gabriela_maier:
Der Hauptpool ist ein sehr zentraler Punkt der Hotelanlage, und ich sehe einen schon sehr wesentlichen Grund für einen Rücktritt von der Reise, wenn der zentrale Punkt nicht genutzt werden kann.
Die Rechtsprechung sieht den nicht - zumindest nicht vorgreiflich tatsächlicher Auswirkungen.
Du solltest prüfen, ob Du aus einem Winterkatalog des RV das Hotel gebucht hast. Da verbergen sich nämlich im allgemeinen Text u.U. Passagen wie: " es muss in Wintersaison damit gerechnet werden, das kleinere oder auch grössere Reparaturen durch das Hotel durchgeführt werden....".
An sich ein sehr probater Hinweis - allerdings sind solche Klauseln nicht "verborgen" und gelten sie ungeachtet des Kataloges für den spezifischen Reisezeitraum.
Trotzdem ist ein Minderungsbegehren bei tatsächlichen Beeinträchtigungen ggf. zu prüfen und stellen die AGB nicht etwa einen Freibrief dar, ohne Anspruch an den Veranstalter im winterlichen Hotelbetrieb rumzulärmen.
Protokolliert und bestätigt bleibt dem Reisegast der nachträgliche Anspruch auf Minderung unbenommen. Ob er jedoch unstreitig gewährt wird steht auf einem anderen Blatt ...