Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • juanito
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    geschrieben 1470927748000

    Für unsere (jetzt nicht mehr) Neubürger ist es egal.

    Die schlagen überall auf :laughing:

    Ich erinnere mich auch noch daran.

    Aus Sachsen ins Schwabenland angerufen.

    Beides unverständliche Dialekte.

    @Türkeiflieger

    Es währe ja auch zu Einfach, wenn du oben links? am Monitor mal auf das ABC klicken würdest ;)

    sorry

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Türkeifliegender
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    geschrieben 1470928436000

    @Juanito,

    mit Dir unterhalte ich mich nicht mehr, schliesslich bekomme ich ja auch keine Cohiba von Dir Mitgebracht :p

    Apropo mein Nickname ist Türkeifliegender :(

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1470928740000

    @Türkeifliegender

    Ich glaube schon, dass man Sachse sein muss um Porto so auszusprechen, dass Bordeaux verstanden wird.

    Hier handelte es sich um eine mündliche Willenserklärung, die Betroffene fiel aus allen Wolken als sie statt der gewüschten Ticktes nach Porto welche nach Bordeaux erhielt - und wehrte sich. Erfolglos, die nicht erstattungsfähigen Kosten des Tickets musste sie bezahlen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Türkeifliegender
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    geschrieben 1470929818000

    @vonschmeling,

    nachdem ich versucht habe dieses nachzusprechen habe ich durchaus Verständnis für die Fehlinterpretation.

    Das ist dann wohl auch ein Fall für das Kuriosenkabinett. :laughing:

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • Sokrates
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    geschrieben 1470929973000

    @Türkeifliegender

    Das ist kein Erklärungsirrtum sondern ein Tippfehler!

    versuchen wir es noch einmal:

    Ich, Sokrates, möchte eine Reise 2 Wochen Kania zum Preis von 1200€ beim Veranstalter  L(ug) & T(rug) im Internet buchen. Der Va bestätigt Herrn Sakrotes eine Reise  2 Wochen nach Kania für 1200€. Nach einer Woche fällt L&T auf, dass der richtige Preis 2100€ betägt, beruft sich auf Erklärungsirrtum, storniert kostenlos und bietet Herrn Sakrotes eine Reise zum Preis von 1200€ in einem gleichwertigen Hotel an, allerdings in Evrenseki. Herr S. akzeptiert. Soweit alles klar?

    Nun fällt Herrn Sokrates aber zwei Wochen vor Reiseantritt ein, dass das mit der Türkei wegen gewisser inenpolitischer Neuerungen doch vielleicht nicht das richtige ist, will kostenlos stornieren und da die Firma L&T die Bestätigung an Herrn Sakrotes adressiert hat - Adresse ist zwar dieselbe, aber da sieht Herr S. großzügig drüber weg - beruft er sich auf einen Irrtum seinerseits und will kostenlos stornieren. Das lehnt nun aber L&T ab - und Herr S. versteht die Welt nicht mehr, schreit Zeter und Mordio und beschimpft L&T in einschlägigen Reiseforen als Abzocker, Wucherer und was es an Freundlichkeiten mehr gibt!

    So, jetzt lies Dir noch einmal den Gesetzestext durch, lege ihn bildlich gesprochen über dieses Beispiel und finde die Lösung. :kuesse:

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1470930665000

    Meine Hochachtung dem Herrn Sakrotes für seine didaktische Meisterleistung! ;)

    Schreibfehler sind beides, sei es nun a) der Herr Sakrotes oder b) 1200 anstelle von 2100€.

    Nur betrifft der Fehler b) einen wesentlichen Teil des Vertragsabschlusses, das ist der springende Punkt.

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  • Türkeifliegender
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    geschrieben 1470930746000

    @sokrates,

    ich zitiere "Das ist kein Erklärungsirrtum sondern ein Tippfehler!"

    wenn ich das richtig Verfolgt habe wurden von Veranstaltern Verträge wegen Erkärungsirrtum storniert mit der Bemerkung der Preis wurde Irrtümlich eingegeben.

    Also ein Tippfehler.

    Warum geht das nicht wenn der Buchende einen Tippfehler begeht?

    Dann kein Erklärungsirrtum?

    Dein in Deinem Beitrag folgendes Beispiel ist für den Fall nicht relevant.

    Bitte nicht Verzweifeln ich fürchte wir kommen nicht Überein.

    Es gibt Schlimmeres. :kuesse:

    Hoppla @vonschmeling war schneller.

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • Sokrates
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    geschrieben 1470931360000

    @Türkeifliegender

    Wieso nicht?

    Bei Dir war es "Mäller" statt "Möller", bei mir "Sakrotes" statt "Sokrates" - beides mal Tippfehler bei einem für den Vertragsabschluss absolut unwesentlichen Punkt!

    LG

    Sokrates

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  • Türkeifliegender
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    geschrieben 1470932280000

    von wegen nicht wesentlicher Fehler?

    Findet Ihr beide ,@vonschmeling,@sokrates, es nicht relevant wenn ich durch den Fehler entweder nicht mitgenommen werde durch die Fluggesellschaft, bzw ein hohes Entgeld für die Berichtigung zahlen muss?

    wenn ich mich recht Erinnere hat ein User mal Berichtet, dass Er/Sie ein neues Ticket wegen Namenseingabefehler kaufen sollte.

    Nicht relevant war Dein Folgebeitrag deswegen, weil das "Sakrotes" von dem Va. kam und Herr Sokrates deswegen ja wohl kein Erklärungsirrtum geltend machen kann.

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • Sokrates
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    geschrieben 1470932415000

    @Türkeifliegender

    Die Gebühren für die Änderung falscher Namen haben mit dem Kaufvertrag nichts zu tun!

    LG

    Sokrates

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