@charli
Ich nehme an, du hast das Hotel über einen Veranstalter gebucht? Folglich wäre dieser dein Vertragspartner, nicht das Hotel. Damit obliegt es dann eben auch dem Veranstalter, dein Hotel für dich zu reservieren und zu bezahlen.
Tut er dies ohne zu bemerken, dass er ganz schön drauflegt bei der Sache so ist das sein Problem. Zudem muss eine Anfechtung unverzüglich geschehen, das ist nach 3 Monaten kaum mehr zu plausibilisieren. Soweit ich es aus deinem Vortrag erkennen kann ist das Risiko, jetzt noch eine Anfechtung zu erhalten ziemlich gering.
Nachforderungen oder die Verweigerung einer Beherbergung sind ebenfalls unwahrscheinlich.
Wie sollte dies begründet werden? Du bist im Besitz eines gültigen Vertrages, diesen gilt es zu erfüllen.
Kleiner Tipp: Kontaktiere das Hotel und frage, ob eine ordentliche Buchung für euch vorliegt.
Ist das der Fall minimieren sich deine Risiken um ein Weiteres, und du hast wahrscheinlich einfach unverschämtes Glück gehabt.
Happy holidays!