• connsax
    Dabei seit: 1181520000000
    Beiträge: 50
    geschrieben 1187177314000

    Hallo zusammen, ich möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken die meinen THREAD 'Wer kennt das Atrium Beach?' zu einem der erfolgreichsten zum Thema Bulgarien gemacht haben. Bin einfach sprachlos und sag von dieser Stelle aus DANKE!

    Da das Atrium mittlerweile eröffnet hat sollten diejenigen, die nun vor Ort sind hier und waren ihre Eindrücke so objektiv wie möglich schildern. Ebenso interessant und wichtig ist es anscheinend auch für viele wie man vor Ort und danach richtig reklamiert und welche Erfahrungen diesbezgl. gemacht wurden.

  • Ronda69
    Dabei seit: 1185580800000
    Beiträge: 18
    geschrieben 1187530304000

    Hallo, wir haben einen Brief mit allen Mängeln, dem Fax vor Urlaubsantritt und einigen Fotos an Alltours gesandt. Nach knapp 2 Wochen bekamen wir schon eine Antwort. Man bot uns eine etwa 20 %ige Erstattung an. Der Scheck kam einige Tage später. Wir finden diese Reaktion von Alltours absolut korrekt und werden das Angebot akzeptieren.

    LG

  • BigTramp
    Dabei seit: 1185321600000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1187530572000

    Hallo Rondo69,

    wann habt Ihr den Urlaub im Atrium Beach "genossen"? Noch im Juli oder erst im August?

    LG

    BigTramp

  • neram
    Dabei seit: 1187395200000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1187531107000

    @Ronda69 sagte:

    Man bot uns eine etwa 20 %ige Erstattung an.

    LG

    Nochmal 20% zu den schon erstatteten 10 oder insgesamt 20%?

    Wenn ich in unserem Fall nach der Fankfurter Tabelle nur die jeweiligen Mindestwerte addiere, komme ich auf 55% fürs Zimmer, 20% fürs Essen und 10% für den fehlenden Pool.

    neram

  • Ronda69
    Dabei seit: 1185580800000
    Beiträge: 18
    geschrieben 1187533629000

    Hallo BigTramp,

    wir waren bis zum 26.7. da.

    Hallo neram,

    wir bekamen vorher keine Erstattung, wir bekamen noch das Fax mit den kleinen Fertigungsarbeiten. Es war also eine einmalige Erstattung. Da ich aber nur mit einer 10 %en Erstattung gerechnet hatte, war ich mit den angebotenen 20 % zufrieden. Ich möchte mich auch nicht ewig darum streiten. Wir haben unseren Urlaub trotz allem genossen und sind somit mit der Entschädigung zufrieden.

    LG Ronda69

  • connsax
    Dabei seit: 1181520000000
    Beiträge: 50
    geschrieben 1187536293000

    Wir haben bis jetzt noch nichts vom RV gehört, auch noch keine Empfangsbestätigung unseres Rekl.-Schreibens etc. 10% wurden uns vor Reiseantritt erstattet. Allerdings ist das in Anbetracht der Vielzahl von Mängeln keine wirkliche Entschädigung. Unsere Mängelliste umfasst stichwortartig 2 DINA4 Seiten. Dabei haben wir die ganz normalen Urlaubsärgerlichkeiten, die eben immer wieder während einer Reise vorkommen, weggelassen. Da wir auch mit auf der Sammelreklamationsliste stehen bin ich mal gespannt wann die ersten hier im Forum darüber was schreiben, bzw. mit welchen Argumenten unsere Mindestansprüche von 50% Erstattung abgewiesen werden. Wir werden uns auf jeden Fall nicht mit 10 oder 20% zufriedengeben.

  • connsax
    Dabei seit: 1181520000000
    Beiträge: 50
    geschrieben 1187609487000

    Habe heute morgen auf msn.de diesen interessanten Bericht gefunden:

    Reisemängel - Wann gibt's Geld zurück?

    Unter welchen Voraussetzungen können Kunden bei mangelhaften Urlaubsreisen nachträgliche Preisminderungen verlangen? Nicht immer bietet die lang erwartete Urlaubsreise die gewünschte Erholung. Echte oder angebliche Reisemängel sind an der Tagesordnung und beschäftigen jedes Jahr wieder Anwälte und Gerichte.

    Was ist überhaupt ein Reisemangel? Generell unterscheidet man bei Reisereklamationen zwischen Unannehmlichkeiten und echten Mängeln. Unannehmlichkeiten sind beispielsweise Flugverspätungen bis zu mehreren Stunden oder typische Gegebenheiten des Ziellandes. Eine weitere Grenze der Haftung des Reiseveranstalters liegt in der Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos wie z. B. selbst verschuldete Unfälle, wetterbedingte Umstände sowie kriminelle Handlungen von Einheimischen gegenüber den Reisenden.

    Ein echter Mangel besteht immer dann, wenn Vertragsleistungen nicht erbracht werden. Hier gilt der Grundsatz der Prospektwahrheit: Was im Katalog versprochen wird, muss am Urlaubsort auch tatsächlich geleistet werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Reisende Gewährleistungsansprüche je nach Schwere des Mangels geltend machen. Als Anhaltspunkt gibt die "Frankfurter Liste" Auskunft über die Höhe gängiger Reisepreisminderungen bei typischen Reisemängeln. Sie ist allerdings nicht rechtlich verbindlich.

    Expertenrat: Richtig und rechtzeitig reklamieren! Hierzu Anja-Mareen Knoop, Leiterin der Rechtsabteilung des Rechtsschutzversicherers Advocard: "Reisemängel müssen grundsätzlich unbedingt noch vor Ort bei der Reiseleitung beanstandet werden. Mängel sind auch dann anzuzeigen, wenn diese dem Reiseveranstalter bereits bekannt sind. Jeder Reisende muss für sich selbst seine Rüge erheben. Sorgt die Reiseleitung nicht für Abhilfe, muss der Reisemangel spätestens einen Monat nach Rückkehr schriftlich, am besten mit Fotos des Mangels und den Anschriften möglicher Zeugen, beim Reiseveranstalter angezeigt werden."

    Dabei muss der Kunde unbedingt eine Reisepreisminderung verlangen. Vom Zeitpunkt dieser schriftlichen Mängelrüge an bleibt der Anspruch des Reisenden dann zwei Jahre lang bestehen.

    Die Ausnahme von der Regel: Reisemangel trotz Fristüberschreitung. Einen juristisch ungewöhnlichen Fall hatte kürzlich der Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorliegen: Eine Frau wurde während ihres Urlaubs in einer Hotelanlage während einer Animationsveranstaltung von einem geworfenen Schuh versehentlich am Kopf getroffen. Erst mehrere Wochen später stellten sich schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen ein.

    Die Frau versuchte daraufhin, nachträglich Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter geltend zu machen, auch wenn in diesem Fall auf den ersten Blick kein Reisemangel im Sinne einer Vertragsverletzung des Veranstalters zu erkennen war. Die Klägerin hatte allerdings Glück im Unglück: Der Veranstalter hätte die Verletzungsgefahr erkennen müssen und den Schaden an der Klägerin durch ein Verbot des Schuhewerfens während der Animationsshow verhindern können, argumentierten die Richter.

    Aufgrund der besonderen Umstände und weil sie die bindenden Fristen ohne eigenes Verschulden versäumt hatte, bejahte der Bundesgerichtshof außerdem die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters und verwies zur Urteilsfindung an das Berufungsgericht zurück.

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
    Beiträge: 5229
    gesperrt
    geschrieben 1187611372000

    Zur Frankfurter Tabelle ist zu sagen, daß diese lediglich einen Anhaltspunkt über mögliche Erstattungen geben kann, wenn alle Bedingungen eingehalten worden sind. Zeitnahe und nachgewiesene Meldung bei der Reiseleitung, Abhilfeverlangen, ggf. Dokumentation, substantiiert formuliertes Einspruchsschreiben mit eindeutiger Forderung fristgerecht beim Veranstalter eingereicht, etc..

    Summieren sich mehrere Mängel, werden die Prozentsätze der Frankfurter Tabelle übrigens nicht ebenfalls addiert. 685% des Reisepreises zurückfordern, weil fleißig gesucht und addiert wurde, geht also leider nicht ;) Wie viel letztendlich erstattet wird, hängt sehr stark von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles, der Kulanz des Reiseveranstalters und letztendlich vor Gericht u. U. auch vom Richter ab.

    Zu beachten ist auch, daß diese Tabelle nur von dem Frankfurter Gericht akzeptiert wird. Nicht alle Veranstalter haben den Gerichtsstand in Frankfurt.

  • neram
    Dabei seit: 1187395200000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1187691898000

    @Sina1 sagte:

    Summieren sich mehrere Mängel, werden die Prozentsätze der Frankfurter Tabelle übrigens nicht ebenfalls addiert.

    Das habe ich unter http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm anders gelesen:

    "Bei Vorliegen mehrerer Mängelpositionen werden die Prozentsätze addiert.

    Ist Gegenstand des Vertrages die Unterkunft und Vollpension, so gelten folgende Gesamtprozentsätze für eine Leistungsgruppe als Obergrenze:

    Gruppe I (Unterkunft) 50%

    Gruppe II (Verpflegung) 50%

    Gruppe III (Transport) 20%

    Gruppe IV (Sonstiges) 30% "

    neram

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
    Beiträge: 5229
    gesperrt
    geschrieben 1187698636000

    Tja, und wenn alles schiefgelaufen ist, hat man demnach den 150%igen Urlaub :p Da eröffnen sich ja ganz neue mathematische Aspekte :p

    Die Addition der Prozentsätze ist und bleibt ein Ammenmärchen bzw. eine Milchmädchenrechnung, was auch zahlreiche aktuelle Urteile belegen.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!