Natürlich für ein bestimmtes Arrangement, aber wenn sich ein anderer Anbieter auf einen Erklärungsirrtum wegen Tippfehlers berufen kann, wieso kann das der Reisewillige nicht wegen Lesefehlers. Und weiter gedacht, wieso kann ein Pauschalreiseanbieter sich überhaupt auf einen Erklärungsirrtum berufen, wenn er eigentlich doch gar nicht der Anbieter ist, sondern ein Angebot annimmt?
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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geschrieben 1459978188000
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geschrieben 1459978598000
"Lesefehler" (!?) werden im BGB noch nicht berücksichtigt.
Vermutlich eine Frage der Zeit bis es soweit ist ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1459979359000
Ok, dann wäre das schonmal erledigt, bliebe nur die Sache, daß der Pauschalreiseanbieter eigentlich kein Anbieter ist, sondern er ein Angebot des Reisewilligen annimmt. So wird jedenfalls oft argumentiert, wenn es darum geht, daß vom Reisewilligen verbindliche Buchungsanfragen abschlägig beantwortet werden und macht das in diesem Kontext für mich dann nicht viel Sinn.
Entweder ist die Argumentation, daß Angebote risikobehafteter sind und man sich deshalb auf Erklärungsirrtum berufen kann nicht richtig, oder daß der Reisewillige das Angebot unterbreitet.
Ganz ehrlich, ich will es nur verstehen, da es für mich ganz klar im Widerspruch steht.
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geschrieben 1459980787000
Wie begründest du denn eine solche Abhängigkeit?
Der Anbieter optiert die Annahme, prüft sie im Hinblick auf sein Angebot und stellt ggf. einen Irrtum fest. Ergo widerruft er das Angebot und unterbreitet evtl. ein neues.
(Hier scheinbar ein Ticket für 560 anstatt 260€ )
Somit lehnt er das Kaufangebot ab.
Wo steckt deiner Ansicht nach das Problem???
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1459981915000
Daß der Veranstalter je nachdem als Anbieter oder Annehmer argumentiert, je nachdem wie es gerade gebraucht wird und bzgl. eines Erklärungsirrtums eindeutig besser gestellt ist als sein Vertragspartner!
Nenn mich doc maier , aber für mich müßte zumindest eine gewisse Plausibilität gegeben sein, warum man sich auf einen Erklärungsirrtum beruft, sonst sind keine Verträge das Papier oder den Tastendruck wert...
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geschrieben 1460028410000
Plausibel ist: ein Ticket für 560€ nicht für 260 verkaufen zu wollen, auch wenn andere es zu diesem Preis anbieten.
Natürlich muss ggf. begründet werden und kann man sich nicht willkürlich des Mittels bedienen. Wie plausibel allerdings die Begründung in den Augen der Betroffenen ist, dürfte sehr subjektiv sein. Gern genommen wird "der Systemfehler" - eine Auskunft, mit welcher ich mich nicht zufrieden geben würde, auch wenn ein solcher - irgendwie!? - ursächlich war.
Bei Reisen sind´s jedoch überwiegend grotesk günstige Preise, die sich als irrtümliches Angebot erweisen. Letztlich kann man bei nicht so starken Abweichungen immer noch verhandeln, ich kenne da einige Erfolgsmeldungen.
Und ja - objektiv ist der Anbieter rechtlich besser gestellt, das bestreite ich keineswegs.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1460029711000
So kommen wir zusammen und ich von der Nickerweiterung hoffentlich schnell wieder runter
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geschrieben 1460054185000
Geht doch ...
Ein Einwand trotzdem zu deiner Bemerkung, der Abieter könne sich die Rolle aussuchen:
Das stimmt so nicht ganz. Immerhin lehnt er die Erfüllung eines Angebotes ab, welches er so wie der Kunde es dann begehrt gar nicht machen wollte, er also im Irrtum war.
Er erkennt den Irrtum, erklärt ihn als einen solchen und teilt mit, dass die Bedingungen falsch dargestellt waren. Dann macht er seinerseits dem Interessenten ein Gegenangebot mit korrigierten Bedingungen und gibt Gelegenheit es zu prüfen.
Diese Abläufe sind ehern, da kann sich keiner aussuchen welche Variante am besten zur Durchsetzung seines Begehrs passt - weshalb ich deinen Einwand auch nicht sogleich verstanden habe ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1460057709000
Nee, das sehe ich jetzt wieder anders
Zuerst nimmt er ja das Angebot an, welches der Reisewillige ihm unterbreitet und erkennt dann teilweise erst einiges später, daß er dieses Angebot so doch nicht annehmen wollte, auch wenn es eigentlich von ihm kam. Wäre man jetzt bösartig, könnte man ihm unterstellen, das Angebot seinerseits nicht gut genug geprüft zu haben.
Wenn ich jetzt privat mein Auot verkaufe, erstelle ich ja das Angebot, der Käufer prüft dieses und nimmt an. Dann kann ja auch nur ich den Erklärungsirrtum berufen und nicht der Käufer.
Mir ist klar, daß die Reisebranche da, größtenteils auch zu Recht, etwas anders gelagert ist, aber in diesem Punkt sehe ich eine erhebliche Diskrepanz, die halt durch diese Art des Vertragsschlusses durch "indirektes" Vertragsangebot zustandekommt.
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geschrieben 1460061435000
Nope! Er nimmt das Angebot des Reisewilligen nicht an doc, er bestätigt zunächst nur den Erhalt der Annahme seines Angebots durch denselben.
Das ist leider Federlesen aber der springende Punkt.
Nun erweist sich sein Angebot allerdings als fehlerbehaftet und er zieht es deswegen zurück. Seine Position bleibt dennoch unabänderlich die des Anbieters und wird mitnichten zu der des Annehmenden.
(geschmeidige Übereinkünfte und Biddingprozesse mal ausgenommen!)
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.