Hallo
also bei der Beweisaufnahme vom 04.11.15 konnte die Beklagte gegenüber dem Richter darlegen, das Sie zu diesem Zeitpunkt unserer Reise nichts von den Bauarbeiten wusste. Der Richter betonte aber "Die Beklagte hätte sich dann notfalls selber inforieren müssen"
Mit meinem normalen Verstand nicht glaubhaft. Wenn unsere Insel zu 50% renoviert wird somit auch nur die Hälfte der Bungis zu Verfügung steht und das Inselmanagement entsprechende Plätze für die RV vertraglich vorhalten muss.
@holginho
für unsere Klageführung war es ein wichtiger Punkt, das bei einem so großen Umbau der Insel über 50% der Bungis renoviert wurden, eins von zwei Restauranten geschlossen war, die habe Insel mit Bauschutt übersät und ein Bauzaun die halbe Insel ziert.
So stellt man sich die Malediven vor.
@voschmeling
Da wir für unsere Silberhochzeitsreise 7850€ gezahlt haben und mit der DER Tour auf einer Baustelle landeten. War unsere Klageforderung 60%+ Entschädigung. Da wir ja Videos, Fotos, das Mängelprotokoll und davon ausgegangen sind bei solch umfangreichen Bauarbeiten muss der Veranstalter informiert sein. Nach der Beweisaufnahme kam der Richter zu einer Höhe von ca. 45% vom Reisepreis. Da wir mit diesem Angebot nicht zu frieden waren, haben wir dem nicht zu gestimmt. Um nun zu einer angemessenen Entschädigung zu gelangen brauchen wir weitere Videos die den Baulärm und damit die Beeinträchtigungen dalegen, ein Schreiben der Insel wo hervorgeht der RV wusste Bescheid über die Baumaßnahmen oder eventuell Zeugen.
Ich hatte auch schon die Überlegung, den Reiseleiter vor Ort als Zeugen laden zu lassen.