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  • FRANCE 68
    Dabei seit: 1168473600000
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    geschrieben 1351512593000

    "Zu den Gründen für die Insolvenz gehören die Zahlungsunfähigkeit zweier französischer Grosskunden, laufend steigende Treibstoffkosten, der hohe Frankenkurs, welcher zur Kündigung eines Vertrages mit TUI-Deutschland geführt hat und der immer härter werdende Konkurrenzdruck im Tourismusgeschäft."

     

    abwarten und hoffen aber 12fly ist nun mal tui

  • drachir49
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    geschrieben 1436959872000

    Ich habe für eine 8-Personen-Gruppe IBERIA-Flüge München/Teneriffa Nord gebucht und jetzt die Mitteilung erhalten, dass der Flug um 12 Stunden später abfliegt. Somit funktioniert auch der gebuchte Anschlussflug TFN nach La Gomera mit der kleinen Inselfluglinie BINTER-AIR nicht.

    IBERIA kann mir keine alternativen Flüge (25.12.15 - 6.1.16) anbieten und will den Flugpreis erstatten, nicht aber die Stornogebühren für den Anschlussflug sowie evtl. anfallende Stornierungs/Umbuchungskosten für die Hotelzimmer auf La Gomera.

    Ist das rechtens?

    Ich danke schon mal für Antworten.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1436960806000

    Willkommen im Forum von HolidayCheck! ;)

    Sofern die Reisebestandteile einzeln und bei verschiedenen Gesellschaften / Anbietern gebucht wurden ist es leider rechtlich i.O., dass IBERIA nur für ihre Leistungsminderung einsteht.

    Bei solchen Kombinationen sollte man flexible Tarife buchen um ggf. Kosten für Storno oder Umbuchung so gering wie möglich zu halten.

    Alle europäischen Airlines stehen unter enormem Kostendruck und nutzen sämtliche Möglichkeiten zur Auslastungsoptimierung. Daher sind mittelfristige Änderungen an der Tagesordnung und bildet IBERIA da keine Ausnahme.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Urmel49
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    geschrieben 1439319246000

    Ich habe eine 14tägige Reise bei HC Reiseveranstalter ITS nach Djerba im Oktober gebucht.

    Durch Zufall habe ich auf den Flugplan von Nouvelair geschaut, da ich Sitzplätze reserviert habe. Die Flüge ab Stuttgart waren nicht mehr im Flugplan gewesen. Also rief ich ITS an und die meinten das  es  eine Flugplanänderung von Frankfurt und einen Tag später gibt.

    Also wollte ich kostenlos storniren bzw. umbuchen auf ein anderes Land. ITS meinte das sie mir eine Änderungsnachricht zukommen lassen und das ich mich wegen der Stornierung bzw. Umbuchunbg an HC wenden solle.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1439338634000

    Das ist grundsätzlich korrekt - womit hast du denn nun ein Problem?

    Änderung nicht bekannt gegeben? Beziehe dich trotzdem drauf und verlange Alternativen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Urmel49
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    geschrieben 1439393449000

    Ich habe Alternativen verlangt. 

    Es wurde mir geantwortet, das ich selbst Alternativen nennen soll.

    ITS hat gesagt ich solle mich an HC wenden wegen einer kostenlosen Umbchung bzw Stornierung.

    Werde eine rechtliche Beratung hinzuziehen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1439395488000

    @Urmel

    Warum eine rechtliche Beratung hinzuziehen ?

    Man bietet dir Stornierung oder Umbuchung an. Abwickeln sollst du das über das RB, bei dem du gebucht hast. Und das war HC, ja ?

    Zu "ich habe Alternativen verlangt / ich soll selbst Alternativen nennen":

    Da du - wie du oben schreibst - auch ein anderes Land in Erwägung ziehst, finde ich das voll OK, sogar besser. Du suchst dir den Ort aus, der deinen Wünschen am nächsten kommt, guckst dir ein paar infrage kommende Hotels aus...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • gabriela_maier
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    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1439396577000

    Warum sollte eine rechtliche Beratung so falsch sein ? Ich erinnere deswegen an das Urteil 427 C 12693/13 vom Amtsgericht Hannover.

    Hier wurde 5 Wochen vor Reisebeginn der Abflughafen von Berlin nach Dresden verlegt. Ausserdem verschob sich der Abflug von 14.55 Uhr auf 22.45 Uhr. Der Kläger trat von der Reise zurück und verlangte Entschädigung -zu Recht wie das Gericht entschied. Es sei nicht zumutbar, den Abflughafen auszutauschen. Zusätzlich wurde vom Gericht die Störung der Nachtruhe ins Urteil einbezogen. Hier käme erschwerend hinzu, das der Abflugtag um einen Tag verschoben werden soll. Klarer Vertragsbruch. Das Gericht sprach dem Kläger daher 50% des Reisepreises als Entschädigung für "vertane Urlaubszeit" zu.

    Das ist natürlich ein Einzelurteil, aber andere Gerichte schauen nunmal sehr gerne bei vergleichbaren Streitfällen auf bereits ergangene Urteile und urteilen entsprechend. Und für Oktober sollte sich doch noch auf dem Reisemarkt eine Alternative finden lassen.

    Gruss Gabriela

  • Urmel49
    Dabei seit: 1263081600000
    Beiträge: 122
    geschrieben 1439398950000

    Danke für Eure Antworten.

    ITS möchte eine Stornierungsgebühr von 438,00 €  mir in Rechnung stellen.

    Ich werde es meinem Rechtanwalt übergeben und werde mich ans Fernsehen "Markt deckt auf" wenden.

    ITS kann keine Alternativreisen bieten.

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