• karlchenco
    Dabei seit: 1267747200000
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    geschrieben 1276720630000

    @gabriela_maier sagte:

    1.) bei einer Verkürzung der Reise um einen Tag ist es nicht damit getan, das man nur den Hotelaufenthalt anteilmässig reduziert

    2.) selbst, wenn man nur den Tagespreis rechnet ( Verhältnis 10 zu 9 Tage ), steigt wegen des unveränderten Fixkostenanteiles dieser Tagespreis

    3.) Die faire Verlustrechnung des Urlaubes ist demzufolge: 10 Tage = € 1.000.--, und wenn dann nur 9 Tage eben nur € 900.--.

    Das ist sein rechnerischer Schaden, und den sollte man auch verlangen !!

    das heißt, ich muss den verlust, den das hotel durch mein unfreiwilliges nicht-erscheinen erleidet, mit tragen  :frowning:

     

    sollte ich es immer noch nicht richtig verstanden haben, ist das unwichtig, denn ich wollte es ja nicht wissen.

    hauptsache, sperber78 hat hier irgendwas verstanden.

    ob es ihm hilft???

     

     

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1276721378000

    Den Verlust, den das Hotel tragen muss, regelt der Veranstalter mit dem Hotel. Hier geht es ausschliesslich darum, wer meinen ( des Reisenden ) Verlust zu tragen hat. Ich habe einen Preis für eine bestimmte Leistung bezahlt: 10 Tage € 1.000.--. Der RV nimmt mir jetzt einen Tag ( klar, auch dem Hotelier, das ist aber nicht mein Bier ), und will mir dafür ( nach extremer Rg. von CJ ) nur € 10.-- vergüten. Mein Tagespreis waren aber € 100.--, und daher nur noch € 900.-- für 9 Tage. Wer das nicht akzeptieren will ( RV ) ok, dann gebt mir meine 10 Tage. Habe ich ja auch bezahlt.

    Es betrifft hier nur den Streitfall Ersatz für den Verlust eines Urlaubstages auf Basis des gezahlten Reisepreises. Unabhängig davon würde ich sogar noch Ausgleich für einen verlorenen Urlaubstag fordern. Aber das ist ein anderes Thema.

    Aber ob der Beiträge bezgl. meiner Rechnung: wer kann denn darin eine Fehlkalkulation erkennen, oder andere sachliche Gründe, die dagegen sprechen ? Es spricht in meinen Augen Bände, das sich normalerweise in der Reisebranche involvierten Personen gar nicht äussern.

    Gruss Gabriela

  • Giselle123
    Dabei seit: 1109289600000
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    geschrieben 1276721981000

    @gabriela_maier sagte:

    Wenn du vor Gericht streiten willst, könntest du auch den anteiligen Flugpreis anfordern -ist möglicherweise Neuland aber interessant- weil deine Kosten des Flugpreises von Tage x sich auf Tage y reduzieren.

    Das mußt Du mir als Unwissende mal erklären.

    Warum sollte sich der Flugpreis reduzieren :frowning:

    Die Strecke ist doch die Gleiche, ob ich 9 oder 10 Tage reise.

    Wenn ich die Hotelkosten für den einen Tag erstattet bekäme, wäre das doch O.K.

     

    In den meisten Katalogen kann man den Tagespreis nachlesen und so vergleichen, ob die 133,00 € in Ordnung sind.

    Vielleicht sollte Sperber78 sich noch mal dazu äußern. 

    Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1276722457000

    Wenn ich aus meinen persönlichen Gründen meine Reise von 10 auf 9 Tage reduziere, ja, dann muss ich die Konsequenzen tragen. Also Katalogpreis ( oder Tagespreis ) für 9 Tage, und -völlig korrekt- nur Reduzierung des Hotelpreises.

    Aber wenn mir der RV von sich aus -gegen meinen Willen, gegen meine Absicht- den Aufenthalt um einen Tag verkürzt, errechne ich nach dem Kosten-/Nutzen einen Verlust von -meine Beispielrechnung- von € 100.--.

    Aber ich wollte doch nicht einen Tag weniger bleiben. Und mich als Reisenden interessiert nur meine Rechnung, und nicht die des Reiseveranstalters. Ich konnte/durfte mir vorher ausrechnen, das mich die Reise pro Tag eben diese € 100.-- kostet. Und dann soll ich € 10.-- als Vergütung akzeptieren ? Ich ? Niemals !!!

    Gruss Gabriela

  • karlchenco
    Dabei seit: 1267747200000
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    geschrieben 1276723261000

    @giselle

    "In den meisten Katalogen kann man den Tagespreis nachlesen und so vergleichen, ob die 133,00 € in Ordnung sind."

     

    hab ich sperber78 auch in einer PN geschrieben, da er hier nicht mehr auftaucht.

    ist auch ein wenig verständlich, denn hier wird vieles verkompliziert. ;)

  • Sunny1506
    Dabei seit: 1245542400000
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    geschrieben 1276723977000

    @Giselle123 sagte:

    Das mußt Du mir als Unwissende mal erklären.

    Warum sollte sich der Flugpreis reduzieren :frowning:

    Die Strecke ist doch die Gleiche, ob ich 9 oder 10 Tage reise.

    Gab es eigentlich hierauf schon eine Antwort die ich möglicherweise überlesen habe? Ich kann hier nämlich auch keinen Zusammenhang erkennen.

    Lieben Gruss die Sunny

    Wenn man etwas will, findet man einen Weg. Wenn man etwas nicht will, findet man einen Grund.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1276725906000

    Das Kostenrisiko einer Pauschalreise trägt der Veranstalter. Darum steht es überhaupt nicht zur Debatte, ob und wie sich ein Flugpreis oder sonst noch was auf der Kostenseite des RV ändert.

    Was sich bei einer durch den RV verkürzten Reise ändert ist ausschliesslich der Kosten-/Nutzeneffekt des Reisenden. Und nur den gibt es zu beurteilen. Hat wohl anscheinend noch kaum jemand gemacht oder es ist in den Mauscheleien der RV mit Betroffenen unter den Teppich gekehrt worden.

    Gruss Gabriela

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1276726472000

    Koenntest du bitte so nett sein und uns Banausen erklaeren warum du

     

    "...weil deine Kosten des Flugpreises von Tage x sich auf Tage y reduzieren."

     

    geschrieben hast und auch erklaeren was du damit gemeint hast. Denn diese Frage hast du immer noch nicht beantwortet.

  • carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
    Beiträge: 4482
    geschrieben 1276726648000

    @gm:Wenn es "nicht zur Debatte" steht, warum redest dann DU davon ("den anteiligen Flugpreis anfordern"??? :shock1: :question:

    Edit: mkfpa fragt sich wohl dasselbe, war aber schneller...

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1276727416000

    Gerne, denn das war ja nur Faust 1. Teil:

    die Kosten einer Pauschalreise setzen sich aus den Fixkosten und aus den variablen ( zeitabhängigen ) Kosten zusammen. Wenn ein Faktor x aus den Fixkosten und ein Faktor y aus den variablen Kosten ermittelt wird ( also der jeweilige prozentuale Anteil von den Gesamtkosten ) kann der Reisende errechnen, wie hoch der jeweilige Kostenanteil dieser Faktoren für seine -z.B. 10-tägige Reise- sich auf seinen daraus resulitierenden Tagespreis errechnet hat.

    Ändert sich nun eine Bezugsgrösse, also die Reisedauer, ergibt sich nach den gleichen Berechnungsmetholden ein anderer Tagespreis, da der Fixkostenanteil gleich geblieben ist, aber die variable Grösse der Zeit nicht mehr zu dem gleichen Anteil wie vorher beiträgt. Allerdings ist das Ergebnis -habe ich ja vorher in anderen Beiträgen schon errechnet- nicht wesentlich. Bei 70% Fixkosten ca. 8 Euro, bei 90% Fixkosten ca. 10 Euro, basierend auf den Tagespreis. Also nicht bzw. kaum der Rede wert.

    So, das war mir ein inneres Vergnügen, dieses -ich bleibe dabei sachlich richtiges- Kauderwelsch zu präsentieren. Nein, die Ausgangsbasis meiner Ausführungen hätten sich sofort auf den zuletzt von mir genannten Faktor einer Entschädigung für einen verlustigen Reisetag beschränken sollen. Alles andere war -ich gebe es zu- sehr verwirrend. Weiss selber nicht mehr, warum ich einen doch eigentlich klaren Sachstand so kompliziert dargestellt habe. Sorry !

    Gruss Gabriela

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