• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1446231768000

    gabriela_maier:

    @hasi1410:

    Der Hauptpool ist ein sehr zentraler Punkt der Hotelanlage, und ich sehe einen schon sehr wesentlichen Grund für einen Rücktritt von der Reise, wenn der zentrale Punkt nicht genutzt werden kann.

    Die Rechtsprechung sieht den nicht - zumindest nicht vorgreiflich tatsächlicher Auswirkungen.

    Du solltest prüfen, ob Du aus einem Winterkatalog des RV das Hotel gebucht hast. Da verbergen sich nämlich im allgemeinen Text u.U. Passagen wie: " es muss in Wintersaison damit gerechnet werden, das kleinere oder auch grössere Reparaturen durch das Hotel durchgeführt werden....".

    An sich ein sehr probater Hinweis - allerdings sind solche Klauseln nicht "verborgen" und gelten sie ungeachtet des Kataloges für den spezifischen Reisezeitraum.

    Trotzdem ist ein Minderungsbegehren bei tatsächlichen Beeinträchtigungen ggf. zu prüfen und stellen die AGB nicht etwa einen Freibrief dar, ohne Anspruch an den Veranstalter im winterlichen Hotelbetrieb rumzulärmen.

    Protokolliert und bestätigt bleibt dem Reisegast der nachträgliche Anspruch auf Minderung unbenommen. Ob er jedoch unstreitig gewährt wird steht auf einem anderen Blatt ...

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1446286803000

    Im Übrigen gibt es Destionationen ohne Winter - dort muss also eine Renovierung zwangsläufig während der Saison vorgenommen werden.

    Schließt der Laden und kommt es dadurch zu Umbuchungen ist das Geschrei bekanntlich genauso groß.

    Zumeist werden - wie schon von Holginho beschrieben - eher kleinere Maßnahmen bei laufendem Gastbetrieb durchgeführt. Man sollte sich also eingedenks seiner weiterhin bestehenden Einredeoptionen nicht die Vorfreude verderben lassen, das ist´s selten wert!

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  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1446300345000

    Es ist aber schon ein gewaltiger Unterschied, ob notwenidige Reparaturen in der Haupt-oder in der Nebensaison vorgenommen werden. Das wissen natürlich die Hoteliers so gut wie die RV. Im Sommerkatalog wird man daher auch keinen Hinweis auf eventuelle Beeinträchtigungen durch Renovierungsarbeiten finden. Und `ne Pumpe auszuwechseln, bitte schön, solche oder ähnliche Lappalien habe nicht nur ich schon zu allen Jahreszeiten erlebt, und es hat auch niemanden gestört. Wohlgemerkt, auch eine unerwartete mittlere oder auch grössere Katastrophe ist immer möglich.

    Im vorliegendem Fall halte ich die Ankündigungen ( Repraturarbeiten am Hauptpool mit daraus resultierendem Baulärm vom 01.11. bis 06.12. -das sind 6 Wochen- und unschönen Ansichtern von Kränen, Baggern, Fahrzeugen, Arbeitskolonnen von früh um 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr ) für eine Beeinträchtigung, die ich nicht hinnehmen möchte. In der Jahreszeit ist auch ein Ausweichen an den Strand kaum möglich. Ich habe das alles mal selbst erlebt und weiss, wovon ich rede. Nur: das sehe ich auch so, allein mit guten Worten wird der RV einer kostenlosen Stornierung nicht zustimmen. Aber bei einer Umbuchung sollte erzumindest evtl. Mehrkosten übernehmen. Mal sehen, was der TO tut. Der 1.11. ist bereits morgen.

  • zufuss
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    geschrieben 1446303126000

    Solang keiner weiß, welches Hotel Hasi gebucht hat, ist es doch völlig müßig.

    Wenn die Reisezeit in die dortige Nebensaison fällt, ists doch kein Wunder wenn man auch größere Maßnahmen dann macht. Nicht umsonst sind diese Zeiten ja auch deutlich günstiger als während der Hauptsaison.

    Beispielsweise in der Türkei ist der Pool zu der Zeit sicher kein Mittelpunkt einer Reise (wenn überhaupt).

    Warum sollten denn die Mehrkosten übernommen werden?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1446316212000

    Davon abgesehen lässt hasi1410 wissen:

    "Wenn ich in ein anderes Hotel gewollt hätte, hätte ich dieses auch schon gebucht"

    womit ihr/ ihm mit einer kostenlosen Umbuchung also auch nicht gedient wäre.

    @hasi1410

    Die Formulierungen im Einzelnen sind analog zu einem Medikamentenbeipack zu verstehen:

    In seltenen Fälle = Risiko max. 0,1% - dennoch muss der Hinweis auf diese seltenen Fälle gegeben werden.

    Das ist also keinesfalls "grenzwertig" sondern vor- und fürsorglich. 

    Übrigens habe ich schon in einer Baustelle gewohnt und es sportlich genommen. Wie schon an anderer Stelle erwähnt verzichte ich auf Aufregung über Dinge, die ich ohnehin nicht ändern kann. War´s störend, verlange ich nach der Reise eine Minderung, ich bevorzuge kurze Dienstwege.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • pzl64
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    geschrieben 1446731480000

    Wie sieht denn mein Recht aus, wenn ich eine Reise für März 16 auf die Malediven gebucht habe, zum zeitpunkt der Buchung bekannt war, dass bis Ende 2015 gebaut wird, jetzt aber die Baustelle erst im März 16 fertig wird.

    Solll ich im vorfeld handeln und mich z.B. mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen oder soll ich es auf mich zukommen lassen?

    Da es sich um eine grosse insel handelt und die Lärmbeeinträchtigungen gering sind, würde ich auf alle Fälle fahren wollen, es sind halt Einschränkungen vorhanden (nicht nutzbare Bereiche bzw. Restaurants usw.).

    Ich bin auch nicht auf eine Rückfinanzierung durch den Veranstalter aus, sondern hätte z.B. ein Guthaben auf der Insel, mit dem man sich Massagen oder a la carte Restaurants verrechnen kann.

    Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1446732468000

    Gutschriften im Vorwege einer Reise sind nicht üblich.

    Eine Kompensation - z.B. mit einem Ausflugsgutschein - wird vor Ort jedoch häufig angeboten. Anspruch auf eine Minderung besteht erst, wenn tatsächlich eine erhebliche Belästigung durch die Bautätigkeiten erwiesen ist.

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  • elektrowendel
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    geschrieben 1446917455000

    Hallo,

    wir waren im Oktober 2014 zur Silberhochzeitsreise mit der DER Tour auf dieser wunderschönen Insel = Baustelle. Heute befinden wir uns im Rechtsstreit mit der DER Tour. Viele Videos, Fotos und sogardie Mängelanzeige beim Reiseleiter vor Ort ist der DER Tour (deren Rechtsanwalt) kein Beweis für den dort vorgeherrschten Baulärm. Es wird wehement bestritten, das dort Bauläm über unseren gesamtenAufenthalt stattfand, a unsere Videos immer nur Momentaufnahmen seien.

    Ferner weist die DER Tour alle Bauarbeiten von sich. Sie hätten keinerlei Kenntnis von den Bauarbeiten gehabt.

    Wer kann uns helfen?

    Wir suchen weiteres Videomaterial vom Baulärm oder sogar Zeugen oder wer hatte selbst Rechtsstreit mit der DER Tour im Fall Vilu Reef Malediven.

    Mit freundlichen Grüßen

  • vonschmeling
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    geschrieben 1446921775000

    Eigenartig - man will von Bauarbeiten nichts gewusst haben und erwartet, dass der Beschwerdeführer etwa 24h lückenlos auf Video dokumentiert?

    Mein erster Tipp: Bewertungen des entsprechenden Reisezeitraums checken und ggf. direkt bei den Bewertern nach ihren Eindrücken fragen. Idealerweise gibt es dort weitere kritische Stimmen und sogar mehr Material.

    Darüber hinaus könnte auf diesem Wege erhärtet werden, dass es tatsächlich Bautätigkeiten gab - was der Veranstalter ja scheinbar in Gänze bestreitet.

    Natürlich sind subjektive Bewertungen kein belastbares Kriterium zur Einrede, sollte jedoch dort auch von Baulärm die Rede sein diente dies zweifellos der Argumentation.

    Hast du selbst ebenfalls einen Anwalt bevollmächtigt, elektrowendel?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1446927463000

    Von Michel im April 14:

    "Wir haben aber gehört, dass demnächst das Ganze umgebaut und umorganisiert werden soll (Achtung! Bauarbeiten ab Mai 2014!)".

    Komisch dass DER scheinbar nicht informiert war?

    Wobei Beschwerden der Genese  noch immer akut sind ...?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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