Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • soosi
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    Zielexperte/in für: Dominikanische Republik
    geschrieben 1267138340000

    @Lexilexi sagte:

    gut.

    auch wenn ich heute abend brechen muß, weil ich einem schalker geholfen habe.....

    ich dachte,wir sind Freunde ?? :disappointed:

    Vaya con Dios y quiêreme como soy
  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1267139058000

    @BlauerKnappe sagte:

    19.12., muss mir das was sagen ?

     

    Dir nicht! :p am 19.12.1909 wurde Borussia Dortmund gegründet :kuesse:

  • Lanzafan
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    geschrieben 1267685317000

    Mir ist bei einem Lastminute-Internetreiseanbieter passiert, dass eine Reise, die laut Internet-Anfrage buchbar war, vom Veranstalter gleich geändert wurde (anderer Abflugort, anderer Preis, beides für mich inakzeptabel) - und es war laut Anbieter eine fest gebuchte Reise, von der ich nicht zurücktreten konnte. Bei Anruf wurde gleich mit Mahnung gedroht. Erst nach sehr langen und teueren Telefonaten ließ sich der Anbieter "erweichen". Trotz mündlicher Zusage, die Reise zu stornieren, bekam ich am Tag drauf wieder eine Mahnung per E-Mail. Nochmals Telefonate - erst dann war Schluss. Ergebnis: ich habe wieder im Reisebüro gebucht...

     

    Frage: ist es rechtens seitens des Veranstalters, gleich nach der Internetbuchung die Reise abzuändern und die Buchung als verbindlich anzusehen?

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1267697889000

    Nein, es ist natürlich nicht rechtens. Wenn der RV das "gebuchte" Angebot nicht liefern kann ist die Reisebestätigung für ein anderes Angebot ein neues Angebot. Das brauchst du selbstverständlich nicht annehmen.

    Das Problem ist der Nachweis, was du als erstes und für dich gültiges Angebot durch deinen Klick angenommen hast. Gibt es einen Ausdruck davon ? Wahrscheinlich nein. Sei froh, das du raus bist aus der Kiste. Für mich sind die kundenfeindlichen AGB der "virtuellen" Internetanbieter solange ein no go, bis sich das was geändert hat, und zwar erheblich !!

    Gruss Gabriela

  • seimoni
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    geschrieben 1273612327000

    Hoffe ich bekomme hier eine Antwort.

    Ich habe für 4 Personen eine 2 - wöchige Reise nach Samana / Dom. Rep. gebucht und zwar im Reisebüro. Der RV ist FTI und der Gesamtpreis liegt bei 5070,- €. Am 22.04 habe ich die Bestätigungsmail bekommen und die Anzahlung von 1040,- € wurde auch schon geleistet. Vor 1 Woche hat sich FTI im Reisebüro gemeldet und verlauten lassen das ein Systemfehler vorliege und für meine Tochter (13 J.) der Babytarif zugrunde liege, ABER das Geburtsdatum wurde richtig eingegeben!!! Jetzt wollen sie - oh Wunder - den Vertrag anfechten, norfalls vor Gericht. Aber wir dürfen auch gerne für 1400,- € mehr, die Reise in Anspruch nehmen!

    Meine Frage:

    Liegt hier ein Irrtum seitens des RV vor? Ich werde wohl den Weg zum Gericht mitgehen, bin stinksauer!!!

    Ich danke Euch für die Antworten :-)

  • AntoniaW
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    geschrieben 1273615195000

    Solche Preisirrtümer kommen wohl ab und an vor, fallen etwa bei der Zuordnung der Anzahlung auf und sind dann natürlich gefolgt von Anfechtungen und Stress auf allen Seiten.  Der Preisfehler kann nicht durch die Eingabe des Kinds- oder Teenialters verhindert oder aufgehoben werden. Für alle Reisenden ü18 ist wohl der Babypreis hinterlegt. Copy & Paste!  Ich fürchte, seimoni, dass man am Reisepreis hätte erkennen müssen, dass dieser für vier Personen in einem Familienzimmer resp. einer Suite nicht stimmen kann. (Doppelzimmer schliesse ich mal aus, dann ist ja der Preisunterschied offensichtlich.) Für zwei Wochen Hochsaison bzw. Schulferien ist mir dieser zu niedrig.

  • Segantini
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    geschrieben 1273670846000

    @Jetzt wollen sie - oh Wunder - den Vertrag anfechten, norfalls vor Gericht. Aber wir dürfen auch gerne für 1400,- € mehr, die Reise in Anspruch nehmen! sagte:

    Bei offensichtlichem Irrtum des RV begründet die Bestätigung keinen Anspruch, die Leistung tatsächlich zu diesem Preis zu erhalten. Andererseits kann nach meinem Dafürhalten die Differenz aber auch nicht einfach nachgefordert werden, die Buchung müßte vielmehr kostenneutral storniert werden, und fertig. Vielleicht noch einen kleinen Reisegutschein dazu, als Ausgleich für unnütz aufgewendete Zeit und Kosten. Aber wir sprechen hier von FTI, da kann es dann auch schon einmal heißen «wir bedauern Ihren Irrtum über die Höhe des geforderten Reisepreises, bestehen aber auf...». Sprich: der Kunde ist schuld, er hätte ja anrufen und fragen können, ob denn der berechnete und bestätigte Preis auch stimmt.

  • Lexilexi
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    geschrieben 1273693475000

    @seimoni

    storniere das ganze. selbstverständlich kostenlos.

    und buche dich wonaders neu ein.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1273695596000

    @seimonie:

    die crux ist die Frist, in welcher Zeit der RV seinen Irrtum bemerkt und den Reisevertrag eben wegen eines Irrtums kündigt. Um das noch einmal klar zu sagen: grundsätzlich darf er das mit dieser Begründung. Aber:

    wenn ich die Zeitschiene errechne, komme ich auf den Buchungszeitpunkt ca. 20.04., die Bestätigung am 22.04. und wenn ich dein posting v. 11.05. zurückrechne auf das Eingangsdatum der erfolgten Rücknahme bei deinem Reisebüro dürfte das dann wohl um den 03.05.2010 gewesen sein.

    Das wären dann rund 13 Tage, die zwischen der Buchung und dem "erkannten" Buchungsfehler liegen. Ich glaube, dass das noch in einem Ermessungsspielraum der Justiz liegt, und daher ein Prozessrisiko auf Erfüllung des Vertrages relativ hoch ist. Kann sein, das der Richter sagen würde, 8 Tage maximal kann der RV sich korrigieren, kann aber auch sein, das er sagt, 14 Tage sind ok.

    Um sicher zu gehen, würde ich auch kostenfrei stornieren und mir was Neues suchen. Nur wenn du nachweisen könntest, das ein Alternativangebot  eines anderen Anbieters in das gleiche Hotel zum gleichen Zeitpunkt günstiger gewesen wäre als das heutige Alternativangebo von FTI ( aber heute eben nicht mehr verfügar ) könntest du mir gutem Erfolg diese Differenz als Schadensersatz einklagen.

    Gruss Gabriela

  • seimoni
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    Beiträge: 4
    geschrieben 1273701533000

    Zuerst möchte ich mich für die Antworten bedanken :-).

    @ AntoniaW

    Es war nur für unsere Tochter der Babytarif zugrunde gelegt worden.

    Wir haben zwei DZ, das eine zur Dreiernutzung und das andere als EZ, somit war die Differenz zu anderen Anbietern nicht so hoch (800,- €).

    @ Segantini

    Wir müssen die Reise natürlich nicht in Anspruch nehmen, FTI hat sie schon storniert! Nur wenn wir möchten dürfen wir buchen :? . Den kleinen Reisegutschein können sie sich an den Hut stecken!!! Ich würde nie wieder eine Reise bei FTI buchen!

    @ Lexilexi

    Würde ich ja gerne aber die Flüge sind schon ziemlich ausgebucht - und werden immer teurer - und wir haben ja schon Urlaub eingereicht!

    @ gabriele

    Ich kann nachweisen das ein Anbieter zu diesem Zeitpunkt günstiger anbietet aber ich will keinen Schadensersatz sondern in Urlaub! grrrr.

    Ein Anwalt wird auf jeden Fall zu Rate gezogen, mal sehen was der so sagt :-). Wenn sich etwas ergiebt poste ich es hier. Nochmals vielen Dank für Eure Antworten!

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