sorry bernhard, aber offensichtlich hast Du immer noch nicht kapiert !
Ansprüche an Airlines mit Sitz ausserhalb EU
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geschrieben 1432662616000
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geschrieben 1432664622000
@reisefux99 sagte:
Ich habe auch nicht vor Ansprüche zu stellen ... aber mal eben rein theoretisch...
Doch und nicht nur ich sehr gut sogar, aber erkläre doch einfach mal worum es [b]dir eigentlich[b] geht...?!
Life is too short to limit your vision ... indeed -
geschrieben 1432667311000
Das Wesen eines Forum beinhaltet nicht das beliebige Zu- oder Abschalten liebsamer oder weniger liebsamer Autoren.
Mag sein, dass du mit einigen (oder speziell meinen!) Antworten auf deine Frage nichts anfangen kannst (aka willst!?), jedoch vielleicht ein ebenfalls betroffener stiller Leser etwas mehr Substanz darin erkennen kann.
Insofern:
Ich diskutiere maßgeblich nicht mit dir, ich beantworte Fragen, die nach der Bitte um einige Präzisierungen möglicherweise auch für andere Foris relevant sein können.
Nochmal - selbstverständlich strengt das LBA keine Verfahren an für einzelne Fluggäste. Im Beschwerdefalle kann es jedoch Bußgeldverfahren einleiten, die deutlich 6stellige Beträge androhen. Die Wirkung auf die Luftverkehrsunternehmen ist einigermaßen logisch.
Nur weil du dich mangels Einsicht weigerst einem solchen Rat etwas abzugewinnen, werden nicht zwangsläufig andere Betroffene diesem Beispiel folgen.
Du hältst dich lieber an meiner Wortwahl "etwas vergurkt" auf - das bleibt dir unbenommen, ist allerdings keine Rechtfertigung meine Antworten auf deine Frage zu diskreditieren.
Zweifellos kann es beim von dir geschilderten Sachstand überaus hilfreich sein sich eines Inkassounternehmens (beispielsweise flightright) zu bedienen.
Weshalb du also auch darüber vollkommen unangemessen Häme ausgießen musst?
Sei´s drum - ich für meinen Teil glaube, dass Interessierte hier einige gute Hinweise zur Thematik finden und überlasse dem t.o. seinen persönlichen Umgang mit denselben.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1432668695000
Imho geht´s um Wirbel machen.
Zum Beispiel fragt die/der t.o. in der Eingangsfrage nach "anwesenden Rechtsgelehrten", mahnt aber wenig später eine "für Nichtjuristen verständliche Sprache" an.
Wird der "Horror" verbal auf eine "Verspätung" eingedampft, ficht fux um das Maß der Ungemach anstatt sich ernstzunehmend mit den Vorschlägen zur von ihr/ihm erfragten Beseitigung zu befassen.
Später erkennt sie/er keinen Sinn mehr in den Antworten zur Frage ... und möchte die Diskussion aufgeben?
Ich erkannte schon zu Anfang den Sinn der Frage nicht und habe daher nicht exklusiv für sie/ihn beigetragen.
Und wenn etwas arrogant ist dann ja wohl der Umgang der/des t.o. mit den hier bereitgestellten Antworten ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1432723539000
Die Frage war doch eindeutig (und es gab auch einige Antworten, mit denen andere Leser, die es vielleicht betrifft, auch etwas anfangen konnten).
Den weiteren Popanz -u.a. um einen umgangssprachliche Ausdruck - dagegen kann ich nicht verstehen.
2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera -
geschrieben 1432757412000
Na ja - genau den Popanz verstehen die Kritiker der Wortwahl ja eben nicht ... umgangssprachlich hin oder her!?
Leib und Leben waren nie gefährdet - das sollte man sich schon mal bewusst machen bei der Benutzung bestimmter Ausdrücke ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1432836235000
Ein allerletzter Anlauf zu meinem Thema, da ich einige Dinge einfach nicht so unwidersprochen stehen lassen kann - und zur Klarstellung: ich bin ein ER !
Wo ist das Problem, wenn ich eine Rechtsgelehrt (bist du denn auch eine ?) ersuche in einem Deutsch zu schreiben, das auch Nichtjuristen verstehn ? Noch nie den Begriff "Juristendeutsch" gehört ?
Einige Kostdproben dazu?
".... auf eine Verspätung eingedämpft, ficht fux um das Maß der Ungemach anstatt..."
"... dass die Antragsgegner nach Erhalt einer solchen Beschwerde überobligatorisches Interesse an einer ordentlichen Abwicklung der Schadensfälle entwickeln." P.S.: hab mich diesbezüglich schlau gemacht - für den Rückflug hätte ich KEINE Ansprüche gehabt !!
"... insbesondere teutonische Y-chromosomale ..." ... ich habs mal gegoogelt ...
Du hattest mir "oberflächliche, lückenhafte und falsche Auslegung der LBA-Beschwerdestelle vorgehalten - was war nun oberflächlich, lückenhaft und falsch ?? Als Antwort bekam ich nur Deine gebetsmühlenartige Wiederholung des Bußgeldverfahrens der LBA ... also doch nix Falsches ?
Du stellst auch fest, dass ich womöglich mit einigen Deiner Antworten nichts anfangen kann -- Richtig !!
O z.B. "... angenommen man versteht, dass ein Techniker verkündet, er habe ein Gear mit Leukoplast in Ordnung gebracht wogegen der Pilot Vorbehalte äussert."
O Oder: "... je nach Reaktion (von 0-100) kannst du sodann über weitere Maßnahmen entscheiden."
Frage 1: Von wem soll die Reaktion erfolgen ?
Frage 2: Wenn die Reaktion z.B. gemäß Deiner Tabelle 62 ist - was bedeutet das ?
O Oder: "... die Informationen beispielsweise, **wir brauchen ein Ersatzteil aus Papua Neuguinea** hat nach unserer Erfahrung bisher nicht zu einem sittsamen Verhalten betreffender Fluggäste geführt."
O Ebenso Deine Feststellung, dass eine Verspätung, auch von 48h, "immer noch banal ist, soferne man diese nicht im Granathagel eines Kriegsgebietes zubringen muss.
O .... banal auch deshalb, "weil Leib und Leben nie gefährdet waren."
Aber ich glaube für all Deine Äußerungen und Kommentare eine Erklärung gefunden zu haben:
Wie Du selber am 26. 5. schreibst:
"Ich erkannte schon zu Anfang den Sinn der Frage nicht!"
da fällt mir nur noch ein: si tacuisses philosopha mansisses !
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geschrieben 1432849153000
Wiederholt die Frage: Was bezweckst du, reisfux?
Eine "grundsätzliche rechtliche Lage" gibt es nicht - jede Causa ist im Einzelnen zu prüfen.
Du hast dich "schlau gemacht"?
Warum fragst du dann nochmal nach?
Selbstverständlich bestanden im Rahmen deiner Rückflugverspätung Forderungsoptionen - nur möchte ich wahrlich nicht schlauer erscheinen wollen als du inzwischen zu sein glaubst.
Valid ist eine pauschale Forderung hinsichtlich des Hinfluges - €400 pro Ticket.
Der Verzicht darauf - deine Entscheidung.
Mir is ab sofort wurscht ... dein Pferd, du Reiter!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1432862490000
Da bin ich anderer Meinung.
Die Frage wo ich Ansprueche an Airlines mit Sitz ausserhalb der EU zu stellen habe ist nicht fuer jede Causa im einzelnen zu pruefen sondern eindeutig, fuer jede Causa, geregelt.
In der von reisefux urspruenglich gestellten Frage ist der Gerichtsstand, fuer Hin- und Rueckflug, jeweils Deutschland.
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geschrieben 1432890974000
Einen Anspruch zu stellen und ggf. streitig durchzusetzen sind 2 Paar Stiefel.
Ansprüche gem. VO(EG)261/04 sind an die Airline zu richten, scheitert das Verlangen ist der Gerichtsstand tatsächlich der Ankunfts-/ bzw. Abflugsort.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.