Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • YouRise
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    geschrieben 1318617225000

    @sumpfhasin

    Wie hoch beträgt denn die Differenz des ursprünglichen und tatsächlichen Preis?

    Es ist tatsächlich so dass sich RV auf Irrtümer berufen können, dies ist leider in der heutigen Zeit nicht vermeidbar ..

    Der RV sagt meistens es war ein Software Fehler .. Nun das ist durchaus denkbar, kann stimmen, muss aber nicht .. Aber wie will man das vor Gericht beweisen? Eigentlich unmöglich ..

     

    Auch wenn der RV dir eine Buchungsbestätigung geschickt hat mit Zahlschein, er kann sich meines Wissens auch dann wenn schon Geld gefloßen ist auf einen Irrtum berufen.

    Das Gericht hat keine klare Frist festgesetzt in der so ein Irrtum "angemeldet" werden muss.

    Da laut deinem Schreiben (so wie ich es herausgelesen habe) weniger als 1 Woche vergangen ist halte ich es für angemessen .. Es ist zwar ärgerlich aber so ist das nun mal ..

     

    Ich kann deinen Ärger verstehen aber aus meiner Sicht hast du rechtlich keine Ansprüche die erfolgsversprechend durchführbar wären ..

     

    Ich weise darauf hin dass ich kein Jurist bin, ich lasse meine Meinung aber gerne korrigieren falls notwendigkeit besteht. ;)

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  • sumpfhasin
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    geschrieben 1318617749000

    der unterschied beträgt schon 300%, die reise war aber auch beim veranstalter selbst zum gleichen preis buchbar, und ich habe schon oft solche reisen gebucht, welche sich als stundenangebote herausstellten und ich habe dies auch schon von anderen buchern gehört. sollte sich nicht das rb erstmal melden und mir die anfechtungsgründe mitteilen? die kenne ich ja auch noch nicht, oder sind die erstmal in der verpflichtung, da sie ja meine nachfrage positiv beantwortet haben? da das alles noch offen ist kann ich ja jetzt auch nicht weitersuchen. danke für die antwort.

  • YouRise
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    geschrieben 1318619428000

    Ein Reisebüro vermittelt die Reise zwischen Kunde und Veranstalter, das RB bezieht sich auf verfügbare Angebote des RV, wenn die einen falschen Preis im System haben dann wird dieser leider an den Kunden weitergegeben.

    Die Reise ist ja nicht explizit als Studentenangebot oder Geburtstangebot oder sonstiges verkauft worden soweit ich weiß?

    Von daher muss man, gerade bei einer differenz von 300% davon ausgehen dass es sich um einen Preisirrtum handelt, spielraum dafür einen anderen Grund nachzuweisen sehe ich nicht ..

     

    Sofern der RV dir keine genauen Gründe mitgeteilt hat wieso sie den alten Preis anfechten. kannst du natürlich beim RVnachfragen. Da das RB so wie ich es verstanden habe auf die Frage nicht reagiert hat solltest du selber aktiv werden und den RV darauf ansprechen.

     

    Aus meiner Sicht hast du gegenüber dem RB ebenfalls keine Ansprüche da sie i.d.R als Vermittler fungieren und sich auf die Preise beziehen die sie von den RV bekommen. Wenn diese einen falschen Preis übermittelt bekommen können die ja schließlich nichts für.

    Sicherlich kann man die Frage stellen ob das RB in diesem Falle nicht selber darauf kommen hätte können dass es sich um ein Preisirrtum handelt, das selbe kann man dir aber auch als Kunde stellen (so blöd wie es auch klingt.).

     

    Von daher mein Tipp: Stempel es als Erfahrung ab, zieh deine Schlüße insbesondere über das RB dass offenbar nicht reagiert und suche dir ggf. kompetentere Reiseberater ..

     Ich weise darauf hin dass ich kein Jurist bin, ich lasse meine Meinung aber gerne korrigieren falls notwendigkeit besteht. ;)

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  • sumpfhasin
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    geschrieben 1318620648000

    habe eben mal getestet, kann bei veranstalter (gti) selbstb jetzt noch solche schnäppchen buchen, zwar nicht das hotel, aber etwa gleichwertige. da passiert doch garantiert das gleiche im nachhinein.

  • YouRise
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    geschrieben 1318621428000

    @Sumpfhasin

    Mit solchen Unterstellung sollte man im heutigen Zeitalter vorsichtig sein, das ist reine Spekulation ..

    Sollte es methode sein das man absichtlich solche Angebote ausstellt und immer auf Preisirrtum verweist, macht man sich des unlauteren wettbewerbs verdächtig ..

    Dies muss man aber einwandfrei beweisen können.

    Ich bezweifel stark das es in deinem Fall absicht war.

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  • sumpfhasin
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    geschrieben 1318621785000

    erfahrung gut und schön, aber da können die ja machen was sie wollen, unlauterer wettbewerb gibt es da wohl nicht? tue mich nicht ärgern, es geht ums prinzip und wo sind da grenzen und die rechte des endverbrauchers, neue urteile im einzelhandel sagen ja auch, dass der gekennzeichnete preis rechtsgültig ist. angebot- annahme des angebots-angebotsbestätigung-vertrag-annahme des vertrages. eigentlich steht doch somit nichts mehr in frage.irgendwie kann ich dem da nicht folgen. schon wahr, halt eine erfahrung mehr, aber wozu gibt es gesetze in deutschland?

  • YouRise
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    geschrieben 1318626290000

    Ich sagte doch in meinen vorherigen Beitrag dass es unlauterer Wettbewerb sein könnte wenn ein RV dies regelmäßig und absichtlich tut.

    Machen was die wollen können die sicherlich nicht, Deutschland ist kein Schlaraffenland für Desperados.

     

    Der Endverbraucher möchte immer Rechte Rechte Rechte, was ist denn mit den Unternehmern? Soll denen das Leben schwer gemacht werden nur weil es einige schwarze Schafe gibt?

    Wo Technik im Spiel ist da kommt es auch zu Fehlern, das Motto "Leben und Leben lassen" kann man doch nicht nur auf die kleinen Leute reduzieren ..

     

    Man muss das auch immer in Relation sehen, der RV müsste wenn er dir den Urlaub zu dem Preis ermöglicht eine differenz von 300% verkraften.

    Bei dir ist im prinzip ein vergleichsweiser niedriger Schaden entstanden (Zeit / Benzinkosten) .. Der RV investiert aber auch Arbeitszeit ..

    Es ist sicherlich Ärgerlich aber bei genauer Sichtweise ist es ein fairer kompromiss ..

     

    Ausserdem sollte man sich immer die Frage stellen wieso man soetwas absichtlich machen sollte .. Dadurch stresst man den Kunden, der Kunde bucht ggf. nicht wieder, schlechte Mundpropaganda folgt ..

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1318628345000

    @sumpfhasin

    In aller Kürze:

    Deine "Probebuchungen" sind nichts anderes, als "Buchungsanfragen zum Preis X", welche noch der Bestätigung durch den Veranstalter bedürfen. Auf Buchungsebene kommunizierst du mit einem irgendwie gearteten Vermittler, nicht direkt mit dem Operator, bestätig wird also dein Angebot, nicht deine Buchung!

    Extreme Abweichungen (300% gehören absolut dazu!) führen hin und wieder zur Berufung auf einen Erklärungsirrtum, auf Deutsch: Ein Preis wurde falsch eingepflegt und weicht ggf. so stark von der Norm ab, dass der Bucher das auch erkennen könnte.

    Eine andere Variante sind Sonderpreise, hinter denen nur sehr wenige Plätze stehen und die können bei nicht rechtzeitiger (wann auch immer das sein mag!) Anfrage bereits vergeben sein.

     

    Mit der Anzahlung ist jedenfalls kein "Vertrag zum Preis X" zustandegekommen, der Preis Y ist ein Alternativangebot, das du ablehnen kannst und sodann die Anzahlung erstattet bekommst.

     

    Im Übrigen kannst du sicher sein, dass die Wettbewerbsregeln im Vorwege geprüft wurden und die Verfügbarkeit von Sonderangeboten der Prüfung dahingehend standhält. Ein Vergleich mit dem Ehdl hinkt - hier wird kaum ein Kunde auf 9,99€ bestehen, wenn die Kasse nur 4,99€ kennt für die EAN, das ist der weitaus üblichere Fall. Fehlte jedoch eine 19 beim Einpflegen des Preises, kann sich auch ein Ehdl auf einen Erklärungsirrtum berufen, weil es Cashmere Pullover zu 9 oder gar 4,99 einfach nicht gibt!

     

    Wie auch immer ... du kannst den Vermittler nicht auf das Angebot festnageln, zumindest nicht mit juristischen Mitteln!

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
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    geschrieben 1318632969000

    @sumpfhasin sagte:

    hallo, nun habe ich ja schon allerhand gelesen, was die preisänderungen einer reisebuchung betrifft, da ich das problem nun auch habe. eine richtig eindeutige antwort habe ich nicht gefunden.

    Die Antwort auf deine Frage findest du schon auf Seite 1ff und gegen Ende dieses Threads auch auf den Seiten 12 und 13... mit übrigens immer wieder ungefähren Zeitangaben, Zeiträumen, innerhalb derer der RV den Vertrag wegen Irrtums anfechten kann. ;)

    @sumpfhasin sagte:

    da ... alles noch offen ist kann ich ja jetzt auch nicht weitersuchen.

    Doch ;) , du kannst unverzüglich weitersuchen, da du - wie von vonschmeling und auf den Vorseiten geschrieben - sofort kostenfrei stornieren kannst.

    M. E. wäre dies ratsam, da du vom RV bereits 4 Tage nach der Buchung - und nicht erst nach 4 Wochen - bezügl. des Irrtums informiert wurdest.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • sumpfhasin
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    Beiträge: 19
    geschrieben 1318659168000

    AUSZUG AUS DEN AGB`S

    1. Abschluss des Reisevertrages / Mitreisende Kinder

    1.1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (e-mail, Internet) vorgenommen werden kann, bietet der Kunde xxx den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der von xxx herausgegebenen Leistungsbeschreibungen verbindlich an. Bei elektronischen Buchungen bestätigt xxx den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg gegenüber dem Kunden oder dem Reisevermittler. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so hat der Anmelder für alle vertraglichen Verpflichtungen der in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer einzustehen, sofern er diese durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Für Kinderfestpreise und –ermäßigungen gilt immer das Alter des Kindes bei Antritt der Reise. Soweit ein mitreisendes Kleinkind (Infant) bei der Buchung einer Reise mit Hin- und Rückflug nach dem Hinflug aber vor dem Rückflug das zweite Lebensjahr vollendet, so ist auch aus Sicherheitsgründen (Sitzplatz) in jedem Fall für die komplette Reise eine Buchung als zweijähriges Kind erforderlich.

    1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von xxx zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form und kann gegenüber dem Reisenden oder gegenüber dem Reisevermittler erfolgen. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird xxx dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist xxx nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Reisenden weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

    1.3. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung ab, liegt ein neues Angebot von xxx vor, welches durch den Reisenden auch durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung des Reisepreises oder Antritt der Reise angenommen werden kann.

    4. Leistungs-/Preisanpassungen4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von xxx nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. xxx ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ist die Adresse des Reisenden dem Veranstalter nicht bekannt, so gilt das vermittelnde Reisebüro insofern auch als empfangsbevollmächtigt. xxx wird dem Reisenden im Falle einer erheblichen Änderung eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

     habe in papierform vertrag mit meinem gebuchten preis und sicherungsschein und anzahlung geleistet und den neuen zweiten vertrag. welchen ich ja nicht annehme, logisch, das hatte ich auch alles schon vorher rausgelesen. was ich nicht habe ist ein grund der änderung, ein stornierungsangebot oder ein ausweichsangebot. daher habe ich ja die testbuchungen gemacht, der veranstalter könnte mir ein ähnliches angebot in der preisgestaltung machen, da er diese ja laut inet-seite zum kauf anbietet.

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