angeblich falsche Reisedokumente,Opa und sein Enkel durften nicht mitfliegen!

  • mpenzi_18
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    geschrieben 1126141921000

    Wir wollten am 29.07.05 mit 9 Personen,darunter 3 Kinder nach Gambia fliegen!Wir hatten die Reise 7 Monate vorher in einem deutschen Reisebüro gebucht,Abflughafen war Amsterdam!Da es nicht unsere erste Reise nach Gambia wußten wir genau welche Reisedokumente wir brauchen!Wir sind mit 2 Autos nach Amsterdam gefahren,in voller Vorfreude auf unseren Urlaub,Parkplätze am Flughafen Amsterdam waren im Reisebüro schon vorreserviert und auch schon bezahlt für die 2 Wochen!Ankunft Amsterdam,Autos ins Parkhaus,jetzt geht der Urlaub los,dachten wir ind freuten uns!Zu früh gefreut,denn was dann passierte war unglaublich!Einer unserer Freunde hatte seinen Enkelsohn dabei,zur Einreise nach Gambia gilt der Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintrag in den Reisepass der Eltern!Der Herr hatte natürlich den Kinderausweis für seinen Enkel dabei,dieser wurde von der Fluggesellschaft(arke fly-holländische TUI) jedoch nicht akzeptiert(warum wissen wir bis heute nicht) und somit mußten der Junge und sein Opa da bleiben!Wir hatten das große Glück das unsere Söhne im Reisepass eingetragen waren,auch wir hatten den Kinderausweis mit und hätten sonst auch da bleiben können!Das nächste Problem war,wie kommen wir,die anderen 7 Personen nach dem Urlaub wieder heim?Es war ja alles durchdacht und geplant,und nun das?Man freut sich monatelang auf seinen Urlaub und dann tauchen solche Probleme auf!Habe mich nach dem Urlaub mit dem Konsulat in Verbindung gesetzt,es ist eindeutig der Kinderausweis für Gambia notwendig!Dann hab ich mit der Dame im Reisebüro Kontakt aufgenommen,sie fühlt sich nicht zuständig dafür,die gleiche Antwort bekam ich vom Veranstalter(Travelpoort in Holland)mit dem Hinweis das der Passagier selbst verantwortlich ist die richtigen Papiere bei sich zu haben(hat er ja gehabt)!Und die Arke Fly ist nicht bereit die entstandenen Kosten zu übernehmen(Reisepreis,Parkgebühren,entgangene Urlaubsfreuden etc.),obwohl sie den Fehler begangen haben,oder dürfen Fluggesellschaften Ihre eigenen Regeln aufstellen was die Einreiseformalitäten für ein Land betrifft?Habe mehrere E-Mails an Arke Fly geschickt,ich habe nicht mal eine Antwort bekommen!Travelpoort hat uns informiert das Arke Fly nicht bereit ist für den enstandenen Schaden aufzukommen!Unser Bekannter hat nun einen Anwalt eingeschaltet,aber das ist auch problematisch weil diese Sache in Holland vor Gericht geht und der Anwalt ihn in Holland nicht vertreten darf,d.h.er muß sich nun einen deutsch sprechenden Anwalt in Holland suchen!Mich macht das immer noch wütend wenn ich nur darüber nachdenke!Wem ist schon ähnliches passiert und wie stehen die Chancen unseres Freundes diesen Prozess zu gewinnen?Gruß Kotu

    Ich bin nicht geboren worden, um so zu sein wie andere mich gerne hätten!!!
  • mosaik
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    geschrieben 1126169190000

    Entgangene Urlaubsfreuden wird man in diesem Fall wahrscheinlich nicht einklagen können.

    Wohl aber natürlich den entstandenen Schaden. Die Frage wird aber die Beweisbarkeit sein: welcher Mitarbeiter genau war es? War der Kinderausweis vielleicht abgelaufen?

    Nun gut, Ihr habt ja einige Zeugen, die die Sache erleichtern können. Meines Wissens nach können deutsche Konsumenten an ihrem Wohnsitzort oder im Land, in dem der Leistungserbringer seinen Firmensitz hat, wahlweise die Klage einbringen.

    Gruß

    Peter

  • kimaugust
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    geschrieben 1126173067000

    Hallo,

    ich habe da eine Vermutung, die aber nicht stimmen muss.

    Ich habe schon von mehreren Fällen gehört, daß die Oma und

    der Opa mit dem Enkelkind - trotz ordnungsgemäßer Papiere -

    nicht einchecken durften und abgewiesen wurden, weil:

    es fehlte das Einverständnis der Eltern, daß das Kind mit

    den Großeltern auch alleine verreisen darf. (evtl. Kindesentzug?)

    Für welche Länder diese Bestimmung gilt, weiss ich nicht ganz genau.

    Also ich habe immer eine entsprechende Einwilligungserklärung

    meiner Tochter/Schwiegersohn dabei.    

    Gruss Jürgen

  • kimaugust
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    geschrieben 1126173356000

    Nachtrag:

    Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift

    beider Elternteile

    gruss jürgen

  • kimaugust
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    geschrieben 1126175511000

    Hallo,

    ich scheine Recht zu haben.

    Jugendliche , unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung Ihrer

    Eltern reisen, brauchen zu den erfordlichen Dokumenten

    zusätzlich eine Einverständniserklärung ihrer Eltern

    in englischer Sprache. Betrifft das Land Gambia

    Quelle : Internet bei verschiedenen Veranstaltern, einfach mal googeln.

    gruss jürgen

  • Sokrates
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    geschrieben 1126176789000

    Hallo Jürgen.

    Ich kann nur hoffen, dass Kotu das Ergebnis Deiner Suche rechtzeitig liest und nicht schon geklagt hat. Das dürfte nämlich böse enden.

    Dies ist einer der Fälle, wo man sich nach dem ersten Blick bereits "FÜR" den Reisenden entschieden hat und sich nach dem zweiten revidieren muss.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • mpenzi_18
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    geschrieben 1126179661000

    Hallo!Unser Bekannter hatte die Einverständniserklärung der Eltern in Deutsch und englisch dabei und sicherheitshalber sogar die Kopie des Reisepasses der Mutter mit dem Eintrag des Sohnes!Unser Bekannter fliegt jedes Jahr mit seinem Enkel in den Urlaub,Türkei,Tunesien etc.,nie gab es Probleme!Der Kinderausweis war auch NICHT abgelaufen!Er hat also an alles gedacht!Ich finde schon das man auf entgangene Urlaubsfreuden klagen kann,versetzt Euch mal in die Laga!Auch für uns,den Rest der Guppe die reisen "durften"war es ärgerlich,wie mussen die zwei sich gefühlt haben?Ich sollte auch mal erwähhnen das man für Gambia bestimmte Gesundheitsvorsorgen treffen muß die nicht billig sind(Hepatits,Malariaprophylaxe),alles umsonst!Da geht es also nicht nur um den Reisepreis und Parkgebühren!Gruß Kotu

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  • mpenzi_18
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    geschrieben 1126182051000

    Hallo Sokrates!Natürlich hat unser Bekannter schon geklagt und wir hoffen er kommt zu seinem Recht!Warum sollte das böse enden,in welcher Hinsicht?Gruß Kotu

    Ich bin nicht geboren worden, um so zu sein wie andere mich gerne hätten!!!
  • Sokrates
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    geschrieben 1126182408000

    Hallo Kotu,

    hast Du die Postings von kimaugust direkt über meinem letzten gelesen? Du schreibst nichts davon, dass Dein Bekannter die angesprochene Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache vorgelegt hat.

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  • mosaik
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    geschrieben 1126182639000

    Wenn es sich nur um den Flug gehandelt hat, gibt es keine Möglichkeit wegen vertanem Urlaub oder entgangenen Urlaubsfreunden Ersatz zu bekommen.

    Wenn man eine Pauschalreise gebucht hat, gibt diese Möglichkeit. Allerdings grundsätzlich nur, wenn während des Urlaubs gravierende Mängel auftreten. Das einzige bisher bekannte Urteil, dass bereits bei Vereitelung der Reise = Nichtantritt eine solche Entschädigung gewährt hat, hatte eine besondere Begründung (es handelte sich um einen Weihnachtsurlaub, der aufgrund der Besonderheit des Termins weder verschiebbar noch nachholbar war - daher billigten die Richter in diesem Fall auch eine Entschädigung wegen entgangenen Urlaubsfreuden zu - aber dieses Urteil ist mit Vorsicht zu genießen und nicht automatisch auf jede Urlaubsreise umzulegen, die man nicht antreten kann, weil der VA einen Fehler gemacht hat).

    Wenn es sich um eine Pauschalreise gehandelt hat, wäre der Veranstalter verpflichtet gewesen, in seinen Unterlagen in geeigneter Form die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger dem Reisenden zur Kenntnis zu bringen.

    Sollten diese mit den vor Ort vorhandenen Papieren und Bestimmungen übereingestimmt haben und trotzdem der Reiseantritt nicht möglich gewesen sein, so haftet der Veranstalter für die Kosten. Nicht aber, wie oben angesprochen, wenn es sich nur um den Flug gehandelt haben sollte.

    Gruß

    Peter

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