@gabriela_maier sagte:
, oder wollt ihr euch mit dem anteiligen Hoteltagespreis zufrieden geben ?
Bei meiner Buchung habe ich einen Hoteltagespreis, den ich kenne.
Wenn der mir der erstattet wird, auf was habe ich dann noch Anspruch bitte??
@gabriela_maier sagte:
, oder wollt ihr euch mit dem anteiligen Hoteltagespreis zufrieden geben ?
Bei meiner Buchung habe ich einen Hoteltagespreis, den ich kenne.
Wenn der mir der erstattet wird, auf was habe ich dann noch Anspruch bitte??
@gm: Davon, dass du zum X-ten Mal die gleichen Zahlen herunterbetest, ohne hinreichende Erklärungen, ändert sich hier auch nix bzw. man versteht leider immer noch nicht, was du eigentlich willst.
Macht aber nix, vielleicht willst du so noch ein paar Klicks sammeln.
Für mich musst du es auch nicht mehr erklären, auch ich verabschiede mich. Wenn ich rätseln möchte schlage ich ein Rätselheft auf; und wenn ich Fragen stellen möchte, auf die keine brauchbaren Anworten kommen, so stelle ich sie vorzugsweise meiner Wand. Für all das brauche ich diesen Thread jedenfalls nicht.
......kann hier jemand das unkomplizierte,was verkompliziert wurde, mal wieder ins unkomplizierte übersetzen... die Allgemeinheit wird es zu schätzen wissen....
Gracias
Also wenn Sperber 78 2741,- € für 10 Tage für 2 Erwachsene und ein Kind zahlt und 133 ,- € als Ausgleich bekommt , stellt sich mir die Frage :
Was sind die Flughafengebühren , was zahlt er für 1 Erwachsenen und was zahlt er für das Kind (Kinderfestpreis? oder 40% vom Erwachsenenpreis )
Wenn man das alles Wüste könnte man sagen ob die Ausgleichszahlung angemessen ist oder nicht
LG Tatjana
@gabriela_maier sagte:
Zgegeben, ich habe mich dem Thema sehr kompliziert genähert.
Aber ich habe sehr viel Spass an den Kommentaren gehabt ( wie ich sehe, rund 500 Klicks ).
kompliziert in der tat und schade für sperber78!
vielleicht sollte der eine oder andere experte hier doch mal eine fortbildung "wie erkläre ich es dem laien" machen
@gabriela_maier sagte:
Zgegeben, ich habe mich dem Thema sehr kompliziert genähert. Aber ich habe sehr viel Spass an den Kommentaren gehabt ( wie ich sehe, rund 500 Klicks ).
Mach ich in einem anderen Thema aber nicht in der gleichen Art. Versprochen !
Gruss Gabriela
...Und ich kann Dir versprechen, dass wir uns solchen, von Dir geschriebenen Unsinn nicht mehr lange anschauen.
Deine Beiträge, liebe gabriela -- wären im Fun Forum zumindest von der Aussagekraft her gut aufgehoben...Wobei ich ich nicht mal weiss ob jemand dann auch Spaß dran hätte!
500 klicks? Aber sicher nicht wegen Deiner Beiträge...
Weisst Du gabriela, es ist nicht schlimm, wenn man keine Ahnung von der Materie hat.
Aber dann so zu tun, als ob man Ahnung hätte---das verunsichert User und wir sind hier immer noch ein Reiseforum- unser Anspruch ist Usern zu helfen, nicht sie mit Unsinn voll labern zu lassen!
Moin,
ja, ich habe diese Rechnungen und Gegenrechnungen auch versucht nachzuvollziehen- leider erfolglos.
Was könnte denn jetzt der User als vernünftige Entschädigung verlangen/bekommen.
Bei Verkürzung von 10 auf 9 Tagen- 10% des Gesamtpreises oder lediglich die Hotelkosten für einen Tag weniger oder wie?
Das ist jetzt doch noch nicht geklärt- oder ?
Grüße: Peter
wieso denn 10 % des Gesamtpreises?
Da ist ja wohl der Flug mit drin-die Reiseleitung & der Transfer, die Kosten reduzieren sich ja dadurch nicht. Die 133 Euro nehmen oder einfach stornieren( wenn es jetzt noch geht), mehr wird nicht gehen..
Eigentlich ganz einfach..
@mkfpa sagte:
Hmm, Euro 133.- Bei Reisedauer vom 3.8. bis zum 13.8. sind, fuer die 10 Tage, die gesamten Hotelkosten demnach Euro 1330.-
und das dürfte realistisch sein. Der Gesamtreisepreis für alle drei beträgt 2741 €.
Also 1411 € für 3 Flüge, Transfer, Reisebürokosten, Sicherungsschein, Marge etc.
Der Veranstalter bietet für den einen Tag 133 €, Entschädigung nach meinem Dafürhalten in Ordnung. Ändert allerdings nichts an der Tatsache, das ich mich über sowas auch maßlos geärgert hätte. Also sperber, nimm das Geld und laß dir den Urlaub nicht verderben!
Die gängige Rechtssprechung (zu Reisemängeln) ist dass die grundsätzliche Berechnungsgrundlage für den Tagesreisepreis der Gesamtpreis der Reise ist. Also inklusive Hotel- und Flugkosten. Dazu gibt es ausreichend Gerichtsurteile in denen dies dokumentiert ist.
Unterschiedliche Auffassungen gibt es aber über die genaue Berechnungsmethode. Denn es gibt Aussagen dass sich der anzuwendende Tagesreisepreis aus Gesamtpreis minus Prämien für Versicherungen minus Zusatzleistungen ergibt.
Ich konnte leider keine belastbare beispielhafte Aufzählung, was zu den Zusatzleistungen zählt, finden. Bei einigen sind z.B. Steuern und Sicherheitsgebühren ein Teil davon bei anderen aber nicht.
Einen Hinweis oder Bezug auf die Begriffe Fixkosten oder variable Kosten konnte ich allerdings nirgends, noch nicht mal ansatzweise, im Zusammenhang mit der Berechnung des anzuwendenden Tagesreisepreises finden.
Wie würde ich daher in der Situation des Threaderstellers vorgehen?
Ich würde bitten mir zu erklären wie die angebotenen € 133.- ermittelt / berechnet wurden.
Danach oder eventuell auch schon gleichzeitig würde ich auf die gängige Rechtssprechung, dass die Berechnungsgrundlage für den erstattungsfähigen Tagesreisepreis der Gesamtpreis ist, hinweisen und dementsprechend eine Ausgleichszahlung von € 275.- verlangen.
Auf die Feinheiten mit den Zusatzkosten würde ich gar nicht eingehen, denn das wird dann höchstwahrscheinlich sowieso in der Antwort geschehen.
Ich bin allerdings nicht Belehrungsresistent und lasse mich gerne von etwas anderem überzeugen. Allerdings sollte dies logisch und nachvollziehbar sein.
PS: Wenn es denn sein muss suche ich auch noch Aktenzeichen von Urteilen, in denen die Ermittlung des Tagesreisepreises nachzulesen ist, heraus.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!