@seimoni sagte:
@ Lexilexi
Würde ich ja gerne aber die Flüge sind schon ziemlich ausgebucht - und werden immer teurer - und wir haben ja schon Urlaub eingereicht!
wann ist denn der reisezeitraum?
@seimoni sagte:
@ Lexilexi
Würde ich ja gerne aber die Flüge sind schon ziemlich ausgebucht - und werden immer teurer - und wir haben ja schon Urlaub eingereicht!
wann ist denn der reisezeitraum?
Wir wollen gleich zu Beginn der Hessenferien fliegen, 02.07. - 16.07
es gibt noch reichlich flüge.
aber die kosten nun mal.
mal ehrlich: für 4 personen mit 2 dozi´s für 5000 eur........
das kann nicht gehen.
da bekommst du gerade mal einen urlaub im mittelmeerrraum, vermutlich nicht mal ai.
Ich habe die gleiche Reise für 850,- € mehr gesehen, also sooo viel teurer ist es auch nicht. Mich ärgert aber die Vorgehensweise von FTI, ich glaube nicht das der "Fehler" erst so spät bemerkt wurde, aber was solls, ich will nur weg in den Urlaub. Und nein, es gibt eben nicht mehr so viele Flüge, oder wir haben unterschiedliche Infoquellen . Aber dennoch danke für die Antworten.
hallo,
habe am sonntag bei FTI gebucht- heute reisebestätigung- dann ne mail: edv fehler- irrtumsanfechtung---habe in beiträgen von genau dem gleichen fällen gelsen und die haben das erfolgreich durchbekommen. wer hat auch bei fti gebucht letztes Wochenende?????
@Erika1 sagte:
Jeder kann einen Vertrag (=Willenserklärung) wegen Irrtums (§ 119 BGB) anfechten.
Und das ist auch gut so:
Stell´ Dir vor, Du willst Dein Auto übers Internet auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkaufen.
Bei der Aufgabe der Annonce unterläuft Dir ein Fehler:
statt der 18.000 Euro, die Du für Dein Auto haben willst, tippst Du 1.800 Euro.
Würdest Du Deine Willenserklärung (Dein Angebot) anfechten oder Dein Auto für 1.800 Euro verkaufen, nur weil Du Dich vertippt hast?
Wäre interssant zu wissen, wie lange angefochten werden kann. Vor einigen Wochen habe ich hier ein Zimmer für 3 Nächte gebucht. Es handelte sich wahrscheinlich um einen Fehler, weil der Veranstalter in seinem Katalog den doppelten Preis verlangt. Einige Täge später wurde das Online-Angebot geändert.
Mittlerweile habe ich eine schriftliche Bestätigung meiner Buchung und meine Kreditkarte wurde auch schon mit 25 % des Preises belastet.
Kann mir nicht vorstellen, dass jetzt noch eine Anfechtung möglich ist.
Brigitte
wie lange nach Vertragsabschluss (Kunde erhält Rechnung + Sicherungsschein und leistet Anzahlung) kann den der RV den Vertrag anfechten?
Dazu gibt es keine allseits gültige festgelegte Frist. Gerichte urteilen unterschiedlich. Man kann von max. ca. 8-10 Tagen ausgehen. In dieser Zeit sollte der RV seinen Irrtum erkannt und korrigiert haben. Ansonsten könnte man ihm ein Organisationsversagen anlasten.
Gruss Gabriela
Sehe ich das richtig:? Ich buche eine Reise, sagen wir mal für 3000€. Bekomme per Post die Buchungsbestätigung und leiste die Anzahlung. Ein paar Wochen später stellt der Reiseveranstalter fest, das der Preis z.b. 600€ zu niedrig ist. Kann er jetzt die Differenz von mir verlangen, obwohl ich nichts dafür kann oder bekomme ich die Reise zu dem Preis, der auf der Buchungsbestätigung steht, da es ja sein fehler war!?
LG
Thomas
Innerhalb einer zeitnahen Frist ist das durchaus möglich und legitim. Eine genauere Definition der Frist ist in vielen Beiträgen in diesem Thread zu finden, wie auch in dem Beitrag gerade vor Deiner Frage.
Du hast dann das Recht den Reisevertrag kostenfrei zu stornieren und erhältst selbstverständlich die Anzahlung zurück.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!