Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1407855391000

    Wohl kaum, denn das BGB gibt genau das Gegenteil dessen her, was du anstrebst:

    Nämlich die Rechtfertigung, sich auf einen Irrtum zu berufen und das Gewünschte eben nicht zum irrtümlich genannten Preis abgeben zu müssen.

    Insbesondere bei den vielen verschiedenen Bezeichungen für Zimmerkategorien ist ein solcher Irrtum überaus verzeihlich, und du wirst kein Glück haben mit dem Bestehen auf das Angebot der Suite zum Zimmerpreis.

    Bedaure ... :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1407888164000

    @Morano88

    Kleiner Tipp, in Foren wie diesem ist das Du die uebliche Umgangsform. und wie vonschmeling bereits geschrieben hat, hast du schlechte Karten. Allerdings hast du auch keine Verpflichtung zum korrigierten Preis zu buchen.

  • Morano88
    Dabei seit: 1282953600000
    Beiträge: 72
    geschrieben 1408030814000

    Vielen Dank für Eure Beiträge. Nun kann ich Euch hier eine erfreuliche Meldung machen. Habe einen Text im Ombussmann gefunden, der sagt, Offerten sind verbindlich und müssen so gegeben werden, dürfen aber einen Zuschlag von max. 10% machen.

    Nun habe ich den Reiseveranstalter informiert über diese Aussage vom Obdusmann und siehe da, nun konnten wir die Reise zum ursprüglich offerierten Preis (plus 10%) buchen. Dies ist für uns eine Erpsarnis von EUR 1'000.--

    Also hatte ich doch gute Karten und nicht schlechte.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1408048931000

    @morano

    Zuerst mal meinen Glückwunsch. ;)

    Dann würde ich dich bitten, die Fundstelle mit der Aussage des Ombudsmannes hier zu verlinken oder zu zitieren und zudem den Hinweis anbringen, dass Angebote (in einem bestimmten Rahmen!) zwar verbindlich sind, nicht jedoch wenn sie schwerwiegende Fehler oder inhaltliche Irrtümer enthalten.

    Die Aussage eines Ombudsmannes hebt auf gar keinen Fall Artikel des BGB auf, somit sind Zweifel an der Präzision deiner soweit getroffenen Aussage statthaft.

    Möglicherweise betrifft deine Causa auch nicht in Deutschland übliche Verfahrensabläufe?

    Beispielsweise hat der Ombudsmann im Schweizer Recht zu Reisen eine andere Position als in Deutschland, wo Ombutsleute insbesondere zur Schlichtung von Pauschalreisefragen eher nicht sehr verbreitet sind.

    Wie dem auch sei - wer heilt hat Recht! - nur möchte ich nicht, dass hier falsche Vorstellungen von der Benutzung mediatorischer Mittel entstehen und der Eindruck, man könne mit Zuhilfenahme eines im Internet gefundenen Zitats eine abweichende Rechtslage schaffen?!

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Morano88
    Dabei seit: 1282953600000
    Beiträge: 72
    geschrieben 1408704328000

    Danke :-) manchmal hat man auch Glück im Leben. Nein Spass beiseite. Ich möchte hier überhaupt nichts sagen was nicht so ist.

    Ich habe diesen Gesetztesartikel vom Deutschen Tourismusverband e.V. erhalten, weil ich da nach Hilfe gefragt habe. Dieser sagt aus, dass schriftlich offerierte Offerten verbindlich sind. Der Ombusmann sagt: " In derTat ist eine Offerte verbindlich. Ein Versehen oder in unerwarteter, begründeter Preisaufschlag darf max. 10% betragen für die offerierte Reise oder das entsprechende Objekt. Ist die Erhöhung höher, können Sie ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten".

    Ich denke, dass es auch hier auf die Reiseagentur ankommt. Ich habe dies so kommuniziert und einen Vorschlag verlangt, sie sind mir entsprechend entgegengekommen.

    Und liebe Frau vonschmelig, ich bin nicht vom hinterm Berg, ich weiss sehr wohl, dass sich die Gesetze in der Schweiz von denen in Deutschland unterscheiden. Deshalb habe ich ja auch in Deutschland um Hilfe angefragt. Aber auch in Deutschland gibt es Gesetze. Und ich zitiere hier sicherlich nicht "irgendwelche im Internet gefundene Zitate".

    Ich möchte einfach allen hier etwas Mut machen, sich nicht immer alles bieten zu lassen und sich zu wehren. Dies muss allerdings höflich, sachlich und mit Fakten hinterlegt sein. Dann sehe ich darin absolut kein Problem. Denn Frau vonschmeling hat ja von Anfang an gleich Kategorisch gesagt, keine Chance. Dem ist nicht so.

    Versucht es doch einfach.

  • Sokrates
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    geschrieben 1408705858000

    Ja, ja, das Juristendeutsch!

    Die von Dir zitierte Textpassage sagt nichts anderes aus, als von schmelings Posting, nämlich das der Anbieter nicht verpflichtet ist, die Reise zu dem irrtümlich angebotenen Preis zu verkaufen. ;)

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • vonschmeling
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    Beiträge: 58805
    geschrieben 1408727189000

    Genau genommen schrieb sie:

    vonschmeling:

    Wohl kaum, denn das BGB gibt genau das Gegenteil dessen her, was du anstrebst:

    Nämlich die Rechtfertigung, sich auf einen Irrtum zu berufen und das Gewünschte eben nicht zum irrtümlich genannten Preis abgeben zu müssen.

    ... und du wirst kein Glück haben mit dem Bestehen auf das Angebot der Suite zum Zimmerpreis.

    Bedaure ...

     ... und du hast Glück gehabt, nicht mehr und nicht weniger.

    Das kann man aus dem jetzt vollständigen Zitat unschwer erlesen, denn der Ombutsmann sagt nichts anderes als auch schon die Frau von Schmeling gesagt hat. Jedenfalls war das Zitat gewiss nicht entscheidend für die Kulanz - und genau das möchtest du glauben machen.

    Außerdem hat es nichts mit "von hinterm dem Berg" zu tun, wenn ich mich höflich erkundige, in welcher juristischen Sphäre sich deine Causa zugetragen hat.

    Deine schnippische Note kannst du dir also gerne klemmen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Morano88
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    Beiträge: 72
    geschrieben 1408973897000

    Ehmm Frau vonschmeling wie war doch das mit den Forenregeln und den Nettigkeiten: Gelten für Dich wohl auch oder nicht?

    Es war überhaupt nicht schnippisch. Aber so wie es auch aus anderen Beiträgen hervorgeht wollt Ihr einfach immer und in jedem Fall Recht haben. Und das habt Ihr nicht. Ganz einfach.

    Ob Glück oder nicht, egal, der Reiseveranstalter hat mir geschrieben, dass er aufgrund der Tatsache und den mitgeschickten gesetztlichen Artikel mir die Reise auch so gibt. Also war es NUR aufgrund der gesendeten Gesetztesartikel.

    Aber mir ist das so was von egal! Für mich ist es positiv und dies wollte ich den anderen sagen, wie ich auch geschrieben habe, man soll den Mut haben, es zu probieren und siehe mein Wortlaut... es muss mit Fakten hinterlegt sein. Und das war es. PUNKT.

    Möchte hier auch nicht weitere Belehrungen und Besserwisserein von Euch hören. Finde das sowieso nicht korrekt, denn für was ist denn dieses Forum. Dass man sich austauschen kann oder? Also, nichts anderes habe ich getan. Meine Erfahrungen hier reingeschrieben und promt wird man kritisiert, belehrt etc... das gehört meiner Meinung nach nicht in ein Forum. Und somit ist das Thema für mich beendet.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1408990357000

    "Ein Versehen oder ein unerwarteter, begründeter Preisaufschlag darf max. 10% betragen für die offerierte Reise oder das entsprechende Objekt.

    Ist die Erhöhung höher, können Sie ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten".

    sagt der Ombudsmann!

    Er sagt nicht "Die Reise muss zum irrtümlichen Angebotspreis verkauft werden". 

    Er sagt vielmehr "Falls der korrigierte Preis dir nicht gefällt, musst nicht für den Vertrag einstehen und kannst deinerseits vom Angebot zurücktreten".

    Insofern ist einigermaßen logisch, dass der Veranstalter durch deine "Begründung" keineswegs veranlasst war, dir den geringeren Preis anzubieten - auch wenn du das gerne so sehen möchtest.

    Anderern Mut machen zu wollen ist edelmütig, allerdings sollte es im Rahmen eines  Forum ebenso rechtschaffen sein, einen irrtümlich behaupteten Anspruch ("NUR auf Grund der Gesetzesartikel" wie du schreibst) von einer reinen Kulanz zu unterscheiden.

    Schlafwandlerisch wird sonst womöglich der nächste User, der sich des Zitates bedient genau das erhalten, was der Ombudsmann tatsächlich optiert:

    Die Gelegenheit zum kostenlosen Rücktritt vom Vertrag - nebst einem langen Blick mit dem Ofenrohr ins Gebirge!

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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