Halten wir einmal fest, soweit ich das richtig gelesen habe:
- Reisewillige hatten Kinderausweis plus Einverständniserklärung in deutsch und englisch dabei
- Reiseteilnehmer waren schon mehrmals in Gambia
- immer mit diesen Reisedokumenten
- es handelt sich um eine Pauschalreise eines deutschen Reiseveranstalters mit Abflugshafen Amsterdam
- lt. Außenministerium in Bonn auf der Internetseite Stand April 05 ist ein Kinderausweis samt Einverständinserklärung ausreichen
nun wäre es sehr wichtig zu wissen, was der Reiseveranstalter in seinen Reiseunterlagen stehen hat (das gilt nämlich schon auch als Information an den Kunden...!). Denn, das was dort steht, muss der Kunde eingehalten haben, um bei Problemen Forderungen an den Veranstalter stellen zu können.
Aber aben Gerichte schon mehrmals festgestellt, dass der Passagier letztendlich selbst für die Richtigkeit seiner persönlichen Reisedokumente verantwortlich ist. Das bedeutet in der Praxis, man muss sich vor jeder neuen Reise in ein wohl bekanntes Land informieren, ob sich etwas geändert hat.
Seit ihr schon öfters von Amsterdam nach Gambia geflogen? Eine Überlegung, die mir noch gekommen wäre: dass Passagiere, die von den Niederlanden abfliegen, anderen Bedingungen unterliegen könnten, als bei Abflug von Deutschland (zwar sehr unwahrscheinlich, aber vorstellbar).
Vielleicht lag es auch am Wortlaut der Einverständniserklärung? Oder muss sie beglaubigt sein?
Ohne alle Dokumente im Original gesehen zu haben, wird es wohl für uns im Forum schwierig sein, die Sache einigermaßen korrekt betrachten zu können. Ich kann mir andererseits auch nicht ganz vorstellen, dass ein Mitarbeiter am APT Amsterdam, der tagtäglich oder wöchtentlich Flüge nach Gambia abfertigt, derart unwissend sein kann - er hätte ja noch einen Supervisor gehabt - wurde der kontaktiert?
Gruß
Peter