• elektrowendel
    Dabei seit: 1446768000000
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    geschrieben 1447060211000

    Überflüssiges Zitat entfernt! 

    @vonschmeling:

    Haben einen Anwalt eingeschaltet. Hatten am 4.11. Verhandlung und Beweis-aufnahme in Köln. Der Anwalt der DER Tour hat vor dem Richter gesagt, Sie seien nicht informiert über Baumaßnahmen. Sie haben eine schriftliche Aussage vom Reiseleiter vor Ort. 

    Komisch.

    Da wir vier Videos vor gelegt haben auf denen man Bauarbeiter sieht und auch Baulärm hört ist. Aber auch Hintergrundgeräusche zu hören sind und wir kein Lärmprotokoll vorlegen können. Man will sich ja im Urlaub 24h auf die Lauer legen. Nur dafür ist man ja schließlich dahin geflogen ;)

    ein Urteil soll nun im Januar 2016 gefällt werden.

  • elektrowendel
    Dabei seit: 1446768000000
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    geschrieben 1447060939000

    Überflüssiges Zitat entfernt! 

    @vonschmeling 

    Danke.

    Es ist schon verrückt, was rechtlich so geht. Die halbe Insel wird oder wurde seit Jahren umgebaut und es reicht erstmal vor einem Richter zu sagen "Wir waren nicht darüber informiert"

    Wir wedern mit den Leuten in Kontakt treten und weitere Beweise suchen.

  • Domino27
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    geschrieben 1447061554000

    @elektrowendel

    Konntest Du vom Inselmanagement eine Bestätigung erhalten oder vielleicht noch bekommen, die zeigt, dass die Insel den RV informiert hat?

    Sollte es womöglich gar keine Info an RV's gegeben haben?

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1447061620000

    Nachdem immer wieder die Rede ist von renovierten Bungis erscheint der Vortrag des Veranstalters von all dem nichts gewusst zu haben reichlich lebensfremd ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • elektrowendel
    Dabei seit: 1446768000000
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    geschrieben 1447074364000

    Ja.

    Wir haben eine Mängelanzeige, wo genau die Bauarbeiten nieder geschrieben sind.

    das wurde gleich abgelegt, da der Rechtsanwalt der DER Tour glaubhaft machen konnte  sein Mandant nicht von den Bauarbeiten wusste.

    Dies fällt uns mit unserem normalen Verstand schwer zu glauben, da auch nur die Hälfte der Bungis für die Vermietung zur Verfügung standen oder wie auch hier in den Foren zu lesen ist andere Reiseveranstalter informiert waren. Ich denk nur das man die Beiträge nicht rechtlich nutzen kann, da jeder Rechtsstreit als Einzelfall gewertet wird.

    Vertrauen wir mal auf Justitia. ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1447076799000

    Nein, Beiträge an sich kann man nicht verwenden, aber sie erhärten den Vortrag einer Belästigung durch Baulärm und man kann damit argumentieren.

    Davon abgesehen verstehe ich auch nicht, weshalb Nichtwissen den Veranstalter exkulpieren sollte? Schlimm genug, wenn er schlecht über seine Produkte informiert ist.

    Aus meiner Sicht sollte es keine Rolle spielen, ob das Problem bekannt war (übrigen bestünde dann eine Informationspflicht, möglicherweise geht es darum), es bestand und das Bestreiten wird schwieriger, wenn auch noch andere Gäste davon berichten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1447081089000

    Was mich wundert, gab es denn keine Reaktion des Richters bei der Beweisaufnahme auf die Darstellung der Beklagten, nichts von der Bautätigkeiten gewusst zu haben ? Es gibt zwar eine Tendenz der Gerichte, den ortsansässigen Steuerzahler nicht über Gebühr zu traktieren, aber zu diesem Vortrag des RA hätte er klare Position beziehen müssen. Unwissen schützt vor Strafe nicht sagt schon der Volksmund, und natürlich ist und bleibt der RV für die Ablieferung eines einwandfreien Produktes verantwortlich. Ihm steht es selbstverständlich frei, sich im Wege des Regresses mit dem Hotelier auseinanderzusetzen. Dir darf der Mangel nicht angelastet nwerden. und "Nichtwissen" verlagert auf keinen Fall die Übertragung des daraus resultierenden Risikos auf Dich.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1447143823000

    Noch etwas Grundsätzliches zum Thema "wer wußte wann was":

    Hierbei ist unbedingt zu beachten, daß ein RV (und maßgeblich sind hier nicht die "anderen", sondern derjenige, über den gebucht wurde) zwingend "offiziell" d.h., vom Hotel selbst informiert werden muß (in diesem Fall über die Baumaßnahmen). Irgendwelche Infos an andere RV, Informationen die über Agenturen o.ä. oder über Hinweise von z.B. Urlaubern an den RV herangetragen werden, zählen zu diesem Zeitpunkt nicht und dürfen gar vom RV gar nicht konsequent verarbeitet werden, da dieser sonst vertragsbrüchig wird, wenn er als Folge von "inoffiziellen" Hinweise gebuchte Urlauber abzieht oder eigenmächtig einen Hinweis einstellt und so weitere Buchungen "verhindert". Insofern ist die Aussage "wir wußten von nichts" (für ein gewisses Zeitfenster!) vermutlich(!) sogar korrekt.

    Eine ganz andere Geschichte ist (und hier wurde ja schon näher z.B. von @vonschmeling informiert) der Umgang mit dieser Geschichte zu späteren Zeitpunkt und nun letztlich vor Gericht. Hier besteht offensichtlich Nachschulungsbedarf im Reklamationsmanagement!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1447149947000

    Ob der Veranstalter von den Bauarbeiten wusste oder nicht ist nur hinsichtlich der Informationspflicht gegenüber dem Kunden von Bedeutung, hat hingegen auf den Anspruch auf Minderung keinen Einfluss.

    Betroffen wäre lediglich ein Anspruch auf Schadenersatz für den Fall, dass der Veranstalter a) entgegen seiner Behauptung von den zu erwartenden Einschränkungen offiziell informiert war, dies weiterzugeben jedoch versäumt hat und sich b) eine so große Beeinträchtigung ergab, dass die Urlaubszeit unnütz aufgewendet wurde.

    Während der Güteverhandlung äußern Vorsitzende gewöhnlich keine Bewertung der Vorträge, sie stellen wenn nötig Fragen und erklären ggf. die Gesetzeslage (z.B. welcher grundsätzlichen Feststellungen ihre Entscheidung bedarf).

    @elektrowendel

    Mich würde eure konkrete Forderung interessieren, sprich habt ihr eine Reisepreisminderung gefordert und Schadenersatz?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • elektrowendel
    Dabei seit: 1446768000000
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    geschrieben 1447155421000

    Hallo

    also bei der Beweisaufnahme vom 04.11.15 konnte die Beklagte gegenüber dem Richter darlegen, das Sie zu diesem Zeitpunkt unserer Reise nichts von den Bauarbeiten wusste. Der Richter betonte aber "Die Beklagte hätte sich dann notfalls selber inforieren müssen"

    Mit meinem normalen Verstand nicht glaubhaft. Wenn unsere Insel zu 50% renoviert wird somit auch nur die Hälfte der Bungis zu Verfügung steht und das Inselmanagement entsprechende Plätze für die RV vertraglich vorhalten muss.

    @holginho

    für unsere Klageführung war es ein wichtiger Punkt, das bei einem so großen Umbau der Insel über 50% der Bungis renoviert wurden, eins von zwei Restauranten geschlossen war, die habe Insel mit Bauschutt übersät und ein Bauzaun die halbe Insel ziert.

    So stellt man sich die Malediven vor.

    @voschmeling

    Da wir für unsere Silberhochzeitsreise 7850€ gezahlt haben und mit der DER Tour auf einer Baustelle landeten. War unsere Klageforderung 60%+ Entschädigung. Da wir ja Videos, Fotos, das Mängelprotokoll und davon ausgegangen sind bei solch umfangreichen Bauarbeiten muss der Veranstalter informiert sein.  Nach der Beweisaufnahme kam der Richter zu einer Höhe von ca. 45% vom Reisepreis. Da wir mit diesem Angebot nicht zu frieden waren, haben wir dem nicht zu gestimmt. Um nun zu einer angemessenen Entschädigung zu gelangen brauchen wir weitere Videos die den Baulärm und damit die Beeinträchtigungen dalegen, ein Schreiben der Insel wo hervorgeht der RV wusste Bescheid über die Baumaßnahmen oder eventuell Zeugen.

    Ich hatte auch schon die Überlegung, den Reiseleiter vor Ort als Zeugen laden zu lassen.

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