Sie muss es selbst nicht wissen - wo wurde denn bitte das gefordert?
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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geschrieben 1478723984000Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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geschrieben 1478727541000
Was wuerde die Reise denn jetzt kosten?
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geschrieben 1478768127000
Hallo!
diese Reise fängt jetzt ab 508,00 € p.P an.
Also gut wie das doppelte.
Ich finde das trotzdem eine Frechheit das die damit durchkommen, ich habe nicht den Fehler gemacht.
LG, Annika
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geschrieben 1478797896000
Richtig, du hast den Fehler nicht gemacht. Aber was wuerdest du sagen wenn du z.B. in den Verkaufsvertrag deines Autos, aus versehen, Euro 1000.- statt 10.000.- schreibst.
Wuerdest du dann sagen: "Ohh, Pech gehabt denn es war ja nicht der Fehler des Verkaeufers".
Wohl kaum und genau deswegen gibt es den Paragraphen "Anfechtbarkeit wegen Irrtums" im BGB.
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geschrieben 1478803640000
Wenn man jetzt noch "Verkäufer" durch "Käufer" ersetzt, ist das ein hier schon häufig herangezogenes und sehr anschauliches Beispiel.
Niemand wird den Verkäufer zwingen, wegen eines Fehlers ein Produkt weit unter Preis zu verkaufen. Hat er den Irrtum erkannt und widerspricht ist der Vertrag obsolete. Hierfür muss der Irrtum auch nicht offensichtlich sein.
Ich kenne mehrere Fälle, bei denen der Veranstalter zwar einen Irrtum einräumte, die Reise aber zum irrtümlich angegebenen Preis durchzuführen bereit war. Es gibt Oberflächen, auf denen solche sog. error fares förmlich gehandelt werden.
Eine interessante Geschichte war auch die einer Userin, die eine Nacht im Hotel für 20€ buchen konnte, eine Woche sollte allerdings nicht etwa 140 sondern über 500€ kosten.
Also buchte sie schlicht Tag für Tag ihre Woche ein, bekam die Bestätigungen und freute sich rechtschaffen über ein echtes Schnäppchen.
Gerade bei ständig wechselnden Angeboten ist das Risiko der falschen Eingabe enorm. Deshalb kannst du anfechten soviel du willst - wenn der RV nicht will hast du schlichterdings keine Chance.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1478804453000
Ich verfolge dieses Forum schon seit 2 Jahren und verstehe nicht, warum nun der Sachverhalt ganz anders nach Annika kommuniziert wird. In früheren Beiträgen haben die Experten immer mehr auf Seite des Verbrauchers (Reisenden) gestanden. Die Meinung tendierte zu der Richtung, dass das Entdecken des Fehlers beim RV unverzüglich erfolgen muss (4 Wochen ist nicht unverzüglich) und das der Kunde den falschen Preis als realistisch erkennen muss. 508 EUR für Türkei ist realistisch, aber unrealistisch für eine Reise nach Portugal oder Italien. Nebenbei bemerkt: Manche Fehler bleiben unentdeckt: z.B. 1 Woche Vila Vita Park, Premier Suite, Halbpension. Berechnet wurde der Preis für ein Doppelzimmer mit Frühstück. Statt 3400 EUR habe ich 1040 EUR bezahlt, so geschehen bei TUI.
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geschrieben 1478821922000
Danke fuer die Korrektur.
Keine Ahnung wie Richter "Unverzueglich" auslegen. Wenn das die einzige Buchung in 4 Wochen war kann ich mir vorstellen dass es noch als unverzueglich durch geht. Wenn in den 4 Wochen aber schon 50 Leute gebucht haben eventuell nicht.
Bei der Anfechtung an sich spielt es erstmal keine Rolle ob der Kunde den Preis fuer realistisch haelt. Falls es aber, fuer den Kunden, kein offensichtlich erkennbarer Fehler ist kann er Schadenersatz fuer tatsaechlich entstandenen und nachweisbaren finanziellen Verlust verlangen.
Nicht aber fuer entgangene Urlaubsfreuden oder die Differenz zur zum richtigen Preis.
Und ja, wie vs bereits schrieb, es gibt sogar I-Net Seiten die solche fehlerhaften oder superguenstige Angebote auflisten und man kann damit durchaus immer wieder mal Glueck haben.
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geschrieben 1478830731000
Der Preis belief sich auf 280€ p.P. Tom - eine gewisse Präzision schadet nicht!
Wie gesagt kann auch ein Irrtum erklärt werden bei 1255 anstelle von 1525 € - alles schon dagewesen ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1478858791000
Hallo!
Erstmal danke für die ganzen Antworten.
Was ich auf jeden Fall versuchen werden ist Schadensersatz zuforden.
Vielleicht gekommen wir da eine Kleinigkeit für.
Schönes Wochenende
LG, Annika
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geschrieben 1478859439000
Hallo,
wie der Name schon sagt, ware für eine Schadenersatzforderung erforderlich, dass euch tatsächlich ein konkreter ersatzfähiger Schaden entstanden ist. Was schwebt dir denn da als Schadenpositionen vor?
Eine kleines Entgegenkommen beim Preis der Neubuchung wäre aber vielleicht tatsächlich auf Kulanzbasis unter dem Gesichtspunkt der Kundenzufriedenheit zu erreichen. Dafür solltet ihr eure Anfragen aber auf jeden Fall höflich, sachlich und nett halten!
Viel Erfolg und schönen Urlaub