angeblich falsche Reisedokumente,Opa und sein Enkel durften nicht mitfliegen!

  • Sokrates
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    geschrieben 1126183103000

    Kotu schrieb:

    Da es nicht unsere erste Reise nach Gambia wußten wir genau welche Reisedokumente wir brauchen!

    @Peter

    Das Zitat oben gibt mir zu denken. Ich bin mittlerweile fast 20 mal in der Türkei gewesen, ob ich für meinen Enkel - den ich noch nicht habe - außer dem Ausweis noch irgendwelche Einverständniserklärungen brauche, wüsste ich nicht!

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • mpenzi_18
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    geschrieben 1126183594000

    Unser Bekannter hatte die Einverständniserklärung dabei und selbsverständlich auch vorgelegt!LG Kotu

    Ich bin nicht geboren worden, um so zu sein wie andere mich gerne hätten!!!
  • holzwurm
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    geschrieben 1126185776000

    Da ich mal Jugendleiter war, würde ich grundsätzlich nicht ohne eine solche Einverständniserklärung von den Eltern verreisen. Dies gilt auch für Europa.

    Damit kann man auch eine dringende ärztliche Behandlung veranlassen, ohne daß die betreffenden Eltern sofort informieren und auf deren Anreise warten zu müssen.

    Gruß

    Karl-Heinz

  • mosaik
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    geschrieben 1126189889000

    Halten wir einmal fest, soweit ich das richtig gelesen habe:

    - Reisewillige hatten Kinderausweis plus Einverständniserklärung in deutsch und englisch dabei

    - Reiseteilnehmer waren schon mehrmals in Gambia

    - immer mit diesen Reisedokumenten

    - es handelt sich um eine Pauschalreise eines deutschen Reiseveranstalters mit Abflugshafen Amsterdam

    - lt. Außenministerium in Bonn auf der Internetseite Stand April 05 ist ein Kinderausweis samt Einverständinserklärung ausreichen

    nun wäre es sehr wichtig zu wissen, was der Reiseveranstalter in seinen Reiseunterlagen stehen hat (das gilt nämlich schon auch als Information an den Kunden...!). Denn, das was dort steht, muss der Kunde eingehalten haben, um bei Problemen Forderungen an den Veranstalter stellen zu können.

    Aber aben Gerichte schon mehrmals festgestellt, dass der Passagier letztendlich selbst für die Richtigkeit seiner persönlichen Reisedokumente verantwortlich ist. Das bedeutet in der Praxis, man muss sich vor jeder neuen Reise in ein wohl bekanntes Land informieren, ob sich etwas geändert hat.

    Seit ihr schon öfters von Amsterdam nach Gambia geflogen? Eine Überlegung, die mir noch gekommen wäre: dass Passagiere, die von den Niederlanden abfliegen, anderen Bedingungen unterliegen könnten, als bei Abflug von Deutschland (zwar sehr unwahrscheinlich, aber vorstellbar).

    Vielleicht lag es auch am Wortlaut der Einverständniserklärung? Oder muss sie beglaubigt sein?

    Ohne alle Dokumente im Original gesehen zu haben, wird es wohl für uns im Forum schwierig sein, die Sache einigermaßen korrekt betrachten zu können. Ich kann mir andererseits auch nicht ganz vorstellen, dass ein Mitarbeiter am APT Amsterdam, der tagtäglich oder wöchtentlich Flüge nach Gambia abfertigt, derart unwissend sein kann - er hätte ja noch einen Supervisor gehabt - wurde der kontaktiert?

    Gruß

    Peter

  • mosaik
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    geschrieben 1126190142000

    @sokrates

    Reisen für Minderjährige sind nur mit der Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten gestattet!

    Dabei hat jedes Land andere Vorschriften, mit welchen Dokumenten ein Minderjähriger alleine oder in Begleitung eines Erwachsenen einreisen darf.

    Die Mitnahme eines Ausweisdokuments des Minderjährigen oder seines Erziehungsberechtigten alleine kann durchaus zuwenig für manche Länder sein.

    Gruß

    Peter

  • mpenzi_18
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    geschrieben 1126191589000

    Hallo Peter!Veranstalter ist Travelpoort in Holland,haben aber in dtsch.Reisebüro gebucht!Dieses wies uns auf die aktuellen Einreisebestimmungen nach Gambia hin,was wir ja ohnehin wußten und befolgten!Ob Einverständniserklärung beglaubigt sein muß weiß ich leider nicht,der Opa fliegt seit Jahren mit Einverst.erklärung der Mutter,ohne Probleme,Gambia war das erste mal für den Jungen!Wir,der Rest der Gruppe fliegen jedes Jahr,immer ab Amsterdam!Der Mitarbeiter vom Check-in sprang mit den Papieren dann mal weg um nachzufragen,nach ca.40min.kam er wieder und es blieb dabei,der Junge darf nicht mit!Das schlimme ist nur das die Dame v.Reisebüro in dem wir gebucht haben das auch nicht versteht(sie hat eine Tochter mit der sie jedes Jahr nach Gambia fliegt,mit Kinderausweis wohlbemerkt)aber in keinster Weise Hilfe von Ihr kommt!Habe von der Dame nichts mehr gehört,wir haben mit 9 Personen bei Ihr gebucht,da kann man schon bisschen Kundenservice erwarten!Gruß Kotu

    Ich bin nicht geboren worden, um so zu sein wie andere mich gerne hätten!!!
  • mosaik
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    geschrieben 1126196449000

    Wenn der Reiseveranstalter seinen Sitz nicht in Deutschland hat und ein deutsches Reisebüro die Reise vermittelt hat, so gelten einmal die Bedingungen des Reiseveranstalters samt Rechtslage - als niederländisches Recht. Das heißt auch, er hätte nicht auf Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger hinweisen müssen.

    Andererseits gelten für den deutschen Konsumenten, der in einem deutschen Reisebüro gebucht hat, teilweise die deutschen Bestimmungen hinsichtlich Reiserecht. Er kann somit entweder an seinem Wohnsitz eine Klage einbringen oder eben in den Niederlanden.

    Das vermittelnde Reisebüro haftet für die Sorgfaltspflicht bei der Auswahl seiner Produkte. Was soll also die Dame vom vermittelnden Büro machen? Sie kann eine Reklamation weiter leiten, aber sie ist nicht befugt, irgendwelche Zusagen dem Kunden gegenüber zu tun und kann auch nicht in ihrem Namen etwas verlangen.

    Für mich scheint der sehr ominöse Punkt der Mitarbeiter am Flughafen gewesen zu sein. Was der für Papiere vor sich sah und warum er daraufhin den Transport verweigerte, kann ich hier aus der Ferne natürlich nicht sagen. Dazu müsste man diese - zweite - Seite der Geschichte befragen. Denn es könnte sich ja auch um einen Mitarbeiter der Flughafenverwaltung gehandelt haben, der im Auftrag des Reiseveranstalters den Check-In abwickelt (was auch meist der Fall sein wird). Das heißt, er ist auch nicht unbedingt Mitarbeiter des Reiseveranstalters selbst und somit rechtlich wieder anders zu betrachten.

    In der Tat stellt sich die Sache so dar, dass sich niemand zuständig fühlt. Ich bleibe bei dem Punkt: der Mitarbeiter am Flughafen - wenn man den ausfindig machen kann mit Namen und er seine Aussage wiederholt, dann wäre derjenige haftbar, in dessen Dienst dieser Angestellte steht. Und das wiederum wahrscheinlich ein niederländischer Arbeitgeber...

    Gruß

    Peter

  • mpenzi_18
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    geschrieben 1126197208000

    Mit TUI -Hannover haben wir auch gesprochen,konnten es auch nicht nachvollziehen was da los war!Sie können aber leider auch nichts machen,da sie eigentlich nichts mit Arkefly zu tun haben!Ich werde mich jetzt dahinter klemmen und versuchen den Namen des Mitarbeiters am Check-in rauszubekommen!Gruß Kotu

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  • Goldbaer
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    geschrieben 1126344541000

    haette man von einem Deutschen Reiseveranstalter gebucht wäre es vielleicht anders gekommen.

    Geiz  ist geil....   aber nicht immer.

  • mosaik
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    geschrieben 1126347292000

    ich möchte zur Bemerkung von @goldbaer sagen, dass es im Bereich Niederlande - Belgien und angrenzende Gebiete Deutschland durchaus nicht geiz-ist-geil sein muss, weshalb man einen in NL oder B ansässigen Veranstalter bucht!

    Salzburg - Flughafen München sind 180 km --> tausende Salzburg buchen München nicht nur wegen auch möglichen Preisvorteilen, sondern auch wegen anderem Angebot, wegen Direktflugmöglichkeiten, wegen günstigeren Flugtagen usw.

    Gambia wird sicherlich nicht von jedem deutschen Flughafen mit Pauschalarrangements bedient.

    Daher finde ich es durchaus normal, wenn man als in deutschen Grenzgebieten Wohnender nach Amsterdam fährt. Amsterdam - Raum Essen knapp 200 km...

    Gruß

    Peter

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