    Dabei seit: 1214956800000
    Beiträge: 4196
    Zielexperte/in für: Mallorca
    geschrieben 1225829502000

    @gabriela_maier sagte:

    Ich empfehle wg. dieser Thematik das Urteil des Landgerichtes Frankfurt zu lesen: AZ 2/24 S 139/07.

    Das Gericht hat in der verhandelten Sache entschieden, das die RV eine unverzügliche Informationspflicht haben, und vor der Reise den Umstand der Überbuchung mitteilen müssen.

    Der Klägerin wurden 45% des Reisepreises zugesprochen, weil das Ersatzhotel qualitativ nicht dem gebuchten Hotel entsprach ( was genau wurde aber nicht näher definiert ). Und zusätzlich erhielt sie noch 15% des Reisepreises wegen des Verstosses gegen die Informationspflicht. Das Urteil wird Folgen haben.

    Gruss Gabriela

    Ich habe das Urteil nicht gelesen, aber ich gehe davon aus dass der RV VOR ANTRITT DER REISE wusste dass das betroffene Hotel überbucht war, und deshalb die besagte Informationspflicht nicht erfüllt hat.

    Wie aber verhält sich das ganze wenn alles VOR ORT passiert, sprich: Gast kommt an, und im Bus (oder am Flughafen) wird er informiert dass sein gebuchtes Hotel überbucht ist? Oder man erklärt es ihm sogar erst wenn er physisch mit **** und Pack an der Rezeption des überbuchten Hotels steht (und der RV bzw. dessen Reiseleitung 'angeblich' nichts davon wusste)?

    Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen (Abraham Lincoln)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1225829976000

    @Bernat:

    deinem Bild nach zu urteilen glaubst du sicher nicht mehr an den Weihnachtsmann. Erst vor Ort könnte sich die Situation herausstellen, das man überbucht sei ? Ja wo leben wir denn ?

    Ich schliesse aus dem Urteil, dass das Gericht den RV auferlegt, die Situation einer eventuellen Überbuchung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln s t ä n d i g zu überprüfen, damit sie v o r Reiseantritt darüber informieren können und müssen.

    Gruss Gabriela

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1225830490000

    @maximax sagte:

    Aber ich nehme an, daß der Schock sehr tief sitzt!? :frowning:

    ...nicht im geringsten, denn wenn ich in einem Hotel ein Zimmer buche, dann erhalte ich es auch. Was also soll mich an diesem Urteil schockieren? :frowning:

    Eben, nichts davon berührt mich... ;)

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1225830545000

    @ Bernat:

    um das noch deutlicher zu sagen:

    wenn das passiert, was du in deinen Beispielen schilderst, lautet die Antwort darauf ganz einfach: der Reiseveranstalter ist dann für diese Situation verantwortlich !! Das ist eine völlig neue Geschichte, und verändert das Kräftverhältnis beinahe ins Gegenteil, will sagen, die die richtige Richtung !

    Gruss Gabriela

  • Kessi
    Dabei seit: 1109116800000
    Beiträge: 3245
    geschrieben 1225830857000

    Ich finde das Urteil ganz wunderbar!

    Persönlich denke ich auch, dass es einem jedem RV eigentlich bereits vorab bekannt ist/sein müsste, dass ein Hotel überbucht ist.

    Aber es lässt sich doch viel leichter mit dem Gast umgehen, wenn er vom Flug erschöpft schon am Urlaubsort ist und nicht mehr die Zeit hat großartig zu handeln, die Möglichkeiten Informationen bezüglich seiner Rechte einzuholen, nicht so einfach gegeben ist usw.........!

    Fast während des gesamten Oktoberfestes - der Wiesn - in München. Partyurlaubs-Fragen werden auch gerne beantwortet, vorausgesetzt dies wurde nicht schon 50 x in der Partyurlaubsrubrik getan.
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1225830877000

    Nahezu alle Überbuchungen kommen nicht vom Reiseveranstalter, sondern finden in der Reservierung der Hotels statt.Warum tun sie das?

    Weil sie eben ihre Hotels voll haben wollen und immer ein wenig Schwund bei den Ankünften einplanen. Das funktioniert meist auch- hier ist es vermutlich daneben gegangen!

    Ich denke, wir können noch bis zum jüngsten Tag diskutieren, die Details kennen wir nicht.Ich möchte auch nicht wissen, was sich zwischen Veranstalter und Hotel nach Kenntnis der Geschichte abgespielt hat!

    Aber was Du aus dem Urteil des Gerichts heraus liest, liebe gabriela ist alleine Deine Sache.Es steht nirgends - oder hab ich was überlesen?!

    Kein Reiseveranstalter wird bewusst überbuchen.

    Keine Frage, dass es für Kunden unschön ist, so etwas zu erleben und in seinen kostbaren Urlaubs-Wochen auch noch Stress damit zu haben wenn die Unterkunft gewechselt werden muss! Ärgerlich und unangenehm.

    Aber Fehler passieren eben auch in einer Branche wie der Touristik.Es ist ein Massengeschäft, vergessen wir das nicht!

    Pushen wir hier das Thema nicht weiter hoch, denn wir haben nur spärliche Informationen und auf Spekulationen sollten wir uns nicht einlassen. Meine bescheidene Meinung! Und das ist übrigens schon der zweite Thread in dem über ein -und das selbe Thema diskutiert wird...

    Damit wird allerdings keine Aussage gehaltvoller!

    Schade dass ich nicht gewettet habe.

  • maximax
    Dabei seit: 1118188800000
    Beiträge: 1242
    geschrieben 1225831540000

    @curiosus sagte:

    .... denn wenn ich in einem Hotel ein Zimmer buche, dann erhalte ich es auch. Was also soll mich an diesem Urteil schockieren? :frowning:

    Eben, nichts davon berührt mich... ;)

    Ja Du, curiosus! Du bekommst das gebuchte Zimmer, weil Du kein Pauschalurlauber bist, sondern Dein Hotelzimmer privat buchst.

    Mich berührt die Geschichte auch nicht, ich habe in 20 Jahren Individualurlaub noch nie ein überbuchtes Hotel vorgefunden, hatte immer eines der besseren Zimmer des jew. Hotels und war als Privatbucher hoch angesehen.

    Suaviter in modo, fortiter in re.
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1225831958000

    ... Wir sind beim Hotel, Maximax, das ist der Punkt -da hängen die Fehlerquellen oder die Versuche, den Laden voll zu bekommen!

    Dem Pauschaltouristen ist das egal, keine Frage, er bucht die Leistung -Flug, Transfer und Hotel- und er will sie richtigerweise auch genau so haben!.

    Individualtouristen wie Du sind bei Hotels wirklich gut/besser angesehen, stimmt.

    Weil Du dem Hotel auch mehr bezahlst, als es von einem RV bekommt...

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!