Wer ist Veranstalter?
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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geschrieben 1318668211000
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geschrieben 1318668606000
Ich verstehe nicht recht, warum du hier einen großen Ausschnitt aus den AGB zitierst.
Dass es zu einem Vertrag zwischen dir und dem RV kam, ist schon klar. Dass du diesen Vertrag stornieren kannst, weil durch die Anfechtung des RV ein neuer Preis und damit ein neuer Vertrag auf den Tisch kommt, ebenfalls.
Hier geht es aber doch um das Folgende - wobei vs dir bereits ein Beispiel zum Punkt "Irrtum" geschrieben hat: die Cashmere-Pullover zu 9 oder 4,99 €
Hier ein weiteres Beispiel zu "Irrtum" von Seit 1:
@Erika1 sagte:
Jeder kann einen Vertrag (=Willenserklärung) wegen Irrtums (§ 119 BGB) anfechten.
Und das ist auch gut so:
Stell´ Dir vor, Du willst Dein Auto übers Internet auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkaufen.
Bei der Aufgabe der Annonce unterläuft Dir ein Fehler:
statt der 18.000 Euro, die Du für Dein Auto haben willst, tippst Du 1.800 Euro.
Würdest Du Deine Willenserklärung (Dein Angebot) anfechten oder Dein Auto für 1.800 Euro verkaufen, nur weil Du Dich vertippt hast?
Würdest du ?
P.S.: Und noch einmal: Der RV informierte dich nicht 4 Wochen nach Vertragsabschluss, sondern die Benachrichtigung erfolgte nach 4 Tagen.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1318670048000
Wenn dir die Formulierung lieber ist:
Es ist ein Vertrag zustandegekommen, aber der Vertragspartner ficht diesen mit der Berufung auf einen Erklärungsirrtum nun an.
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den AGB, wie zu erwarten.
Es ist zudem sinnlos, sich beständig auf die aktuellen Angebote zu beziehen, möglich, dass dort noch Lose im Topf sind, du aber leider keines davon gezogen hast; das hatte ich auch schon erklärt.
Edit: Wer der Veranstalter ist, spielt zum Sachverhalt überhaupt keine Rolle ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1318670432000
der veranstalter hatte doch mehrfach die möglichkeit sein angebot zu prüfen.
1. bei der einstellung ins netz
2. bei der übermittlung der anfrage durch rb
3. bei der ausstellung der reisebestätigung
4. rechnungsstellung und versendung
naja, scheinbar ist das ein extrem graues feld. auf dem neuen angebot steht aber nichts von stornierungsmöglichkeit und wie bereits gesagt auch nichts von einem ersatzangebot, was meinen preislichen vorstellungen eher entspricht und vom veranstalter auf eigener seite auch angeboten wird. es gibt lediglich einen kleinen vermerk der anfechtung gegenüber dem rb via email. MEHR ist da nicht.
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geschrieben 1318670843000
ich danke allen. die mir hier antworten. ich bin der typ ausschlachter von erklärungen, bis mir eine logisch erscheint, dafür nennt man mich dann auch nervig. das hier ist mir unlogisch und widerspricht jeglichem verständnis einer vertragsabschliessung. was passiert, wenn ich jetzt das ähnliche angebot buche und das ende das gleiche ist?
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geschrieben 1318671235000
Warum hat er nicht / steht dort nicht...
Du hast nach Meinungen gefragt. Diese hast du erhalten.
Wenn du's nicht glaubst, ist es deine Sache.
Weiterhin die Geschichte hin und her zu drehen, bringt nichts... und es ist auch kein "extrem graues Feld".
Wenn du adäquate Ersatzangebote vom RV wünscht, lass ihn das wissen. Wenn du stornieren möchtest, dito.
Wenn du - wie du gerade geschrieben hast - Ähnliches erneut ausprobieren möchtest, mach es oder lass es. Du wirst dann ja sehen, ob "das ende das gleiche" ist.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1318675503000
so nun habe ich dem reiseveranstalter angeboten, auf eines seiner anderen auf seiner website angebotenen angebote umzubuchen, nun schauen wir mal, was da raus kommt.
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geschrieben 1318686318000
Ein Urteil aus München hat just in diesem Jahr ergeben dass ein Kunde erkennen müsste dass der Preis nicht realistisch sein kann und zwar dann wenn das Missverhältnis zwischen Preis und Leistung zu groß ist.
Der Kunde hätte Angebote vergleichen können und so merken können dass es sich bei dem Angebot um ein Irrtum handeln muss ..
Der Veranstalter kann so den Vertrag für ungültig erklären. In den o.g Fall musste er die Anzahlung zurückzahlen, weitere Ansprüche gegenüber dem RV wurden abgewiesen ..
Controller: »N 123YZ, say altitude.« Pilot: »Altitude.« Controller: »N 123YZ, say airspeed.« Pilot: »Airspeed.« Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.« Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.« Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :) -
geschrieben 1318686986000
Hallo,
es ist mir immer wieder ein Rätsel mit der Anfechtung der Buchungsbestätigung durch RV.
Klar , es kann mal ein Fehler passieren, aber spätestens bei der Rechnungsausstellung muss doch ersichtlich sein , daß es sich hier um Irrtum handelt und nicht erst dann wenn schon Anzahlung erfolgt ist.
Mit dem Beispiel : Pullover , da weiss ich spätestens an der Kasse- bevor eine Zahlung erfolgt.
Manchen RV fällt aber " schon" nach 3 Wochen auf , daß es ein Irrtum war ( Seite 1).
Warum aber glänzen die gleiche Irrtümer manchmal noch wochenlang online ?
L.G.
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geschrieben 1318687691000
fein, dass ich da nicht allein da stehe mit dem unverständnis. naja, wie geschrieben habe ich dem reiseveranstalter angeboten auf ein anderes angebot von ihm umzubuchen und dem reisevermittler habe ich auch gemailt, allerdings habe ich von beiden noch keine antwort. wobei der reisevermittler mir ja endlich mal den grund der anfechtung mitteilen müßte, klar der höhere preis aber wieso, weshalb usw. auf die antwort vom reiseveranstalter bin ich ja besonders neugierig, die reise ist schliesslich buchbar, zwar wieder nur im netz aber es kann ja nicht angehen, dass da wieder ein fehlerteufelchen zugeschlagen hat.