Beispielsweise, wenn er mundartbedingt das Ziel (fernmündlich) falsch angibt - und statt wie gewünscht nach Porto nach Bordeaux gebucht wird ...
Im Übrigen stimme ich deiner Einschätzung zu - hier im Unterforum hat eine Urlauberin über die gütliche Einigung mit einem Veranstalter berichtet, bei der die Reise immerhin um über 100€ falsch ausgeschrieben war. Man kam ihr entgegen und beließ es beim Preis.
Verhandeln ist also besser als Rumpoltern.
Prinzipiell geht es hier um den rechtlichen Anspruch auf ein Angebot zum falschen Preis - ein solcher besteht nun mal eben nicht. Zudem handelt es sich nicht um (nachträgliche) Reduzierungen oder Anhebungen sondern um grundsätzlich irrtümliche Preisangaben - das sind verschiedene Sachverhalte.