Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1391506961000

    @mam62

    Beispielsweise, wenn er mundartbedingt das Ziel (fernmündlich) falsch angibt - und statt wie gewünscht nach Porto nach Bordeaux gebucht wird ...

    ;)

    Im Übrigen stimme ich deiner Einschätzung zu - hier im Unterforum hat eine Urlauberin über die gütliche Einigung mit einem Veranstalter berichtet, bei der die Reise immerhin um über 100€ falsch ausgeschrieben war. Man kam ihr entgegen und beließ es beim Preis.

    Verhandeln ist also besser als Rumpoltern. :?

    Prinzipiell geht es hier um den rechtlichen Anspruch auf ein Angebot zum falschen Preis - ein solcher besteht nun mal eben nicht. Zudem handelt es sich nicht um (nachträgliche) Reduzierungen oder Anhebungen sondern um grundsätzlich irrtümliche Preisangaben - das sind verschiedene Sachverhalte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Herodots
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    gesperrt
    geschrieben 1391507697000

    rumsstein:

    Jeder will natürlich zwei Fernseher hintereinander kaufen - das leuchtet ein :laughing:

    Es soll welche geben, die haben in mehreren Räumen ein TV- Gerät. Wenn das Gerät gut ist, warum nicht. ;)

    Genau so gibt es Leute, die fahren eventuell einmal mehr in Urlaub, wenn es sich dabei um ein Angebot handelt.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1391507966000

    Und die Reise hat man auch gebucht, weil der Preis ok schien, warum sollte der Veranstalter bei einer späteren Preissenkung was nachlassen?

    Das einzige was hier hinkt ist die Einstellung, dass ein Preisirrtum seitens des Veranstalters irgendetwas mit einer Preissenkung nach erfolgter Buchung zu tun hätte....

  • Kourion
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    geschrieben 1391508529000

    @vs und @Mam

    Natürlich hat nachträglicher Preisnachlass nichts mit dem Threadthema zu tun.

    Ich hab's nur erwähnt, da @ Herodots die Frage allgemein (gibt ein RV auch mal was zurück) in den Raum gestellt hat.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Herodots
    Dabei seit: 1384732800000
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    gesperrt
    geschrieben 1391508683000

    Mam62:

    Und die Reise hat man auch gebucht, weil der Preis ok schien

    Bei dem Beispiel, auf das ICH MICH bezog scheinbar nicht.

    Wir haben auf Holidaycheck eine Woche Türkei das Sunis Kumköy für 672,00 die Woche/Person für Juni bei Öger entdeckt. Meine Frau ging ins Reisebüro und hat am 23.01. gebucht. Die Bestätigung und Rechnung von Öger kam am 24.01. und die Anzahlung wurde geleistet.

    Am 31.01. kam dann das "Standardschreiben" dass die Buchung gem. §119 BGB angefochten wird wegen Eingabefehler etc. blabla. und man uns gerne die Reise für € 850,00 reserviere.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1391509239000

    Der VA bemerkt, dass er sich im Preis geirrt hat, so ist seine erste Willenserklärung hinfällig und weil die beiden Willenserklärungen nicht mehr übereinstimmen, ist der Vertrag gar nicht entstanden. Ob der Urlauber jetzt zu dem höheren Preis buchen will, bleibt ihm ja überlassen.

    Wenn Du Dein Auto verkaufst und irrtümlich in der Anzeige den falschen Preis wegen eines verrutschten Kommas erscheint, kann Dich auch keiner zwingen, zu diesem Preis zu verkaufen, selbst wenn der potentielle Käufer schon vor  Deiner Tür steht und nach der Besichtigung bereits "kauf ich" gesagt hat,.

    Und Dein Fernseherbeispiel hat damit immer noch nix zu tun....

  • vonschmeling
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    geschrieben 1391510215000

    Genau so verhält es sich und sind die Alternativen Verzicht oder Latzen.

    @Kourion

    Ich hab dein Motiv wohl verstanden, der ein oder andere User aber scheinbar nicht - daher mein Hinweis zur Sache.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Herodots
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    geschrieben 1391510376000

    @Mam62, das Fernsehbeispiel kam von Dir, schon vergessen. ;)

    Der VA ... Du redest wie VS - bist Du mit Ihr verwandt.  :frowning:

    Ich klinke mich lieber wieder aus, bevor Eure ganzen Freunde kommen und die Geschichte wiedermal in eine Richtung läuft, auf die immer mehr Leute verzichten.  :p

  • curiosus
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    geschrieben 1391510793000

    ...oh, wird mal wieder Feuer gelegt? :shock1:

    Herodots, lies Dir bitte noch einmal die Forenregeln/Netiquette hier durch und vor allem: Halte Dich an diese!

    Persönliche Kommentierungen und Provokationen haben im Forum nichts zu suchen!

  • Mam62
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    geschrieben 1391511095000

    Wie würdest Du denn einen Veranstalter abkürzen? VE heißt Verpackungseinheit, VT so beginnen manche Fahrzeuge bei der Bahn!

    Ja, den Fernseher hab ich gebracht, aber da ging es ja um eine Rückerstattung, nicht um den völlig anderen Fall eines Erklärungsirrtums. Den ja auch der Verbraucher gegebenenfalls einwenden könnte, allerdings halt im gleichen engen Rahmen wie der VA.

    Mit VS bin ich nicht verwandt, aber wenn dem so wäre, fühlte ich mich gut, Dich ginge es immer noch einen feuchten Schxxxßdreck an.....

    Die Richtung in die es geht?  Der einzige der hier immer etwas in eine bestimmte Richtung behauptet, warst doch Du!

    Oder soll man jetzt falsche Behauptungen aufstellen, damit die Empörer und Aufreger sich besser fühlen? Dafür ist ein Reiseforum halt doch nicht so ganz das richtige, da wäre vielleicht das "Rächer der Enterbten und Betrogenen Ausheul Forum" besser, ob es aber sinnvolle Hilfe und Information bieten kann, bezweifle ich ganz stark...

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