Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1459879296000

    Ja, prinzipiell können die das, sie berufen sich nämlich auf einen sogenannten Erklärungsirrtum. Dieser Methode kann man sich bedienen, wenn man ein Angebot unterbreitet, welches man so gar nicht unterbreiten wollte.

    Übrigens darfst du diese Möglichkeit auch nutzen:

    Nehmen wir an, du schreibst in einem Gebrauchtwagenportal ein Auto versehentlich für 1000 anstatt für 10 000€ aus, ein Interessent schlägt sofort zu und sein Kauf wird automatisch bestätigt. Selbstverständlich bist du jedoch nicht bereit, das Auto zu diesem irrtümlich angegebenen Preis tatsächlich zu veräußern und berufst dich auf einen Erklärungsirrtum (das sind häufig schlichte Tippfehler bei der Angebotserstellung). Sodann wird der Vertrag nichtig; Erlangtes muss natürlich erstattet werden.

    Genau dieses Recht zur Korrektur eines irrtümlich abgegebenen Angebotes hat ein Vermittler oder Veranstalter von Reiseleistungen auch - du bist also nicht benachteiligt.

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  • syncro1982
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    geschrieben 1459886056000

    vonschmeling:

    Danke, aber ich habe dann über eine andere Seite den gleichen Flug etwas Billiger gebucht. Zumal ich von Ihnen eine Bestätigung und Rechnung bekommen habe. 

    Und Per Email haben Sie es in der Nacht übers Wochenende storniert. 

    Beitrag editiert, Zitat gelöscht.

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    das reicht aus, danke.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1459887066000

    @syncro 1982

    Das ändert nichts an der grundsätzlichen Rechtslage.

    Du hast zudem eine Mitwirkungspflicht bei der Schadensbegrenzung und solltest also ohnehin engmaschig und eigenmächtig die Buchungsdaten überprüfen.

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  • mkfpa
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    geschrieben 1459906657000

    Hallo vs

    Kannst du mir bitte erklaeren warum der Vermittler, wegen Erklaerungsirrtum, aus dem Vertrag kommt wenn der gleiche Flug bei anderen Anbietern sogar noch guenstiger Angeboten wird, Wo bitte soll da der Fehler sein :frowning:

    Wo bitte soll da der Erklaerungsirrtum sein ?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1459908450000

    Der erklärte Irrtum des Einen hat nicht das Mindeste mit der Preisgestaltung eines Anderen zu tun.

    XY wollte den Flug gar nicht für €260 anbieten, Punkt.

    Weshalb und wie plausibel braucht er keineswegs darzustellen.

    Ebensowenig braucht es syncro zu jucken, ob jemand beispielhaft dasselbe Fahrzeug für €1050 zu veräußern bereit ist ... es gibt vom Grunde her also keine ungleiche Behandlung sondern nur den Widerspruch zu einem irgendwie irrtümlichen unterbreiteten Angebot.

    Das BGB schreibt einem Anbieter schlicht nicht vor, seinen Irrtum zu plausibilisieren.

    Im Biergarten der Träume würde man sagen "Ich möchte diesen Teppich nicht verkaufen" - und bekäme ein alkfreies Weißbier dazu serviert.

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  • mkfpa
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    geschrieben 1459940612000

    Wow, bedeutet also ich kann jeden beliebigen Vertrag unterschreiben und, wenn ich was besseres finde, ihn zeitnah problemlos wegen Erklärungsirrtum widerrufen. Denn, wie du schreibst, brauche ich dafür ja keinen Grund oder Plausibilität zu liefern.

    Gefällt mir ausgesprochen gut.

  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1459959642000

    @mkfpa 

    Als Anbieter im Prinzip ja - als Käufer nein.

    LG 

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1459972472000

    Eben, Sokrates - genau da liegt die Erbse im Maisfeld:

    Die Abgabe eines Angebotes ist grundsätzlich stärker risikobehaftet hinsichtlich irrtümlicher Angaben als die Annahme. Selbstverständlich muss im Streitfall plausibilisiert werden, nur darum ging es ja (noch?) nicht.

    Ich nehme an mkfpa wollte schlichterdings provozieren.

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  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1459977000000

    Hmmm, wie ist es denn dann bei der Buchung einer Pauschalreise, denn da gibt doch auch der Reisewillige erstmal ein Angebot ab und müßte sich somit auf einen Erklärungsirrtum berufen können, oder habe ich da einen Denkfehler?

    Ich will nicht provozieren, kam mir gerade nur in den Sinn und bin gerne bereit, aufgeklärt zu werden! :D

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1459977836000

    Gibt der Reisewillige ein pauschales Suchangebot ab oder doch eher eines für ein bestimmtes Arrangement?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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