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  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
    Beiträge: 2736
    geschrieben 1447275866000

    Danke burton_

    So mancher Beitrag geht hier unter die Gürtellinie.

    Es gibt durchaus auch Hausfrauen mit Hauptschulabschluss, die es mit so manchem Akademiker aufnehmen. Leider sagt der Titel oft nichts über den Inhalt.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1447276754000

    Wie sagte eine Admina mal so schön: Forum is kein Ponyhof! ;)

    Man muss sich ggf. halt die Mühe machen zu sortieren - dem einen passt dies, dem andern das.

    Schließlich ist das hier keine Rechtsberatung sondern eine für alle Foris offene Diskussionsebene.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • elektrowendel
    Dabei seit: 1446768000000
    Beiträge: 10
    geschrieben 1447277689000

    Ich danke allen die hier ihr Wissen oder Erfahrungen weitergegeben.

    Egal was er ist, egal wer er ist. Aber bitte nicht solche Beiträge. 

    Wir werden uns das weitere Vorgehen gründlich mit unserem Anwalt besprechen.

    Danke noch mal allen.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1447313130000

    Ja, bespreche gründlich...

    ...aber verschwende auch einmal ein paar Gedanken an die Frage, ob dieser RA wirklich optimal für euch ist.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1447438862000

    @elektrowendel

    Übrigens muss in einem Vergleich nicht zwingend das Gericht über die Quotelung der außergerichtlichen Kosten entscheiden, da dies auch Inhalt einer Parteienvereinbarung sein kann.

    Vielleicht könnte die folgende Entscheidung dich interessieren?

    Hier geht es zwar (nur) um die vorgerichtlichen Anwaltskosten, der Tenor ist jedoch bemerkenswert: 

    AG Hamburg-St. Georg, AZ 911 C 237/14

    (Quelle: kostenlose-urteile.de)

    Ein Urlauber kann die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung reisevertraglicher Ersatzansprüche als Schaden gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Denn aufgrund der Probleme hinsichtlich der Anerkennung der Ansprüche durch den Reiseveranstalter ist die Beauftragung eines Anwalts erforderlich.

    Ihm (dem Urlauber) stehe nach § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten zu. Einem Urlauber sei es demnach grundsätzlich gestattet, sich schon bei der Anmeldung von Ansprüchen anwaltlicher Hilfe zu bedienen da dies zur Wahrung seiner Rechte erforderlich sei.

    Tenor:

    Reisevertragliche Ersatzansprüche werden in einer Vielzahl von Fällen nicht reibungslos vom Reiseveranstalter anerkannt, vielmehr müssten sie regelmäßig erst im Rahmen einer Rechtsstreitigkeit geklärt werden. Daher sei es dem Urlauber nicht zuzumuten, seine Ansprüche zunächst selbst zu verfolgen.

    Leider gibt es ein genau gegenteiliges Urteil des AG München

    AZ 261 C 2135/14

    (Quelle: Amtsgericht München, Pressemitteilung v. 28.07.2014)

    Hier kam das Gericht zu dem Urteil, eine Beschwerde zum Zwecke der Reisepreisminderung sei an keine besondere Form gebunden und anwaltliche Hilfe zunächst also nicht erforderlich.

    Tenor:

    Kosten sind erst nach erfolgloser persönlicher Einrede aufzurechnen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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