@gabriela_maier sagte:
1.) bei einer Verkürzung der Reise um einen Tag ist es nicht damit getan, das man nur den Hotelaufenthalt anteilmässig reduziert
2.) selbst, wenn man nur den Tagespreis rechnet ( Verhältnis 10 zu 9 Tage ), steigt wegen des unveränderten Fixkostenanteiles dieser Tagespreis
3.) Die faire Verlustrechnung des Urlaubes ist demzufolge: 10 Tage = € 1.000.--, und wenn dann nur 9 Tage eben nur € 900.--.
Das ist sein rechnerischer Schaden, und den sollte man auch verlangen !!
das heißt, ich muss den verlust, den das hotel durch mein unfreiwilliges nicht-erscheinen erleidet, mit tragen
sollte ich es immer noch nicht richtig verstanden haben, ist das unwichtig, denn ich wollte es ja nicht wissen.
hauptsache, sperber78 hat hier irgendwas verstanden.
ob es ihm hilft???