"Ein Versehen oder ein unerwarteter, begründeter Preisaufschlag darf max. 10% betragen für die offerierte Reise oder das entsprechende Objekt.
Ist die Erhöhung höher, können Sie ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten".
sagt der Ombudsmann!
Er sagt nicht "Die Reise muss zum irrtümlichen Angebotspreis verkauft werden".
Er sagt vielmehr "Falls der korrigierte Preis dir nicht gefällt, musst nicht für den Vertrag einstehen und kannst deinerseits vom Angebot zurücktreten".
Insofern ist einigermaßen logisch, dass der Veranstalter durch deine "Begründung" keineswegs veranlasst war, dir den geringeren Preis anzubieten - auch wenn du das gerne so sehen möchtest.
Anderern Mut machen zu wollen ist edelmütig, allerdings sollte es im Rahmen eines Forum ebenso rechtschaffen sein, einen irrtümlich behaupteten Anspruch ("NUR auf Grund der Gesetzesartikel" wie du schreibst) von einer reinen Kulanz zu unterscheiden.
Schlafwandlerisch wird sonst womöglich der nächste User, der sich des Zitates bedient genau das erhalten, was der Ombudsmann tatsächlich optiert:
Die Gelegenheit zum kostenlosen Rücktritt vom Vertrag - nebst einem langen Blick mit dem Ofenrohr ins Gebirge!