Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1386071764000

    Der für die zuletzt entfachte Diskussion verantworliche Beitrag von ThomasBirgid wurde nach diesbezüglicher Bitte des Users soeben herausgenommen.

    Damit dürfte sich ein weiterer Austausch von Argumenten hierzu erübrigen.

    Danke dennoch für die Beiträge zu diesem Thema.

  • a.h.bth
    Dabei seit: 1279324800000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1391271636000

    Hallo, Ich brauche dringend Hilfe!

    Der RV hat will die Reise zum dem gebuchten Preis nicht mehr annehmen.

    Ich habe die Bestätigung incl. Sicherungsschein und die Rechnung erhalten, die Anzahlung auch schon geleistet. Die Anzahlung wurde mir auch schon bestätigt.

    Jetzt kommt ein Brief mit folgendem Wortlaut:

    Wir bedauern, dass in der Ihnen übermittelten Reisebestätigung ein falscher Reisepreis zu Gründe liegt.Bei der Berechnung des Preises ist durch einen Eingabefehler in das EDV System ein Fehler aufgetreten. Dadurch ist der RP auf der Bestätigung falsch.Wir Fechten hiermit unsere Erklärung in der RB an. Dies geschieht unverzüglich nachdem wir den Fehler festgestellt haben. Hätten wir den Irrtum, der in der RB zum Ausdruck kommt gekannt, hätten wirIhnen diese so nicht übermittelt. Die Anfechtung führt zur Nichtigkeit des Vertrages in der bestätigten Form. Unser Anfechtungsrecht begründet sich aus 119 BGB. Wir werden daher für Sie keine Reiseleistung zum falschen Preis erbringen. Der korrekte Preis beträgt jetzt 1036€. Ihre Buchung besteht durch Anfechtung nicht mehr.

    Ich muss dazu noch anmerken, dass der RV den Preis schon bei Anfrage geändert hat.

    Das von Ihnen angefragte Angebot ist leider nicht mehr zum ursprünglich angegebenen Preis buchbar, da der Veranstalter eine Preisanpassung vorgenommen hat. Der neue Gesamtpreis liegt nun bei 524,- EUR. Die Flugdaten haben sich zudem ebenso geändert:

    Dieses Angebot habe ich dann angenommen und jetzt der Brief. Was kann ich tun?

    Vielleicht kann mir jemand helfen

    Vielen Dank

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1391280089000

    Es wäre hilfreich, wenn du den Zeitpunkt der Buchung und der Reise angeben würdest.

    Hier scheint es sich allerdings in der Tat (etwa 50% Abweichung) um einen sogenannten Erklärungsirrtum zu handeln.

    Insofern hast du - zumindest auf dem außergerichtlichen Verhandlungswege - nicht wirklich viele Handhaben über eine Kündigung hinaus. Diese wäre selbstverständlich verbunden mit dem Anspruch auf die vollständige Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen.

    Hast du übrigens den Wortlaut der Information original weitergegeben? :frowning:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • a.h.bth
    Dabei seit: 1279324800000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1391285653000

    Überflüssiges Zitat entfernt

    @vonschmeling:

    Hallo,

    Text ist original, Anfrage habe ich am 22.01 gemacht, da wurde der Preis schon mal nach oben aktualisiert, habe diesen dann angenommen. Am 23.01 hat Oeger Tours die Bestätigung incl. Sicherungsschein und Rechnung geschickt. Habe am gleiche Tag noch die Anzahlung gemacht. Am 27.01 hat Oeger Tours die Anzahlung bestätigt. Reisezeitpunkt ist 03.06- 17.6 ab München. Heute habe ich diesen Brief bekommen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1391286904000

    Danke für die ergänzenden Informationen!

    Deine Reise liegt also angemessen lange in der Zukunft, um ggf. rechtswirksam Änderungen vorzunehmen bzw. sich auf einen Erklärungsirrtum bezüglich der preislichen Ausschreibung zu berufen.

    Du kannst somit den Vertrag stornieren und hast Anspruch auf die Erstattung aller bereits geleisteten Zahlungen.

    Einen Anspruch auf die Reise zum angegebenen Preis sehe ich leider nicht.

    Die Erklärung ist so wie zitiert ziemlich peinlich und unprofessionell ... aber das spielt rechtlich natürlich keine Rolle ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • chriwi
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 22480
    geschrieben 1391443600000

    Jetzt brauch ich auch mal die Reiserechtsspezialisten (und sag gleich mal sorry, dass ich nicht alle 32 Seiten plus verlinkte Gesetzestexte gelesen hab):

    Hotel only, gebucht am 20. November bei HC, Veranstalter Thomas Cook

    Reisepreis: 252 Euro

    Heute storniert wg. "technisch bedingtem Preisfehler" seitens des Veranstalters. Der "korrekte" Preis liegt bei 1.012 Euro

    Gibt's irgendeine Frist, bis wann der Preisfehler "entdeckt" werden darf, um eine Stornierung durchzuführen?

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1391452843000

    Die Anfechtung muss "unverzüglich" (nach Entdecken des Irrtums) erfolgen.

    Als unverzüglich wird i.d.R. eine Frist von 2 Wochen betrachtet.

    Seit November ist zwar wundersam viel Zeit für das Ausmachen eines doch eklatanten Fehler, aber vermutlich kann der Veranstalter das plausibel erklären (wobei die Plausibilität im Auge des Betrachters liegen dürfte ...).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • chriwi
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 22480
    geschrieben 1391453394000

    Die werden's erst heute entdeckt haben, und haben "unverzüglich" storniert. ;)

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • Helmchens
    Dabei seit: 1241827200000
    Beiträge: 112
    geschrieben 1391453543000

    Hallo zusammen,

    bei uns das gleiche oder ähnliche Problem: Wir haben auf Holidaycheck eine Woche Türkei das Sunis Kumköy für 672,00 die Woche/Person für Juni bei Öger entdeckt. Meine Frau ging ins Reisebüro und hat am 23.01. gebucht. Die Bestätigung und Rechnung von Öger kam am 24.01. und die Anzahlung wurde geleistet.

    Am 31.01. kam dann das "Standardschreiben" dass die Buchung gem. §119 BGB angefochten wird wegen Eingabefehler etc. blabla. und man uns gerne die Reise für € 850,00 reserviere.

    Ich meine: In den vergangenen Jahren haben wir im gleichen Zeitraum schon immer zu ähnlichen Preisen gebucht - demnach kann von einem offensichtlichen Fehler bzw. zu niedrigen Preis nicht ausgegangen werden. Ich finde das im Grunde schon unglaublich, dass man hier keine Handhabe haben soll.

    Gruß

    Helmut

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1391454323000

    Du hast ja nicht "keine Handhabe" sondern die Möglichkeit das Angebot abzulehnen und ein besseres wahrzunehmen.

    Falls es keines gibt wird das wohl die Anfechtung begründen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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