Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • Türkeifliegender
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    gesperrt
    geschrieben 1470933021000

    @sokrates,

    natürlich haben die Änderungen der Namen mit dem Kaufvertrag zu tun, da sie ja Teil meines "Erklärungsirrtums" sind.

    Ich denke, dass Wir Beide gerade Demostrieren warum Rechtsanwälte und Gerichte Ihre Daseinsberechtigung haben. Leider

    Es wird meiner Meinung nach viel zu viel wegen Kleinigkeiten gestritten Bzw. es werden immerwieder Sachverhalte Bestritten nur weil Geld gespart werden soll.

    Nun Hoffe ich, dass wenigsten Wir Beide nur Theoretisch hier streiten ;)

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1470933589000

    Nur damit hier keine Missverständnisse entstehen - eine erfolgreiche Anfechtung hat keineswegs eine kostenlose Rückgängigmachung des Vertrages zur Folge.

    Vielmehr postuliert § 122 BGB eine Schadenersatzpflicht des Anfechtenden!

    § 122

    Schadensersatzpflicht des Anfechtenden

    (1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.

    (2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1470933887000

    Nein, haben Sie nicht - jedenfalls nicht im Sinne des §119 BGB.

    Einen falschen Namen zu tippen ist kein Erklärungsirrtum, das ist ein simpler Flüchtigkeitsfehler für dessen Korrektur du einstehen musst.

    Nicht jeder Schreibefehler kann zur Entbindung von vertraglichen Pflichten herangezogen werden, er muss wesentlich für den Vertrag an sich sein. Dies trifft beispielsweise und weit überwiegend für den Preis der Sache zu, über den man sich einig sein muss.

    Kommt nun L&T auf die glorreiche Idee, dich zur Vertragserfüllung auch für 2100€ verpflichten zu wollen, kannst du dich hingegen auf einen Erklärungsirrtum berufen, i.e. für diesen Preis hättest du keine Willenserklärung abgegeben, weshalb du von der Erfüllung deinerseits zu entbinden bist.

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  • Sokrates
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    geschrieben 1470934736000

    Türkeifliegender

    Aber natürlich ist dieses nur eine Meinungsäusserung eines in Reiserechtsfragen Unbelasteten.

    Wir streiten uns doch nicht, wir unterhalten uns nur über einen Kaufvertrag und wie er zustande kommt.

    Der Käufer, ich nenne ihn mal "K", interessiert sich für die Sache "S" und geht zum Verkäufer "V". Der erklärt sich bereit, K die Sache S zum Preis von P zu verkaufen. K sagt dazu "Ja, ich kaufe von Dir, V die Sache S zum Preis von P", V bestätigt, K zahlt, nimmt S und geht. Der Kaufvertrag ist zustande gekommen und dabei ist es unerheblich, ob  nun K Möller, Mäller, Sokrates oder Axel Schweiss heisst! ;)

    Probleme, die durch den Namen oder anderswie nach dem Kauf entstehen - S ist z.B. ein Auto und K hat keinen Führerschein und will anfechten, weil er den Wagen nicht fahren darf - haben mit dem Kaufvertrag nichts zu tun.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • Türkeifliegender
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    geschrieben 1470937223000

    @Sokrates,

    Dein Beispiel mag ja noch gerade o.K. sein, nur bei einer Reise, die z.B. einen Flug Beinhaltet, ist die korrekte Angabe des Namens derart Wichtig, dass es passieren kann, dass der Kunde es riskiert nicht Mitgenommen zu werden wenn der Name nicht stimmt.

    Somit ein wichtiger Bestandteil des Vertrages. ;)

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • Sonnenfan04
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    geschrieben 1470937941000

    Möchte nun auch mal meinen Senf dazugeben.

    Schlüssig für mich wäre wenn bei falscher Eingabe des Namens insoweit ein Erkärumsirrtum

    bestehen würde dass dieser dann ohne Kosten geändert werden könnte ohne ein Recht auf kostenloses Storno.

    Ich kann Türkeifliegender gut verstehen weil ja vom Ablauf her handelt es sich beide Male falscher Preis/falscher Name um einen Eingabefehler nur Gesetze sind halt nicht immer logisch zumindest nicht für juristische Laien.

    Es ist einfacher ein Atom zu spalten, als ein menschliches Vorurteil ( Albert Einstein )
  • Türkeifliegender
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    geschrieben 1470938461000

    @Sonnenfan04,

    Du kommst der Sache schon ganz Nahe um nicht zu sagen perfekt. ;)

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • charli1
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    geschrieben 1470940876000

    @vonschmeling--die sache ist so.

    Habe ein Super-Hotel gebucht.Nur Hotel. Der Preis für den ich gebucht habe ist lächerlich gegenüber normalem Preis.

    Habe vor 3 monaten Reisebestätigung bekommen und bis nun abgewartet das Storniert wird.Nichts. In 20 tagen sollten wir normal fliegen,aber habe Angst das wir im Hotel ankommen und müßte eventuell das 8 fache bezahlen.

    Habe gehört das 21 tage vor Abreise der Veranstalter wegen Preisirrtum´s nicht mehr Stornieren kann.

    Aber , man liest solches und solches , weiß nicht was ich machen soll.

    Flug und Mietwagen buchen und alles auf mich zukommen lassen??

    Eventuell noch ein oder mehrere Unterkünfte aufschreiben damit man wenigstens ne Unterkunft hat??

  • vonschmeling
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    geschrieben 1470947150000

    @charli

    Ich nehme an, du hast das Hotel über einen Veranstalter gebucht? Folglich wäre dieser dein Vertragspartner, nicht das Hotel. Damit obliegt es dann eben auch dem Veranstalter, dein Hotel für dich zu reservieren und zu bezahlen.

    Tut er dies ohne zu bemerken, dass er ganz schön drauflegt bei der Sache so ist das sein Problem. Zudem muss eine Anfechtung unverzüglich geschehen, das ist nach 3 Monaten kaum mehr zu plausibilisieren. Soweit ich es aus deinem Vortrag erkennen kann ist das Risiko, jetzt noch eine Anfechtung zu erhalten ziemlich gering.

    Nachforderungen oder die Verweigerung einer Beherbergung sind ebenfalls unwahrscheinlich.

    Wie sollte dies begründet werden? Du bist im Besitz eines gültigen Vertrages, diesen gilt es zu erfüllen.

    Kleiner Tipp: Kontaktiere das Hotel und frage, ob eine ordentliche Buchung für euch vorliegt.

    Ist das der Fall minimieren sich deine Risiken um ein Weiteres, und du hast wahrscheinlich einfach unverschämtes Glück gehabt.

    Happy holidays! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1470959518000

    burton_:

    Nur damit hier keine Missverständnisse entstehen - eine erfolgreiche Anfechtung hat keineswegs eine kostenlose Rückgängigmachung des Vertrages zur Folge.

    Jedenfalls nicht zwangsläufig ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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