Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1385588523000

    vonschmeling, kann ich für Nurhotelbuchungen, wie m.E. vom TO  genannt, so nicht bestätigen! Da sind viele Angebote m.M.n. Katalogpreise und haben eine längere Halbwertzeit als Pauschalreisen der Xler, so jedenfalls meine Erfahrungen mit Hotelangeboten auch in Khao Lak, die über mehrere Monate, auch bei Preisabfrage, stabil blieben ;)

  • mkfpa
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    geschrieben 1385588978000

    Bei Nennung des Hotels sollte es, fuer die Forenmitglieder, relativ einfach sein festzustellen ob dafuer ca. Euro 50 oder Euro 100 (pro Zimmer) ein ueblicher Preis ist.

  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1385589559000

    Genau deshalb fragte ich nach genauen Angaben, wobei natürlich auch Reisezeit und Zimmerkategorie zu berücksichtigen sind. ThomasBirgid war ja schon mindestens einmal in Khao Lak und sollte die Preise ein wenig einschätzen können, was mich wiederum zu dem Gedanken bringt, ob ihm bei dem Angebot überhaupt keine Zweifel kamen?!

    Ich hoffe, er meldet sich nochmal...

  • vonschmeling
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    geschrieben 1385589697000

    @doc3366

    Eben oder eben grad deswegen nicht ... bar jeder Erfahrung oder jeden Interesses hatte ich "allgemeine Gewohnheiten" der Branche zu bedenken gegeben.

    Vermutlich wurde in der Tat anstelle des gesamten Preises der pro Person eingepflegt - dahingehend posten wir also ein wenig aneinander vorbei jedoch mit der gleichen Botschaft "Irrtum".

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bernhard707
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    geschrieben 1385590336000

    Nur eine Spekulation... und am eigentlichen Thema vorbei.

    Lt. Bewertung war ThomasBirgid Ende April 2012 für nur ein paar Tage Aufenthalt sehr begeistert vom Aspara Beachfront Resort & Villa in einem Pool Access Room. Er hat seine Rückkehr bereits angekündigt.

    Das Zimmer kostet bei TC in der Low-Season ab 16. April € 719 p.P. für 3 Wochen, in der High Season bis 15.04. nahezu das doppelte.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1385590548000

    @ vs

    Irgendwie komme ich nicht mehr mit...

    Mir ging es darum, daß diese "Eingabefehler"  manchmal viel zu lange im Netz stehen und für mein Empfinden zu spät bemängelt werden, wie hier beim TO nach drei Wochen.

    Dann hatte ich Dein Posting so verstanden, daß es auf die tagesaktuellen Preise abzielte, anders machte es für mich keinen Sinn, denn wenn Du meintest, daß diese Angebote zu lange im Netz stehen, was soll ich denn da berücksichtigen, das hatte ich doch bemängelt :frowning:

    Deshalb wiederum der Hinweis meinerseits, daß die Nurhotelbuchungen schon sehr preisstabil sind und somit irrtümliche Angebote eigentlich einfach zu identifizieren und bearbeiten.

    So, jetzt bist Du wieder dran, mir meinen Denkfehler aufzuzeigen, stehe gerade wirklich auf dem Schlauch, zumindest, was Du mit Deinem ersten Beitrag auf dieser Seite sagen wolltest :?

    Edit: Könnte man mal wenigstens an den Formatierungen arbeiten?! Es nervt, daß man immer alles doppelt schreiben muß, wenn man sich schon die Mühe macht, alles von Hand einzugeben. Bei Smileys geht es ja noch, aber bei Links und Zitaten ist es äusserst anstrengend, den Forenregeln folgen und das Forum übersichtlich halten zu wollen!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1385593227000

    @doc3366

    Dann hatte ich dich wohl falsch verstanden - sowie die Beschwerde bezüglich des Erklärungsirrtums und seiner Grundlage?

    Ungeachtet dessen erscheint mir der Einwand bezüglich eines irrtümlichen Angebots in der Sache soweit rechtens.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1385649242000

    Ich bin noch immer nicht hier

    @'vonschmeling' sagte:

    @doc3366

    Berücksichtige bitte die Dauer von Angeboten - da sind irrtümliche Angaben so oder so "quasi Programm".

    ;)

    hintergestiegen, aber lassen wir es besser gut sein :laughing:

    Was den berechtigten oder unberechtigten Einwand anbelangt, denke ich, daß wir ohne weitere Einlassung des TO`s da keine wirkliche Wertung abgeben können. Aber er hat ja einen Anwalt, der ihm das sicher ausführlich hinterlegen kann ;)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1385662655000

    @doc3366

    Wie sagte ich "bar jeder Erfahrung" (in dieser ganz spezifischen Thematik ;) ) bezog ich mich tatsächlich auf zig Updates und das damit erhöhte Fehlerrisiko.

    Du sagst, dem sei nicht so - dann wird es nicht so sein, denn im Gegensatz zu mir hast du eben Erfahrung.

    Das spielt jedenfalls für die Rechtmäßigkeit, sich wegen eines Schreibfehlers auf einen Erklärungsirrtum zu berufen - keine Rolle.

    Eine explizite Frist gibt´s auch nicht, es muss lediglich "unverzüglich" (also nach Erkennen und ohne schuldhaftes Zögern) gemacht werden.

    Da erscheinen 3 Wochen zwar lang, aber welches Motiv sollte ein Veranstalter haben, x Buchungen zu vergeigen nur weil er die Korrektur versäumt?

    Ich gehe auch deshalb davon aus, dass es bis zur Feststellung der irrtümlichen Ausschreibung und den adäquaten Maßnahmen eben in der Tat so oder so lang gedauert hat - und vermutlich würde das ein Richter auch tun.

    Überdies ist es ein verbreiteter Irrtum, dass der Fehler "augenfällig" sein muss.

    Ich kenne einen Fall, in dem ein Hotel für eine Nacht mit €19 angeboten wurde in einem bestimmten Reisezeitraum; gewöhnlich war ein Preis von mindestens €49 - und so auch für die Dauer einer Woche - runtergerechnet - buchbar zur selben Reisezeit.

    Sodann buchte der Interessent seine Woche Nacht für Nacht für €19 anstatt €49 und erhielt mühelos 7 Buchungsbestätigung mit dem begehrlichen Preis.

    Das war eine durchaus "auffällige" Abweichung, aber vollkommen i.O. ;)

    Selbst wenn eine Reise für € 1.350 anstatt korrekter € 1.530 angeboten wird, kann sich der Veranstalter auf einen Erklärungsirrtum berufen.

    Leider wissen wir nicht, was der Anwalt dem User ThomasBirgid riet (ich hoffe mindesten eine Mäßigung seiner Ausdrucksweise?!), die "Augenscheinlichkeit" des Fehlers jedenfalls spielt keine Rolle bezüglich der Rechtmäßigkeit der Berufung auf einen Erklärungsirrtum.

    Letzlich ist es schade, dass ein Shitstorm in einem hochfrequentierten Reiseforum "billiger" zu sein scheint als möglicherweise ein Prozess mit all seinen Risiken.

    Verlassen würde ich mir aber nicht drauf! :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1385672881000

    Ich sehe ja auch kein wirkliches Motiv beim Veranstalter, aber es wundert mich halt, daß solche Angebote so lange online sind, es wurde ja hier sogar schon erwähnt, daß Angebote noch online waren, als sie schon als Erklärungsirrtum bemängelt wurden :shock1: Und insofern wundere ich mich, daß halt auch angeblich offensichtliche Fehler=Schnäppchen relativ lange buchbar sind, denn Schnäppchenjäger finden sowas doch bestimmt schnell und dann sollte doch auch beim Veranstalter zeitnah ein Fehler auffallen und bereinigt werden.

    Daß es durchaus solche Fehler gibt, würde ich nie bezweifeln und auch dieses Gesetz erachte ich als absolut sinnvoll, wenn natürlich auch mal wieder so eine auslegbare "unverzüglich"-Einschränkung einem potentiell Reisewilligem 3 Tage vor Abflug ordentlich "nicht unverzüglich" erscheinen könnte.

    Was das Verhalten des TO hier angeht, sind wir 100% auf einer Wellenlänge, wenig aussagekräftiger und mehr als unsachlicher Frustabbau gepaart mit einem "einmal und nie wieder Posting", was aber leider bedeutet, daß auf Nachfragen keine Stellung bezogen wird, man denke sich seinen Teil :?

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