AUSZUG AUS DEN AGB`S
1. Abschluss des Reisevertrages / Mitreisende Kinder
1.1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (e-mail, Internet) vorgenommen werden kann, bietet der Kunde xxx den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der von xxx herausgegebenen Leistungsbeschreibungen verbindlich an. Bei elektronischen Buchungen bestätigt xxx den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg gegenüber dem Kunden oder dem Reisevermittler. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so hat der Anmelder für alle vertraglichen Verpflichtungen der in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer einzustehen, sofern er diese durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Für Kinderfestpreise und –ermäßigungen gilt immer das Alter des Kindes bei Antritt der Reise. Soweit ein mitreisendes Kleinkind (Infant) bei der Buchung einer Reise mit Hin- und Rückflug nach dem Hinflug aber vor dem Rückflug das zweite Lebensjahr vollendet, so ist auch aus Sicherheitsgründen (Sitzplatz) in jedem Fall für die komplette Reise eine Buchung als zweijähriges Kind erforderlich.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von xxx zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form und kann gegenüber dem Reisenden oder gegenüber dem Reisevermittler erfolgen. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird xxx dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist xxx nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Reisenden weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.3. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung ab, liegt ein neues Angebot von xxx vor, welches durch den Reisenden auch durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung des Reisepreises oder Antritt der Reise angenommen werden kann.
4. Leistungs-/Preisanpassungen4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von xxx nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. xxx ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ist die Adresse des Reisenden dem Veranstalter nicht bekannt, so gilt das vermittelnde Reisebüro insofern auch als empfangsbevollmächtigt. xxx wird dem Reisenden im Falle einer erheblichen Änderung eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
habe in papierform vertrag mit meinem gebuchten preis und sicherungsschein und anzahlung geleistet und den neuen zweiten vertrag. welchen ich ja nicht annehme, logisch, das hatte ich auch alles schon vorher rausgelesen. was ich nicht habe ist ein grund der änderung, ein stornierungsangebot oder ein ausweichsangebot. daher habe ich ja die testbuchungen gemacht, der veranstalter könnte mir ein ähnliches angebot in der preisgestaltung machen, da er diese ja laut inet-seite zum kauf anbietet.