Das ist freilich richtig. Heißt aber noch lange nicht, daß die AGB einer gerichtlichen Prüfung standhalten würden.
Anreise mit Überlänge!
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geschrieben 1287734822000
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geschrieben 1287762056000
@Lugansk sagte:
...Was in den AGB´s steht ist im Ernstfall häufig ohne Belang. Denn eine Firma kann dort rein schreiben was sie will. Ob zulässig oder nicht entscheidet dann ein Gericht...
Aha, der g_m Virus
Die AGB der Reiseveranstalter werden nicht unbedingt von gerade frisch geschlüpften Jura Absolventen verfasst.
Wenn es doch einer der Heils-Botschaft Verkünder tatsächlich mal selbst vor ein Gericht bringen würde...
Life is too short to limit your vision ... indeed -
geschrieben 1287770567000
@vonschmeling sagte:
Hierzu noch einmal ein klassischer Auszug aus den AGB´s (Quelle GTI Travel)
11.1. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft sowie Zwischenlandungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise ist dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder deren Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der Reisezeit und anhand des Reisepreises.
Und das Lesen dieses Auszugs bringt irgendeine "Erhellung" in Bezug auf das Erahnen der Möglichkeit und Zumutbarkeit von 5 Stunden Zwischenaufenthalt?
Diese Formulierungen sind doch wirklich dehnbar wie Gummi.
Es beweist doch nur, daß der RV sich alle Türen für Veränderungen offen läßt.
Ob nun die AGB´s gelesen werden oder nicht, es bleibt in jedem Fall ein Glücksspiel.
Also ist deine Bemerkung:
"Diana42 mochte Lesen, besonders das der AGB´s, nicht so sehr... aber besser is!"
eher nicht wirklich eine Lösung.
Würde mir gern noch einiges "von der Seele" schreiben, leider bringt das nichts, weil es vom Thema abschweifen würde.
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geschrieben 1287778839000
Ja, da hast du leider recht ... im Grunde handelt es sich um eine Risikoverlagerung auf den Verbaucher.
Bleibt die Möglichkeit, wie schon erwähnt ggf. die Rechtsgültigkeit einzelner Artikel der AGB´s feststellen zu lassen - zumindest eine "theoretische Option", angesichts der teils unfassbaren Preise und damit minimalen Erstattungen jedoch wohl auch nicht mehr!?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1287779571000
@shoghun13 sagte:
hallo
wie ist die reihenfolge????
1. agb
2. gundgesetz
3. bibel/koran???
vielleicht mal den anwalt zeitnah befragen
gestehe, Deine Frage kann ich nicht beantworten, weil ich nicht weiss was der Beitrag mit dem Koran der Bibel zu tun haben sollte?
oder hat er etwas mit Helgoland zu tun ?
Dann könnte ich Dir evtl . die passsende Antwort geben. :rofl:
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geschrieben 1287780417000
Warum immer wieder der Bezug auf die Minimalpreise?
Auch bei höherpreisigen Reisen gelten die gleichen AGB`s, die Unsicherheit bleibt also.
Mir geht es auch nicht um irgendwelche Erstattungen oder Schadensersatzforderungen.
Mehr Sicherheit, daß die von mir gebuchte Variante auch Wirklichkeit wird, das wäre schön!
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geschrieben 1287780616000
wenn ich diesen Thread lese, stehe ich momentan auf dem Schlauch.
Vieleicht erklärst Du hier oder PN was ich da für einen Virus erkennen muß,
Ist der wirklich so schädlich ?
Ich hoffe das mein Anti-Vir Programm sofort reagiert.
Falls es nicht den Virus erkennt, kann ich sicherlich auf Deine Hilfe hoffen, damit mein Pc nicht mit dem G.M. Virus infiziert wird.Als höflicher Mensch bedanke ich mich im voraus für Deine Unterstützung.
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geschrieben 1287786838000
@omali sagte:
Warum immer wieder der Bezug auf die Minimalpreise?
Auch bei höherpreisigen Reisen gelten die gleichen AGB`s, die Unsicherheit bleibt also.
Mir geht es auch nicht um irgendwelche Erstattungen oder Schadensersatzforderungen.
Mehr Sicherheit, daß die von mir gebuchte Variante auch Wirklichkeit wird, das wäre schön!
höherpreisige varianten wäre aber:
linienflug buchen und hotel separat dazu.
linie ändert sich wirklich selten.
und sollte es wirklich mal so sein: das hotel lässt sich - privat gebucht - bis 12 stunden vor anreise noch kostenfrei stornieren.
ist alles ein bißchen teurer.
aber verbraucherfrundlicher.
Das "F" in Montag steht für Freude. -
geschrieben 1287788107000
Präzise: Höhere Regressforderungen finden leichter rechtlichen Beistand.
Allein der Relation geschuldet der Bezug zum Budget.
Lexi hat die Alternativen erwähnt - wenn du relative Sicherheit erwartest, ist Baustein die Option - zumindest zu den gegenwärtigen Voraussetzungen!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.