Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • Ahotep
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    geschrieben 1368823861000

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    mystern79 schrieb am 17.05.2013 um 16.59 Uhr

    Hilfe!Öger storniert Hotelbuchung Larissa wegen...

    Hallo ihr Lieben,

    habe vor zwei Wochen eine Hotelbuchung über Öger Tours gemacht und die Reiseunterlagen am 09.mai erhalten.

    Heute erhalte ich ein neues Schreiben, dass aufgrund eines Fehlers im System die Buchung storniert wird. 

    Was kann ich machen? Bitte hilfe.

    ist noch jemand von dem Fall betroffen?

  • Ahotep
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    geschrieben 1368823980000

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    vonschmeling:

    Herzlich willkommen im Forum von holidaycheck, @mystern79!

    Was war denn nun das Problem?

    Menschliches Versagen oder Fehler im System? :frowning:

    Beides entbindet den Vertragsgeber nicht von seinen Pflichten bzw. reicht ohne spezifische Angaben zur Sache nicht für einen Erklärungsirrtum (um den es im verlinkten Thread geht).

    Zudem hat der Ablauf nichts mit "unverzüglich" zu tun - ohne Details zu kennen würde ich allerhand Anlass zu Nachfragen sehen ..

  • Ahotep
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    geschrieben 1368824119000

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    mystern79 schrieb:

    Vielen Dank,

    also die Schreiben mir das der genannte Preis durch einen Eingabefehler in das EDV System ein Fehler aufgetreten ist.

    Ich habe soeben nochmal ein Schreiben aufgesetzt.

    ***************************

     Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Erstaunen musste ich heute feststellen, dass Sie mir die Hotelbuchung, die ich bereits vor 2 Wochen getätigt habe und auch bereits die Reiseunterlagen erhalten habe anfechten.

    Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die Anfechtung nicht annehme und auf die Einhaltung des Vertrages bestehe.Zu dem Zeitpunkt der Buchung gab es viele Angebote, u.A. auch das von mir gebuchte Angebot in der Preisklasse, sodass von meiner Seite aus ein Fehler nicht erkennbar war. Für ein 3,5 Sterne Haus war der Preis von 455 Euro angemessen.

    Am 03.05.2013 habe ich die Buchung auf Ihrer Hompage durchgeführt. Dort war der Preis für einen Erwachsenen auf 224 Euro ausgewiesen.Der kleine wurde mit 0 Euro ausgewiesen. Was ja auch meistens üblich ist.Auf der Reisebestätigung wurde der Gesamtpreis durch die drei Reiseteilnehmer ausgewiesen. Zu diesem Zeitpunkt hatte Neckermann Reisen, und GTI die gleiche Anlage zu einem ähnlichen Preis (+/- 20 Euro) angeboten.Da ich aber schon mehrfach mit Öger Tours verreist bin und bis dato immer sehr zufrieden war, wollte ich auch hier wieder meinem Bauchgefühl nachgehen und habe gebucht.Daraufhin habe ich am 03.05.2013 eine Reservierungsbestätigung 58657962 erhalten.

    Am 04.05.2013 habe ich die Rechnung und und die Reisebestätigung erhalten und das Geld das Geld überwiesen.

    Am 08.05.2013 habe ich von Ihrer Finanzbuchhaltung die Information erhalten, dass die Zahlung eingegangen ist.

    Am 09.05.2013 habe ich meine Reisedokumente erhalten.

    Am 13.05.2013 hatte ich nochmal bei Ihren Kundenservice wegen den Reisedokumenten nachgefragt, da ich die E-Mail vom 09.05. nicht gesehen hatte.

    Daraufhin bekam ich vom Kundenservice, die Information, dass die Unterlagen mir bereits vorliegen müssten. Nach Kontrolle meiner E-Mails habe ich die entsprechenden Unterlagen gefunden.

    Heute am 17.05.2013 erhalte ich die Information Ihrerseits, dass es sich hierbei um ein falschen Reisepreis handelt und das Sie sich auf Erklärungsirrtum berufen.Ich würde gerne eine detaillierte Erklärung bzw. Begründung für die Anfechtung wegen Irrtum anfordern. Abgesehen davon, dass ich es als Fristversäumnis sehe, zwei Wochen nach Bestätigung und Versendung der Unterlagen eine Anfechtung anzusetzen.Auch hätte ich erwartet, so wie es sich bei einem Erklärungsirrtum gehört, dass man kein Alternativangebot unterbreitet,im Falle eines falsch eingepflegten Preises muss dieses aber erfolgen.

    Ich hatte bereits mit Ihrem Kundenservice Kontakt und hatte gebeten, dass man mir vielleicht entgegen kommen könnte, da ich bereits am 24.05.2013 in die Türkei fliege und sämtliche Flüge und Transfer zu dieser Anlage gebucht habe.Ich bat um Kulanzangebot, doch leider wurde ich damit abgewiesen, da die Sache bei Anfechtung ist. Auch hier denke ich hat ein Reiseunternehmen wie Öger Tours bestimmt noch eine Spanne und kann mich dennoch zu einer glücklichen Urlauberin machen. Ich habe auch mitbekommen, dass andere Reiseunternehmen dem Kunden entgegen gekommen sind und aus Kulanz den Kunden geholfen hat.

    In der Hoffnung von Ihnen kurzfristig eine positive Rückmeldung erhalte verbleibe ich

     *********************

    Ich habe nur das riesen Problem das ich bereits am 24.05 in die Türkei fliege und ich bis dahin geklärt haben muss, was ich nun am 16.06.

    Ich habe vorhin schonmal nach alternativen geschaut, aber die Kosten sind seit Anfang Mai gestiegen und die Anlagen die als alternative in Frage kommen würden sind ausgebucht.

    Ich habe ja auch schon die Reiseunterlagen da, sollte ich es drauf ankommen lassen und einfach in die Anlage gehen.

    Ich bin so hilflos.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1368827894000

    @mystern79

    ... das haben die dann aber alles etwas spät bemerkt, und die Ausschreibung war auch nicht auffällig günstig (für das Argument "muss man anzweifeln" bedarf es einer sehr deutlichen Unterschreitung üblicher Angebote!).

    Deine Einrede ist leider ein wenig komplex - einfach kommt man schneller zu Antworten, hilft ja nun aber nix mehr.

    :?

    Die maßgeblichen Daten sind jedenfalls benannt und du hast zudem Offenheit gegenüber einem Vergleich signalisiert ... passt also würde ich sagen.

    Warte mal die Antwort ab - ich weiß du hast nen Countdown aber notfalls musst du die Verhandlung eben delegieren.

    Argumente:

    Der Preis war nicht auffallend günstig.

    Die Buchung wurde angenommen und bestätigt und erst erheblich später widerrufen.

    Die Angabe eines Systemfehlers oder menschlichen Versagens an sich reicht nicht aus für eine Entbindung von den vertraglichen Zusicherungen, sofern dies nicht plausibel spezifiziert werden kann.

    Du solltest dem Veranstalter mitteilen, dass du auf Erfüllung bestehst.

    Irrtümer wären weder aus der Ausschreibung noch nach der Bestätigung für dich erkennbar.

    Falls RV aus wichtigen Gründen die Leistung nicht wie zugesichert erbringen kann, muss eine alternative Reise angeboten werden.

    Ansonsten kannst/solltest du alle Ansprüche nutzen, die sich aus §651 zu Reiseverträgen ergeben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mystern79
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    geschrieben 1368828646000

    Vielen Dank für deine Antwort. .. es ist für mich sehr schwierig mit dieser Situation umzugehen zumal ich mal nach alternativen geschaut habe und die deutlich höher liegen als Anfang Mai. 

    Ich hoffe ich habe eine Chance doch noch auf Vertragserfüllung zu pochen.  Ich werde deine Argumente in meiner nächsten Kommunikation mit denen nutzen und hoffe die lenken ein. 

    Ansonsten habe ich echt eine Menge Stornierung und  Umbuchung Aufgabenzu erledigen. 

    Wo könnte ich den eine Frage platzieren, wer vielleicht auch die Anlage gebucht hat.  Ggf über anderen Anbieter. Vielleicht hilft mir das bei meiner Argumentation weiter

  • vonschmeling
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    geschrieben 1368832232000

    Du könntest ggf. im Unterforum Türkei im Thread "was zahlt ihr" recherchieren - ob das die Mühe wert ist?

    Der Angebotspreis war nicht "erkennbar absurd", du hast zudem Beispiele herangezogen in der ersten Einrede - bleib sachlich und informiere dich.

    Hilflos jedenfalls musst du dich nicht fühlen und Öger ist immerhin ein renommierter Veranstalter, dem ein positiver Leumund anliegen sollte ...

    Begründung und neues Angebot sind jedenfallls absolut Pflicht!! :shock1:

    Edit: Hier geht´s zu einem Tool mit dem du evtl. andere User finden kannst, die die Anlage zur selben Zeit gebucht haben.

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  • mystern79
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    geschrieben 1369173833000

    :disappointed: So nun haben wir den Salat.  Ich hatte die Geschäftsführer auch angeschrieben.  Nun habe ich heute eine Rückmeldung erhalten, dass bei der Anlage leider kein Angebot gemacht werden kann.  Ich aber eine alternative angeboten bekommen habe für 1200 Euro.  Die Anlage die ich gebucht habe kostet bei denen regulär 1250 Euro.  Die können da kein Cent runter gehen aber mit für meine nächste Buchung ein Gutschein geben.  Wüsste ich aber das ich nochmal bei denen Buche. 

    Was meint ihr lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten oder lieber lassen.  Ich habe echt eine wut, das geht nicht. 

    Meint die zu mir das der Preis für eine 4.5 Sterneanlage zu günstig sein.  Ich so dass ist doch aber nur 3.5. Meint dir bei uns wird die als 4.5 ausgeschrieben.  Was für ein saftladen. Entschuldigt meine Äußerungen aber ich bin stinksauer

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1369178046000

    @mystern79

    Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast und diese dein Anliegen unterstützt würde ich zu anwaltlicher Hilfe raten - allerdings nicht betreffend akuter Optionen. 

    Der Ausgang dürfte vage sein und die Zeit zur Entscheidung lang - die Einrede mittels eines Juristen ist kein Mittel zur raschen Abhilfe ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mystern79
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    geschrieben 1369214766000

    :( ja da hat man jahrelang eine rechtsschutzversicherung und es passiert nichts. und jetzt wo ich diese gekündigt habe sowas.

    ich werde jetzt die gleiche Anlage bei einem anderen Reiseanbieter buchen, kostet zwar nun mehr, aber bevor ich den ganzen stress mit Transferumbuchung und so weiter habe. Zahle ich lieber drauf.Die nervliche Belastung ist aber schon hart an der Grenze.

    Aber ich habe denen gesagt, dass ich die Anfechtung trotzdem nicht annehme.

    Ich fliege erstmal in Urlaub und genieße die sonne

  • HoKe
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    geschrieben 1371766862000

    Anfechtung wegen Irrtums (§119) ...

    ... und wieder ist es der Reiseveranstalter Öger.

    Hotel Marti La Perla (Türkei) 12 Tage für 1466 Euro für zwei Personen.

    Sehr günstig aber ein Mondpreis war es in meinen Augen nicht.

    Nun will der Reiseveranstalter, trotz Reisebestätigung, Rechnung und bereits erfolger Bezahlung plötzlich -2616 Euro-. Die neue Rechnung lag sogar schon im Briefkasten. Das fand ich schon etwas frech ...

    Habe mit Örgers länger telefoniert, Kundenservice, Rechtsabteilung usw. (teilweise konfuse Antworten)  Ein netter Mitarbeiter gab den Fehler zu und erklärte mir den Sachverhalt, aber der RV steht nicht für seine Fehler ein. Entweder man zahlt den Mehrpreis oder die Reise wird storniert Punkt

    Fazit: In Zukunft ist Vorsicht bei Onlinebuchungen angebracht oder es geht wieder, wie früher, ins Reisebüro und Reiseangebote von Ögers werden ignoriert.

    Rückschritt statt Fortschritt, Misstrauen statt Vertrauen.

    Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli!
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